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§ 52 - Sozialgerichtsgesetz (SGG)

neugefasst durch B. v. 23.09.1975 BGBl. I S. 2535; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 237
Geltung ab 01.01.1975; FNA: 330-1 Verfassung und Verfahren der Sozialgerichte
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§ 52



(aufgehoben)





 

Frühere Fassungen von § 52 SGG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2009Artikel 3 Siebentes Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
vom 09.12.2004 BGBl. I S. 3302

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 52 SGG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 52 SGG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Siebentes Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
G. v. 09.12.2004 BGBl. I S. 3302
Artikel 1 7. SGGÄndG Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
... und des Asylbewerberleistungsgesetzes,". 11. Nach § 51 wird folgender § 52 eingefügt: „§ 52 Ist ein Landesgesetz nach § 50a ... 11. Nach § 51 wird folgender § 52 eingefügt: „§ 52 Ist ein Landesgesetz nach § 50a erlassen, treten für den betroffenen Bereich ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Siebentes Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
G. v. 09.12.2004 BGBl. I S. 3302
Artikel 3 7. SGGÄndG Weitere Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
... „Sechste Abschnitt" wird „Fünfter Abschnitt". 6. § 52 wird aufgehoben. 7. In § 57 werden in Absatz 1 Satz 1 und in Absatz 3 Satz 1 die ...