1Die
§§ 57 bis 60 treten am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
2Im Übrigen tritt diese Verordnung am 1. August 2017 in Kraft.
3Zu dem in Satz 2 genannten Zeitpunkt tritt die
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen vom
31. März 2010 (BGBl. I S. 377) außer Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 21. April 2017.