(2) 1Die im Lebenslauf nach Absatz 1 enthaltenen Zeitangaben müssen monatsgenau erfolgen. 2Alle Angaben müssen lückenlos, vollständig und wahr sein. 3Der Lebenslauf muss mit einem Datum versehen und eigenhändig unterschrieben sein. 4Soweit vorhanden, sind dem Lebenslauf Arbeitszeugnisse über unselbständige Tätigkeiten beizufügen, die in den letzten drei Jahren vor Abgabe der Anzeige ausgeübt wurden.