§ 71a Antrag auf berufsgerichtliche Entscheidung
Wird der Einspruch gegen eine berufsaufsichtliche Maßnahme zurückgewiesen, so können Berufsangehörige innerhalb eines Monats nach der Zustellung schriftlich die berufsgerichtliche Entscheidung beantragen.
Frühere Fassungen von § 71a WPO
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interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAbschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG)
G. v. 31.03.2016 BGBl. I S. 518
Artikel 1 APAReG Änderung der Wirtschaftsprüferordnung ... Berufsgerichtliche Entscheidung Antrag auf berufsgerichtliche Entscheidung § 71a ". r) Die Angabe zu § 75 wird wie folgt gefasst: ... Erster Abschnitt Berufsgerichtliche Entscheidung § 71a Antrag auf berufsgerichtliche Entscheidung Wird der Einspruch gegen eine ... Verfahren wird dadurch eingeleitet, dass der oder die Berufsangehörige den Antrag nach § 71a schriftlich bei dem Landgericht einreicht. § 86 Verfahren (1) Ist der ... der Berufsaufsicht (§§ 61a bis 71) und der Berufsgerichtsbarkeit (§§ 71a bis 127). Hinsichtlich der Inspektionen und der sonstigen Qualitätssicherungsprüfungen ... 57g), der Berufsaufsicht (§§ 61a bis 71) sowie der Berufsgerichtsbarkeit (§§ 71a bis 127)." bb) In den Sätzen 2 und 3 werden jeweils die Wörter ...
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