Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 8 - Konsumcannabisgesetz (KCanG)

§ 8 Suchtprävention



(1) Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

1.
errichtet eine digitale Plattform, auf der sie Informationen nutzerfreundlich und adressatengerecht bereitstellt zu

a)
der Wirkung, den Risiken und dem risikoreduzierten Konsum von Cannabis,

b)
Angeboten für Suchtprävention, Suchtberatung und Suchtbehandlung sowie

c)
diesem Gesetz,

2.
entwickelt insbesondere ihr bestehendes Angebot an cannabisspezifischen Präventionsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche sowie für junge Erwachsene in Bezug auf den Konsum von Cannabis evidenzbasiert weiter und baut dieses aus,

3.
baut ein strukturiertes, digitales zielgruppenspezifisches Beratungsangebot für Konsumentinnen und Konsumenten von Cannabis auf und

4.
berät und informiert zielgruppenspezifisch Konsumentinnen und Konsumenten von Cannabis zu

a)
Suchtpräventionsmaßnahmen,

b)
der Wirkung, den Risiken und dem risikoreduzierten Konsum von Cannabis sowie

c)
den Möglichkeiten einer weitergehenden wohnortnahen Beratung oder Hilfe.

(2) Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung stellt Anbauvereinigungen spätestens am 1. Juli 2024 die von ihnen nach § 21 Absatz 3 zur Verfügung zu stellenden Informationen und Hinweise in leicht verständlicher Sprache digital zum Herunterladen bereit.



 

Zitierungen von § 8 KCanG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 KCanG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KCanG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 21 KCanG Maßnahmen des Gesundheitsschutzes bei der Weitergabe von Cannabis und Vermehrungsmaterial, Verordnungsermächtigung
... und beim Bedienen von Maschinen sowie 5. weitergehende Informationen auf der nach § 8 Absatz 1 Nummer 1 errichteten Plattform. (4) Das Bundesministerium für Ernährung und ...
 
Zitat in folgenden Normen

Cannabisgesetz (CanG)
G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
Artikel 15 CanG Inkrafttreten
... 4, § 3 Absatz 3, § 4 Absatz 3, § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6, die §§ 6, 8 Absatz 2 , die §§ 11 bis 17 Absatz 1 bis 3, die §§ 18 bis 21 Absatz 1 bis 3, die ...