Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 86 - Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II)

neugefasst durch B. v. 13.05.2011 BGBl. I S. 850, 2094; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 107
Geltung ab 01.01.2005; FNA: 860-2 Sozialgesetzbuch
| |

§ 86 Zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024


§ 86 hat 1 frühere Fassung, wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 28. März 2026 SGB II offen

§ 31a Absatz 7 und § 31b Absatz 3 werden mit Ablauf des 27. März 2026 aufgehoben.





 

Frühere Fassungen von § 86 SGB II

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 28.03.2024Artikel 5 Zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024
vom 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 107

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 86 SGB II

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 86 SGB II verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB II selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024
G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 107
Artikel 5 2. HFinG 2024 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... 16j (weggefallen)". b) Folgende Angabe wird angefügt: „ § 86 Zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 ". 2. In § 5 Absatz 5 wird die Angabe „16f bis 16k" durch die ... 1 und 3" durch die Wörter „Absatz 1 und 4" ersetzt. 7. Folgender § 86 wird angefügt: „§ 86 Zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 ... 1 und 4" ersetzt. 7. Folgender § 86 wird angefügt: „ § 86 Zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 § 31a Absatz 7 und § 31b Absatz 3 werden mit Ablauf des 27. März 2026 ...