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§ 73a - Asylgesetz (AsylG)

neugefasst durch B. v. 02.09.2008 BGBl. I S. 1798; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 23.04.2026 BGBl. 2026 I Nr. 111
Geltung ab 01.07.1992; FNA: 26-7 Ausländerrecht
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§ 73a (aufgehoben)






 
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Frühere Fassungen von § 73a AsylG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 12.06.2026Artikel 1 GEAS-Anpassungsgesetz
vom 23.04.2026 BGBl. 2026 I Nr. 111
aktuell vorher 01.01.2023Artikel 1 Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren
vom 21.12.2022 BGBl. I S. 2817
aktuell vorher 28.08.2007Artikel 3 Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
vom 19.08.2007 BGBl. I S. 1970
aktuellvor 28.08.2007früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 73a AsylG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 73a AsylG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AsylG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 87e AsylG Übergangsvorschrift aus Anlass der am 12. Juni 2026 in Kraft getretenen Änderung (vom 12.06.2026)
... § 26 in der bis zum 12. Juni 2026 geltenden Fassung finden § 73 Absatz 4 und 5 sowie § 73a in der bis zum 12. Juni 2026 geltenden Fassung Anwendung. Liegen die Voraussetzungen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

GEAS-Anpassungsgesetz
G. v. 23.04.2026 BGBl. 2026 I Nr. 111
Artikel 1 GEASG Änderung des Asylgesetzes
... und Rücknahme der Rechtsstellung". x) Die Angabe zu den §§ 73 bis 73b wird durch die folgende Angabe ersetzt: „§ 73 (weggefallen) ... wird durch die folgende Angabe ersetzt: „§ 73 (weggefallen) § 73a (weggefallen) § 73b Gründe und Verfahren für Entzug, Widerruf und ... des Vorliegens der Voraussetzungen nach Absatz 1." 79. Die §§ 73 und 73a werden gestrichen. 80. § 73b wird wie folgt geändert: a) Die ... § 26 in der bis zum 12. Juni 2026 geltenden Fassung finden § 73 Absatz 4 und 5 sowie § 73a in der bis zum 12. Juni 2026 geltenden Fassung Anwendung. Liegen die Voraussetzungen für ...

Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren
G. v. 21.12.2022 BGBl. I S. 2817; berichtigt durch B. v. 07.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 63
Artikel 1 AsylVfBG Änderung des Asylgesetzes
... und Rücknahme der Rechtsstellung". c) Die Angaben zu den §§ 73 bis 74 werden durch die folgenden Angaben ersetzt: „§ 73 Widerrufs- und ... ersetzt: „§ 73 Widerrufs- und Rücknahmegründe § 73a Gründe für einen Widerruf von Familienasyl und internationalem Schutz für ... Widerruf und Rücknahme der Rechtsstellung". 17. Die §§ 72 bis 73c werden wie folgt gefasst: „§ 72 Erlöschen (1) Die ... 5 oder 7 des Aufenthaltsgesetzes ist zurückzunehmen, wenn sie fehlerhaft ist. § 73a Gründe für einen Widerruf von Familienasyl und internationalem Schutz für ... (1) Das Bundesamt prüft den Widerruf oder die Rücknahme nach § 73 und § 73a , sobald es Kenntnis von Umständen oder Tatsachen erhält, die einen Widerruf oder eine ... Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nicht oder nicht mehr vorliegen. Die §§ 73 bis 73b gelten entsprechend." 18. § 74 wird wie folgt geändert:  ...

Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
G. v. 19.08.2007 BGBl. I S. 1970, 2008 I S. 992
Artikel 3 EUAufhAsylRUG Änderung des Asylverfahrensgesetzes
... 2a Satz 1 spätestens bis zum 31. Dezember 2008 zu erfolgen." 47. § 73a Abs. 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Dem Ausländer wird die Rechtsstellung ...

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/95/EU
G. v. 28.08.2013 BGBl. I S. 3474
Artikel 1 AsylVfGuaÄndG Änderung des Asylverfahrensgesetzes
... und der Flüchtlingseigenschaft" angefügt. m) Nach der Angabe zu § 73a werden die folgenden Angaben eingefügt: „§ 73b Widerruf und ... vorliegen." d) Absatz 7 wird aufgehoben. 48. Nach § 73a werden die folgenden §§ 73b und 73c eingefügt: „§ 73b ...

Zweites Datenaustauschverbesserungsgesetz
G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1131
Artikel 3 2. DAVG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... ob die Voraussetzungen für einen Widerruf oder eine Rücknahme nach den §§ 73 bis 73b des Asylgesetzes vorliegen, an die in Satz 1 genannten Sicherheitsbehörden und ...