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§ 85a - Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

neugefasst durch B. v. 25.02.2008 BGBl. I S. 162; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 22.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 222
Geltung ab 01.01.2005; FNA: 26-12 Ausländerrecht
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§ 85a Zustimmung der Ausländerbehörde zu einer Anerkennung der Vaterschaft; Anwendungsbereich



(1) 1Die Zustimmung der Ausländerbehörde zu einer Anerkennung der Vaterschaft ist erforderlich, wenn die Mutter oder der Anerkennende die deutsche Staatsangehörigkeit, ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder als Staatsangehöriger der Schweiz oder dessen Familienangehöriger eine Aufenthaltserlaubnis auf Grund des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit (BGBl. 2001 II S. 810, 811) besitzt und die jeweils andere Person

1.
eine Aufenthaltsgestattung besitzt,

2.
ausreisepflichtig ist, es sei denn, sie besitzt eine Beschäftigungsduldung nach § 60d,

3.
mit einem Schengen-Visum in das Bundesgebiet eingereist ist und sich auf dieser Grundlage im Bundesgebiet aufhält oder

4.
noch nicht in das Bundesgebiet eingereist ist und

a)
keinen Aufenthaltstitel oder lediglich ein Schengen-Visum besitzt und

b)
weder nach Anhang II der Verordnung (EU) 2018/1806 noch nach § 41 Absatz 1 und 2 der Aufenthaltsverordnung zur Einreise und zum Aufenthalt berechtigt ist.

2§ 1598 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und Satz 1 gelten auch, wenn die Anerkennung der Vaterschaft einem ausländischen Abstammungsrecht unterliegt.

(2) Die Zustimmung zu einer Anerkennung der Vaterschaft ist nicht erforderlich, wenn

1.
der Anerkennende der leibliche Vater des Kindes ist,

2.
der Anerkennende der

a)
leibliche Vater eines anderen Kindes der Mutter ist oder

b)
in ein deutsches Geburtenregister eingetragene rechtliche Vater eines anderen Kindes der Mutter ist,

3.
der Anerkennende und die Mutter einander nach der Geburt eines Kindes geheiratet haben und die Ehe im Zeitpunkt der öffentlichen Beurkundung der Anerkennungserklärung in einem deutschen Eheregister eingetragen ist oder

4.
der Anerkennende und die Mutter im Zeitpunkt der öffentlichen Beurkundung der Anerkennungserklärung seit mindestens 14 Monaten mit gemeinsamem Hauptwohnsitz in einem deutschen Melderegister geführt werden und sie unter diesem Hauptwohnsitz seit mindestens 14 Monaten in einem gemeinsamen Haushalt in einer Wohnung zusammenleben; die Frist beginnt mit der Eintragung in das Melderegister.

(3) Beantragen der Anerkennende und die Mutter die Zustimmung, obwohl sie geltend machen, dass die Voraussetzungen des Absatzes 2 Nummer 1 oder Nummer 2a vorliegen, stellt die Ausländerbehörde ohne weitere Prüfung nach § 85b fest, dass die Zustimmung der Ausländerbehörde nicht erforderlich ist, wenn sie auf der Grundlage einer genetischen Untersuchung zur Klärung der Abstammung nach § 17 des Gendiagnostikgesetzes in den Fällen des Absatzes 2 Nummer 1 die leibliche Abstammung des Kindes vom Anerkennenden oder in den Fällen des Absatzes 2 Nummer 2a die leibliche Abstammung des anderen Kindes der Mutter vom Anerkennenden festgestellt hat.





 

Frühere Fassungen von § 85a AufenthG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 29.07.2026Artikel 1 Gesetz zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft und zur Änderung weiterer Vorschriften
vom 21.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 221
aktuell vorher 29.07.2017Artikel 1 Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht
vom 20.07.2017 BGBl. I S. 2780
aktuellvor 29.07.2017früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 85a AufenthG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 85a AufenthG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AufenthG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 60a AufenthG Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (Duldung) (vom 29.07.2026)
... seine vorübergehende weitere Anwesenheit im Bundesgebiet erfordern. Sofern nach § 85a die Zustimmung der Ausländerbehörde zu einer Anerkennung der Vaterschaft erforderlich ... Antragstellung nach § 85c Absatz 1 Satz 1 ausgesetzt, so lange, bis das Verfahren nach den §§ 85a bis 85c durch Entscheidung der Ausländerbehörde abgeschlossen ist. (2a) ...
§ 85c AufenthG Verfahren zur Prüfung der Zustimmung (vom 29.07.2026)
... über den Antrag, die für die jeweils andere Person im Sinne des § 85a Absatz 1 Satz 1 örtlich zuständig ist. Hat die jeweils andere Person ihren gewöhnlichen ... den Antrag örtlich zuständig, die für die jeweils andere Person im Sinne des § 85a Absatz 1 Satz 1 örtlich zuständig ist. (5) Die Antragsteller sind verpflichtet, ...
§ 85d AufenthG Anzeige einer fehlenden Zustimmung gegenüber dem Standesamt; Rücknahme der Zustimmung oder der Feststellung, dass eine solche nicht erforderlich ist (vom 29.07.2026)
... (5) Die Absätze 2 bis 4 gelten für Feststellungen der Ausländerbehörde nach § 85a Absatz 3  ...
§ 105d AufenthG Übergangsregelung für das Verfahren zur Prüfung einer missbräuchlichen Anerkennung der Vaterschaft (vom 29.07.2026)
... 2026 nicht abgeschlossen sind, sind § 60a Absatz 2 Satz 4, § 84 Absatz 1 Nummer 8 und § 85a dieses Gesetzes sowie die §§ 1597a und 1598 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der am ... Gesetzbuchs in der am 28. Juli 2026 jeweils geltenden Fassung anzuwenden. (2) § 85a Absatz 2 Nummer 2b gilt nicht, wenn die rechtliche Vaterschaft für das andere Kind durch Anerkennung der ... wurde. Satz 1 gilt nicht, wenn die Ausländerbehörde das Verfahren nach § 85a Absatz 1 Satz 3 in der bis zum 29. Juli 2026 geltenden Fassung für das andere Kind eingestellt ...
 
Zitat in folgenden Normen

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
neugefasst durch B. v. 02.01.2002 BGBl. I S. 42, 2909; 2003, 738; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 23.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 226
§ 1598 BGB Unwirksamkeit von Anerkennung und Zustimmung; sorgerechtliche Begleitregelung (vom 29.07.2026)
... 1597 nicht genügen. Anerkennung und Zustimmung sind auch unwirksam, wenn die nach § 85a des Aufenthaltsgesetzes erforderliche Zustimmung der Ausländerbehörde nicht erteilt ist. (2) ... (3) Haben die Mutter und der Anerkennende in den Fällen des § 85a Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes wirksame Sorgeerklärungen nach § 1626a Absatz 1 abgegeben, so ist der Anerkennende zur ...

Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU)
Artikel 2 G. v. 30.07.2004 BGBl. I S. 1950, 1986; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 16.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 213
§ 11 FreizügG/EU Anwendung des allgemeinen Aufenthaltsrechts; Ausnahmen von der Anwendung dieses Gesetzes (vom 27.02.2024)
... 73, 74 Absatz 2, § 77 Absatz 1, die §§ 80, 82 Absatz 5, die §§ 85 bis 88, 90, 91, 95 Absatz 1 Nummer 4 und 8, Absatz 2 Nummer 2, Absatz 4, die §§ 96, 97, ...

Personenstandsgesetz (PStG)
Artikel 1 G. v. 19.02.2007 BGBl. I S. 122; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 21.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 221
§ 44 PStG Erklärungen zur Anerkennung der Vaterschaft und der Mutterschaft (vom 29.07.2026)
... die Zustimmung der Ausländerbehörde zur Anerkennung der Vaterschaft gemäß § 85a des Aufenthaltsgesetzes zu übermitteln. Ist die Geburt des Kindes nicht im Inland beurkundet, so ist die ...

Personenstandsverordnung (PStV)
V. v. 22.11.2008 BGBl. I S. 2263; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 21.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 221
§ 27 PStV Verzeichnisse beim Standesamt I in Berlin (vom 29.07.2026)
... einer Zustimmungsentscheidung einer Ausländerbehörde gemäß § 85a des Aufenthaltsgesetzes oder einer namensrechtlichen Erklärung ermöglicht. (2) Die ... sowie Ausländerbehörde und Tag der Entscheidung der Ausländerbehörde nach § 85a des Aufenthaltsgesetzes . (3) Für die Suche in dem elektronischen Auskunftssystem wird die vom Land Berlin ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur aktuellen Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften an das Unionsrecht
G. v. 12.11.2020 BGBl. I S. 2416
Artikel 1 FreizügG/EU-AnpG Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU
... 69, 73, 74 Absatz 2, § 77 Absatz 1, die §§ 80, 82 Absatz 5, die §§ 85 bis 88, 90, 91, 95 Absatz 1 Nummer 4 und 8, Absatz 2 Nummer 2, Absatz 4, die §§ 96, 97, ...

Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht
G. v. 20.07.2017 BGBl. I S. 2780
Artikel 1 AusrPflDVG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
...  b) Nach der Angabe zu § 85 wird folgende Angabe eingefügt: „ § 85a Verfahren bei konkreten Anhaltspunkten einer missbräuchlichen Anerkennung der ... Vaterschaft oder der Zustimmung der Mutter für die Durchführung eines Verfahrens nach § 85a ausgesetzt wird, wird die Abschiebung des ausländischen Anerkennenden, der ausländischen ... Mutter oder des ausländischen Kindes ausgesetzt, solange das Verfahren nach § 85a nicht durch vollziehbare Entscheidung abgeschlossen ist." b) Dem Absatz 5 wird ... c) Folgende Nummer 9 wird angefügt: „9. die Feststellung nach § 85a Absatz 1 Satz 2 ." 9c. Nach § 85 wird folgender § 85a eingefügt:  ... Feststellung nach § 85a Absatz 1 Satz 2." 9c. Nach § 85 wird folgender § 85a eingefügt: „§ 85a Verfahren bei konkreten Anhaltspunkten einer ... 9c. Nach § 85 wird folgender § 85a eingefügt: „ § 85a Verfahren bei konkreten Anhaltspunkten einer missbräuchlichen Anerkennung der Vaterschaft ...
Artikel 4 AusrPflDVG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... der Vaterschaft, hat die beurkundende Behörde oder die Urkundsperson dies der nach § 85a des Aufenthaltsgesetzes zuständigen Behörde nach Anhörung des Anerkennenden und der Mutter mitzuteilen und ... hat die Aussetzung dem Anerkennenden, der Mutter und dem Standesamt mitzuteilen. Hat die nach § 85a des Aufenthaltsgesetzes zuständige Behörde gemäß § 85a Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes das ... Hat die nach § 85a des Aufenthaltsgesetzes zuständige Behörde gemäß § 85a Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes das Vorliegen einer missbräuchlichen Anerkennung der Vaterschaft festgestellt und ist diese ...

Gesetz zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 21.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 221
Artikel 1 VatAnMVG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
...  1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 85a wird durch die folgende Angabe ersetzt: „§ 85a Zustimmung der ... a) Die Angabe zu § 85a wird durch die folgende Angabe ersetzt: „ § 85a Zustimmung der Ausländerbehörde zu einer Anerkennung der Vaterschaft; ... a) Absatz 2 Satz 4 wird durch den folgenden Satz ersetzt: „Sofern nach § 85a die Zustimmung der Ausländerbehörde zu einer Anerkennung der Vaterschaft erforderlich ... Antragstellung nach § 85c Absatz 1 Satz 1 ausgesetzt, so lange, bis das Verfahren nach den §§ 85a bis 85c durch Entscheidung der Ausländerbehörde abgeschlossen ist." b) ... einer Zustimmung oder Festellung nach § 85d Absatz 2 bis 5". 6. § 85a wird durch die folgenden §§ 85a bis 85d ersetzt: „§ 85a ... Festellung nach § 85d Absatz 2 bis 5". 6. § 85a wird durch die folgenden §§ 85a bis 85d ersetzt: „§ 85a Zustimmung der Ausländerbehörde zu einer ... 6. § 85a wird durch die folgenden §§ 85a bis 85d ersetzt: „ § 85a Zustimmung der Ausländerbehörde zu einer Anerkennung der Vaterschaft; ... über den Antrag, die für die jeweils andere Person im Sinne des § 85a Absatz 1 Satz 1 örtlich zuständig ist. Hat die jeweils andere Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt ... den Antrag örtlich zuständig, die für die jeweils andere Person im Sinne des § 85a Absatz 1 Satz 1 örtlich zuständig ist. (5) Die Antragsteller sind verpflichtet, diejenigen ... (5) Die Absätze 2 bis 4 gelten für Feststellungen der Ausländerbehörde nach § 85a Absatz 3 entsprechend." 7. § 87 wird wie folgt geändert: a) Absatz 3 ... 2026 nicht abgeschlossen sind, sind § 60a Absatz 2 Satz 4, § 84 Absatz 1 Nummer 8 und § 85a dieses Gesetzes sowie die §§ 1597a und 1598 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der am ... Gesetzbuchs in der am 28. Juli 2026 jeweils geltenden Fassung anzuwenden. (2) § 85a Absatz 2 Nummer 2b gilt nicht, wenn die rechtliche Vaterschaft für das andere Kind durch Anerkennung der ... beurkundet wurde. Satz 1 gilt nicht, wenn die Ausländerbehörde das Verfahren nach § 85a Absatz 1 Satz 3 in der bis zum 29. Juli 2026 geltenden Fassung für das andere Kind eingestellt ...
Artikel 2 VatAnMVG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... 1595 bis 1597 nicht genügen. Anerkennung und Zustimmung sind auch unwirksam, wenn die nach § 85a des Aufenthaltsgesetzes erforderliche Zustimmung der Ausländerbehörde nicht erteilt ist. (2) Sind ... gelten entsprechend. (3) Haben die Mutter und der Anerkennende in den Fällen des § 85a Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes wirksame Sorgeerklärungen nach § 1626a Absatz 1 abgegeben, so ist der Anerkennende zur ...
Artikel 4 VatAnMVG Änderung des Personenstandsgesetzes
... die Zustimmung der Ausländerbehörde zur Anerkennung der Vaterschaft gemäß § 85a des Aufenthaltsgesetzes zu übermitteln. Ist die Geburt des Kindes nicht im Inland beurkundet, so ist die Abschrift ...
Artikel 5 VatAnMVG Änderung der Personenstandsverordnung
... einer Zustimmungsentscheidung einer Ausländerbehörde gemäß § 85a des Aufenthaltsgesetzes oder einer namensrechtlichen Erklärung ermöglicht." b) Absatz 2 Satz 2 ... sowie Ausländerbehörde und Tag der Entscheidung der Ausländerbehörde nach § 85a des Aufenthaltsgesetzes ." 2. § 46 Absatz 2 wird durch den folgenden Absatz 2 ersetzt:  ...

Migrationsverwaltungsdigitalisierungsweiterentwicklungsgesetz (MDWG)
G. v. 22.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 222
Artikel 1 MDWG Änderung des AZR-Gesetzes
... Satz eingefügt: „In Verfahren zur Anerkennung einer Vaterschaft nach den §§ 85a bis 85d des Aufenthaltsgesetzes unterstützt die Registerbehörde durch Speicherung und ... Vorschriften betrauten öffentlichen Stellen zur Anerkennung einer Vaterschaft nach den §§ 85a bis 85d des Aufenthaltsgesetzes ist es zulässig, die Daten von Personen, die als Mutter, ... Rücknahme der Zustimmung durch die Ausländerbehörde aus einem Verfahren nach den §§ 85a bis 85d des Aufenthaltsgesetzes." 5. § 6 wird wie folgt geändert: ...
Artikel 8 MDWG Weitere Änderung der AZRG-Durchführungsverordnung
... in Verbindung mit § 2 Absatz 5 §§ 15, 18d, 18e des AZR-Gesetzes Verfahren nach den §§ 85a bis 85d des Aufenthaltsgesetzes ::(1) ::- Ausländerbehörden ::- ... an folgende Stellen § 3 Absatz 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 5 Verfahren nach den §§ 85a bis 85d des Aufenthaltsgesetzes ::- wie vorstehend - (2) - wie vorstehend - ::- wie ... - - wie vorstehend - § 3 Absatz 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 5 Verfahren nach den §§ 85a bis 85d des Aufenthaltsgesetzes ::- wie vorstehend - (3) - wie vorstehend - ::- wie ...