§ 5 - Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG)

§ 5 Bezeichnung der Haltungsformen


§ 5 wird in 3 Vorschriften zitiert

(1) Bei der Kennzeichnung nach § 3 Absatz 1 darf keine andere Bezeichnung verwendet werden als die der nach § 4 Absatz 2 und 3 zugeordneten Haltungsform, in der die Tiere im maßgeblichen Haltungsabschnitt nach § 3 Absatz 2 Satz 1 gehalten wurden.

(2) 1Abweichend von Absatz 1 darf die Bezeichnung der Haltungsform Bio nur dann verwendet werden, wenn das in Verkehr gebrachte Lebensmittel auch nach Artikel 30 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/848 gekennzeichnet wird. 2Die Bezeichnung der Haltungsform Bio darf nicht verwendet werden, wenn

1.
der Lebensmittelunternehmer auf eine Kennzeichnung nach Artikel 30 Absatz 1 Satz 1 der Verordnung (EU) 2018/848 verzichtet oder

2.
das Lebensmittel nicht nach Artikel 30 Absatz 2, 3 Unterabsatz 1 oder Absatz 4 der Verordnung (EU) 2018/848 gekennzeichnet werden darf.

3Im Fall des Satzes 2 ist das Lebensmittel mit der Haltungsform Auslauf/Weide zu kennzeichnen.

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von § 5 TierHaltKennzG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 TierHaltKennzG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TierHaltKennzG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 9 TierHaltKennzG Kennzeichnung bei nicht vorverpackten Lebensmitteln
... 3 dürfen nicht vorverpackte Lebensmittel auch nur mit der Bezeichnung der Haltungsform nach § 5 Absatz 1 nach Maßgabe der technischen Beschreibung der Anlage 5 Nummer 2 Buchstabe a und d ...
§ 21 TierHaltKennzG Freiwillige Kennzeichnung
... im Inland vorliegen. (2) Für die Kennzeichnung gelten die §§ 4 bis 11 entsprechend. (3) Der Lebensmittelunternehmer, der das Lebensmittel nach Absatz ...
§ 38 TierHaltKennzG Bußgeldvorschriften
... 3 Absatz 1 nicht sicherstellt, dass eine Kennzeichnung beigefügt ist, 2. entgegen § 5 Absatz 1 oder Absatz 2 Satz 2 , jeweils auch in Verbindung mit § 21 Absatz 2, eine Bezeichnung verwendet, 3. ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed