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§ 85 - Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II)

neugefasst durch B. v. 13.05.2011 BGBl. I S. 850, 2094; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 107
Geltung ab 01.01.2005; FNA: 860-2 Sozialgesetzbuch
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§ 85 Übergangsregelung aus Anlass des Wohngeld-Plus-Gesetzes



Abweichend von § 12a Satz 1 sind Leistungsberechtigte für am 31. Dezember 2022 laufende Bewilligungszeiträume oder Bewilligungszeiträume, die in der Zeit vom 1. Januar 2023 bis 30. Juni 2023 beginnen, nicht verpflichtet, Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz in Anspruch zu nehmen.


Text in der Fassung des Artikels 3 Wohngeld-Plus-Gesetz G. v. 5. Dezember 2022 BGBl. I S. 2160 m.W.v. 1. Januar 2023

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Frühere Fassungen von § 85 SGB II

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2023Artikel 3 Wohngeld-Plus-Gesetz
vom 05.12.2022 BGBl. I S. 2160

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 85 SGB II

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 85 SGB II verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB II selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Wohngeld-Plus-Gesetz
G. v. 05.12.2022 BGBl. I S. 2160
Artikel 3 WoGPlusG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
...  1. Der Inhaltsübersicht wird folgende Angabe angefügt: „ § 85 Übergangsregelung aus Anlass des Wohngeld-Plus-Gesetzes". 2. Folgender § ... 85 Übergangsregelung aus Anlass des Wohngeld-Plus-Gesetzes". 2. Folgender § 85 wird angefügt: „§ 85 Übergangsregelung aus Anlass des ... 2. Folgender § 85 wird angefügt: „ § 85 Übergangsregelung aus Anlass des Wohngeld-Plus-Gesetzes Abweichend von § 12a ...