Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 07.04.2023 aufgehoben

§ 5 - Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV)

V. v. 28.09.2021 BAnz AT 29.09.2021 V1; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 06.01.2023 BGBl. I Nr. 4
Geltung ab 30.09.2021; FNA: 2126-13-33 Krankheitsbekämpfung, Impfwesen
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§ 5 Nachweispflicht


§ 5 hat 5 frühere Fassungen und wird in 8 Vorschriften zitiert

1Personen, die das zwölfte Lebensjahr vollendet und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem zum Zeitpunkt der Einreise als Virusvariantengebiet eingestuften Gebiet aufgehalten haben, müssen bei der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland über einen Testnachweis verfügen, der auf einer Testung mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-NAT oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) beruht; ein Genesenennachweis oder ein Impfnachweis sind in diesem Fall nicht ausreichend. 2Bei der Einreise aus einem Virusvariantengebiet im Sinne von § 2 Satz 1 Nummer 3a Buchstabe a kann auch ein PoC-Antigen-Test vorgelegt werden.


Text in der Fassung des Artikels 1 Achte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung V. v. 6. Januar 2023 BGBl. I Nr. 4 m.W.v. 7. Januar 2023

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Frühere Fassungen von § 5 CoronaEinreiseV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 07.01.2023Artikel 1 Achte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung
vom 06.01.2023 BGBl. 2023 I Nr. 4
aktuell vorher 31.05.2022Artikel 1 Fünfte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung
vom 25.05.2022 BAnz AT 30.05.2022 V2
aktuell vorher 28.04.2022Artikel 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung
vom 27.04.2022 BAnz AT 27.04.2022 V1
aktuell vorher 03.03.2022Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung
vom 01.03.2022 BAnz AT 02.03.2022 V1
aktuell vorher 23.12.2021Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung
vom 22.12.2021 BAnz AT 22.12.2021 V1
aktuellvor 23.12.2021Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 5 CoronaEinreiseV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 CoronaEinreiseV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in CoronaEinreiseV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 CoronaEinreiseV Ausnahmen (vom 07.01.2023)
... Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 bei ihnen auftreten. (3) § 5 gilt für folgende Personen, die über keinen Impf- oder Genesenennachweis verfügen, ...
§ 7 CoronaEinreiseV Vorlage- und Übermittlungspflichten (vom 07.01.2023)
... 1 auch noch während der Beförderung erfolgen. Das Vorliegen einer Ausnahme von § 5 ist auf Verlangen des Beförderers glaubhaft zu machen. (2) Bei der ... der stichprobenhaften Überprüfung vorzulegen. Das Vorliegen einer Ausnahme von § 5 ist auf Verlangen der zuständigen Behörde oder der mit der polizeilichen Kontrolle des ...
§ 9 CoronaEinreiseV Pflichten der Beförderer im Zusammenhang mit der Beförderung (vom 07.01.2023)
... nach § 6 Absatz 1 Satz 1 oder Satz 2 vorliegt, vor der Beförderung den Testnachweis nach § 5 stichprobenhaft zu kontrollieren. Dieser ist im Rahmen der betrieblichen und technischen ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Achte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung
V. v. 06.01.2023 BGBl. I Nr. 4
Artikel 1 8. CoronaEinreiseVÄndV
...  a) Die Angabe zu § 3 wird gestrichen. b) Nach der Angabe zu § 5 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 5a Testpflicht nach ... 2 werden die Wörter „nach § 7 Absatz 4 Satz 1" gestrichen. 5. § 5 wird folgender Satz angefügt: „Bei der Einreise aus einem ... 1 Nummer 3a Buchstabe a kann auch ein PoC-Antigen-Test vorgelegt werden." 6. Nach § 5 wird folgender § 5a eingefügt: „§ 5a Testpflicht nach Einreise ... nach § 3 Absatz 2 stichprobenhaft" durch die Wörter „den Testnachweis nach § 5 stichprobenhaft" ersetzt. bb) In Satz 2 werden die Wörter „Diese ...

Dritte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung
V. v. 01.03.2022 BAnz AT 02.03.2022 V1
Artikel 1 3. CoronaEinreiseVÄndV
... Lebensjahr noch nicht vollendet haben, entfällt die Absonderung." 3. In § 5 Absatz 1 und 2 sowie in § 9 Absatz 2 Satz 1 zweiter Halbsatz wird jeweils das Wort „sechste" ...

Fünfte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung
V. v. 25.05.2022 BAnz AT 30.05.2022 V2, BAnz AT 10.06.2022 V1
Artikel 1 5. CoronaEinreiseVÄndV (vom 31.05.2022)
... wirksam ist, derentwegen die Einstufung als Virusvariantengebiet erfolgt ist." 4. § 5 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird aufgehoben. b) Die ... bei ihnen auftreten." c) Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „(3) § 5 gilt für folgende Personen, die über keinen Impf- oder Genesenennachweis verfügen, ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung
V. v. 27.04.2022 BAnz AT 27.04.2022 V1
Artikel 1 4. CoronaEinreiseVÄndV
...  2. In § 2 Satz 1 Nummer 6 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe bbb, § 5 Absatz 2 erster Halbsatz und § 9 Absatz 2 Satz 1 zweiter Halbsatz wird jeweils die Angabe „PoC-NAAT" durch ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung
V. v. 22.12.2021 BAnz AT 22.12.2021 V1
Artikel 1 2. CoronaEinreiseVÄndV
... wird das Wort „zwölfte" durch das Wort „sechste" ersetzt. 3. § 5 wird wie folgt gefasst: „§ 5 Nachweispflicht (1) Personen, die ... „sechste" ersetzt. 3. § 5 wird wie folgt gefasst: „ § 5 Nachweispflicht (1) Personen, die das sechste Lebensjahr vollendet haben, müssen ...


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