Tools:
Update via:
§ 8 - Ganztagsfinanzhilfegesetz (GaFinHG)
Artikel 3 G. v. 02.10.2021 BGBl. I S. 4602, 4603 (Nr. 71); zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 17.07.2025 BGBl. 2025 I Nr. 174
Geltung ab 12.10.2021; FNA: 860-8-5 Sozialgesetzbuch
| |
Geltung ab 12.10.2021; FNA: 860-8-5 Sozialgesetzbuch
| |
§ 8 Überprüfung der Bundesmittelverwendung
1Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend überprüft für den Bund halbjährlich die zweckentsprechende Verwendung der Bundesmittel. 2Zu diesem Zweck berichten die Länder dem Bund über die zweckentsprechende Inanspruchnahme der Bundesmittel, insbesondere über Anzahl und Art der geförderten Maßnahmen.
Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Verlängerung der Fristen im Investitionsprogramm Ganztagsausbau G. v. 17. Juli 2025 BGBl. 2025 I Nr. 174 m.W.v. 24. Juli 2025
Anzeige
Frühere Fassungen von § 8 GaFinHG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
| vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
|---|---|---|
| aktuell vorher | 24.07.2025 | Artikel 1 Gesetz zur Verlängerung der Fristen im Investitionsprogramm Ganztagsausbau vom 17.07.2025 BGBl. 2025 I Nr. 174 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 8 GaFinHG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 GaFinHG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GaFinHG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Verlängerung der Fristen im Investitionsprogramm Ganztagsausbau
G. v. 17.07.2025 BGBl. 2025 I Nr. 174
Artikel 1 GanzTBVG Änderung des Ganztagsfinanzhilfegesetzes
... für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend fortgeführt." 4. § 8 Satz 1 wird durch den folgenden Satz ersetzt: „Das Bundesministerium für Bildung, ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/8_GaFinHG.htm
