§ 5 (aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 5 AWV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 5 AWV
interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie
V. v. 11.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 411
Artikel 2 BEV 2024 Änderung der Außenwirtschaftsverordnung ... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 5 wird wie folgt gefasst: „§ 5 (weggefallen)". b) Die ... geändert: a) Die Angabe zu § 5 wird wie folgt gefasst: „ § 5 (weggefallen) ". b) Die Angaben zu den §§ 68 und 69 werden wie folgt gefasst: ... Leistungsverzeichnis der Deutschen Bundesbank für die Zahlungsbilanz". 2. § 5 wird aufgehoben. 3. § 63 wird wie folgt gefasst: „§ 63 ...
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