§ 6 - Wehrsoldgesetz (WSG)

Artikel 16 G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147, 1158 (Nr. 29); zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 370
Geltung ab 01.01.2020; FNA: 53-9 Wehrsold - Fürsorge - Versorgung
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§ 6 Auslandsvergütung


§ 6 hat 1 frühere Fassung und wird in 6 Vorschriften zitiert

(1) Soldatinnen und Soldaten, die an einer allgemeinen Verwendung im Ausland im Sinne des § 52 Absatz 1 Satz 1 des Bundesbesoldungsgesetzes teilnehmen, erhalten eine Auslandsvergütung unter den gleichen Voraussetzungen, unter denen Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfängern an demselben Dienstort Auslandsdienstbezüge nach § 52 des Bundesbesoldungsgesetzes zustehen.

(2) Die Höhe der Auslandsvergütung bemisst sich nach Spalte 5 der Tabelle in der Anlage.


Text in der Fassung des Artikels 5 Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG) G. v. 22. Dezember 2025 BGBl. 2025 I Nr. 370 m.W.v. 1. Januar 2026

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Frühere Fassungen von § 6 WSG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2026Artikel 5 Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG)
vom 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 370

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 6 WSG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 WSG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WSG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 13 WSG Kaufkraftausgleich
... nach den §§ 4, 6 , 9, 10 und 11 unterliegen dem Kaufkraftausgleich in entsprechender Anwendung des § 55 des ...
Anlage WSG (zu den §§ 4 und 6) Wehrsoldgrundbetrag, Kinderzuschlag, Auslandsvergütung (vom 01.01.2026)
... je Kind (§ 4 Absatz 2) Auslands- vergütung ( § 6 Absatz 2 ) 1 Jäger, Panzerschütze, Panzergrenadier, ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Bekanntmachung zur Anpassung des Wehrsoldes nach § 7 Satz 2 des Wehrsoldgesetzes
B. v. 31.08.2021 BGBl. I S. 4188
Anhang WSAnpB
...  (zu den §§ 4 und 6 ) Gültig ab 1. April 2021 Wehrsoldgrundbetrag, Kinderzuschlag, ... zuschlag je Kind (§ 4 Absatz 2) Auslands- vergütung ( § 6 Absatz 2 ) 1 Jäger, Panzerschütze, Panzergrenadier, ... Anlage (zu den §§ 4 und 6 ) Gültig ab 1. April 2022 Wehrsoldgrundbetrag, Kinderzuschlag, ... zuschlag je Kind (§ 4 Absatz 2) Auslands- vergütung ( § 6 Absatz 2 ) 1 Jäger, Panzerschütze, Panzergrenadier, ...

Bekanntmachung zur Anpassung des Wehrsoldes nach § 7 Satz 2 des Wehrsoldgesetzes
B. v. 19.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 20
Anhang WSAnpB
... (zu den §§ 4 und 6 ) Gültig ab 1. März 2024 Wehrsoldgrundbetrag, ... je Kind (§ 4 Absatz 2) Auslands- vergütung ( § 6 Absatz 2 ) 1 Jäger, Panzerschütze, Panzergrenadier, Kanonier,  ...

WDO-Bezügeverordnung (WDOBezV)
V. v. 17.08.2020 BGBl. I S. 1964; zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 2 G. v. 17.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 424
§ 1 WDOBezV Dienstbezüge und Wehrsold (vom 01.04.2025)
... nach § 4 Absatz 1 des Wehrsoldgesetzes, 2. die Auslandsvergütung nach § 6 des Wehrsoldgesetzes , 3. die Vergütung für herausgehobene Funktionen nach § 9 des ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG)
G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 370
Artikel 5 WDModG Änderung des Wehrsoldgesetzes
... 9, 9a, 11, 12, 17, 17a und 42b" ersetzt. 4. § 6 Absatz 1 wird durch den folgenden Absatz 1 ersetzt: „(1) Soldatinnen und Soldaten, die an ... wird durch die folgende Anlage ersetzt: „Anlage (zu den §§ 4 und 6 ) Wehrsoldgrundbetrag, Kinderzuschlag, Auslandsvergütung  ... je Kind (§ 4 Absatz 2) Auslands- vergütung ( § 6 Absatz 2 ) 1 Jäger, Panzerschütze, Panzergrenadier, ...


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