§ 5 Gegenmaßnahmen
Entsteht durch die Tätigkeit eines Betreibers der Bundesrepublik Deutschland oder durch die Tätigkeit eines Dritten, die dieser für einen solchen Betreiber durchführt, in der Antarktis ein umweltgefährdender Notfall, so hat der Betreiber sicherzustellen, dass unverzüglich Gegenmaßnahmen ergriffen werden.
interne Verweise§ 7 AntHaftG Haftungsfall ... und 2. der Betreiber seine Pflicht zur Sicherstellung von Gegenmaßnahmen nach § 5 nicht erfüllt. (2) Entsteht ein umweltgefährdender Notfall durch ... begründen, dass ein Betreiber seine Pflicht zur Sicherstellung von Gegenmaßnahmen nach § 5 nicht erfüllt hat, kann das Umweltbundesamt Auskunft von ihm verlangen, ob und inwieweit er ...
§ 17 AntHaftG Bußgeldvorschriften ... Absatz 1 nicht sicherstellt, dass ein dort genannter Einsatzplan vorliegt, 4. entgegen § 5 nicht sicherstellt, dass eine dort genannte Gegenmaßnahme ergriffen wird, 5. ...
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