Im Datenbestand zu den Auskunftspflichtigen für die Erhebung an Anschriften mit Sonderbereichen werden für diejenigen Anschriften des Anschriftenbestands nach
§ 4, die nach
§ 5 Nummer 3 als Sonderbereiche gekennzeichnet sind, Angaben zu folgenden Merkmalen gespeichert:
- 1.
- Art und Name der Einrichtung sowie Anzahl der Einrichtungsplätze,
- 2.
- Bezeichnung oder Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Trägers, des Eigentümers oder des Verwalters der Einrichtung und
- 3.
- Kontaktdaten des Trägers, des Eigentümers oder des Verwalters der Einrichtung.