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§ 62 - Mindeststeuergesetz (MinStG)

§ 62 Ermittlung des substanzbasierten Freibetrags in einem Übergangszeitraum



(1) Für die Zwecke der Anwendung der §§ 58 und 59 gilt anstelle des Werts von 5 Prozent für jedes Geschäftsjahr, das in einem der folgenden Kalenderjahre beginnt, folgender Wert:

Geschäftsjahr beginnt im Kalenderjahr Prozentsatz für § 58
202310
20249,8
20259,6
20269,4
20279,2
20289,0
20298,2
20307,4
20316,6
20325,8


(2) Für die Zwecke der Anwendung der §§ 58 und 60 gilt anstelle des Werts von 5 Prozent für jedes Geschäftsjahr, das in einem der folgenden Kalenderjahre beginnt, folgender Wert:

Geschäftsjahr beginnt im Kalenderjahr Prozentsatz für § 58
20238,0
20247,8
20257,6
20267,4
20277,2
20287,0
20296,6
20306,2
20315,8
20325,4


 
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Zitierungen von § 62 MinStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 62 MinStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MinStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 MinStG Belegenheit von Einheiten und Betriebsstätten
... null, so gilt sie als in dem Steuerhoheitsgebiet belegen, in dem der nach den §§ 58 bis 62 berechnete substanzbasierte Freibetrag auf Ebene der Geschäftseinheit höher ist. ...
§ 57 MinStG Zusätzlicher Steuererhöhungsbetrag
... das vorangegangene Geschäftsjahr nach den Regelungen der §§ 53, 54 und 58 bis 62 nach Berücksichtigung der Anpassungen der angepassten erfassten Steuern und des ...
§ 72 MinStG Berechnung des effektiven Steuersatzes für Investmenteinheiten
... Mindeststeuer-Gewinn der Investmenteinheit den substanzbasierten Freibetrag (§§ 58 bis 62 ) der Investmenteinheit übersteigt. Der Ergänzungssteuersatz einer ... Der substanzbasierte Freibetrag für eine Investmenteinheit wird nach den §§ 58 bis 62 ungeachtet der Ausnahme in § 58 Absatz 1 ermittelt, wobei nur Lohnkosten gemäß ...
§ 79 MinStG Vereinfachte Berechnungen
... ist gleich oder geringer als der substanzbasierte Freibetrag nach den §§ 58 bis 62 (Routinegewinn-Test); 2. im jeweiligen Steuerhoheitsgebiet betragen nach den ...
§ 81 MinStG Safe-Harbour bei anerkannter nationaler Ergänzungssteuer
...  1. keinen oder einen niedrigeren Substanzfreibetrag als die §§ 58 und 62 vorsieht, 2. keine oder eine geringere Wesentlichkeitsgrenze als § 56 vorsieht ...
§ 84 MinStG Verwendung länderbezogener Berichte multinationaler Unternehmensgruppen (CbCR-Safe-Harbour)
... ausweist, der gleich oder geringer als der substanzbasierte Freibetrag (§§ 58 bis 62 ) ist. Dabei sind nur solche Geschäftseinheiten zu berücksichtigen, die nach ...