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§ 8 - Stabilisierungsfondsgesetz (StFG)

Artikel 1 G. v. 17.10.2008 BGBl. I S. 1982 (Nr. 46); zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 406
Geltung ab 18.10.2008; FNA: 660-3 Bundesbürgschaften
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§ 8 Risikoübernahme; Verordnungsermächtigung



(1) 1Der Fonds kann von Unternehmen des Finanzsektors vor dem 1. Juni 2014 erworbene Risikopositionen, insbesondere Forderungen, Wertpapiere, derivative Finanzinstrumente, Rechte und Pflichten aus Kreditzusagen oder Gewährleistungen und Beteiligungen, jeweils nebst zugehöriger Sicherheiten, erwerben oder auf andere Weise absichern. 2Dasselbe gilt gegenüber Zweckgesellschaften, die Risikopositionen eines Unternehmens des Finanzsektors übernommen haben.

(2) Die Bundesregierung kann durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, nähere Bestimmungen erlassen über

1.
die Art der Risikopositionen, die erworben oder deren Risiken abgesichert werden können,

2.
die Art des Erwerbs oder der Absicherung, einschließlich der dafür geltenden Bedingungen, Zusicherungen und Gegenleistungen,

3.
Obergrenzen für die Risikoübernahmen bezogen auf einzelne Unternehmen des Finanzsektors und ihre verbundenen Unternehmen sowie für bestimmte Arten von Risikopositionen,

4.
Rückkaufrechte zugunsten und Rückkaufverpflichtungen zulasten der begünstigten Unternehmen des Finanzsektors und andere geeignete Formen ihrer Beteiligung an den von dem Fonds übernommenen Risiken und

5.
sonstige Bedingungen, die zur Sicherstellung des Zweckes dieses Gesetzes im Rahmen der Risikoübernahme nach Absatz 1 erforderlich sind.

(3) Der Haushaltsausschuss und der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages sind über Erlass und Änderungen der Rechtsverordnung nach Absatz 2 unverzüglich zu unterrichten.





 

Frühere Fassungen von § 8 StFG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 28.03.2020Artikel 1 Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetz (WStFG)
vom 27.03.2020 BGBl. I S. 543
aktuell vorher 01.01.2015Artikel 5 BRRD-Umsetzungsgesetz
vom 10.12.2014 BGBl. I S. 2091
aktuell vorher 01.01.2013Artikel 1 Drittes Finanzmarktstabilisierungsgesetz (3. FMStG)
vom 20.12.2012 BGBl. I S. 2777
aktuell vorher 01.03.2012Artikel 1 Zweites Finanzmarktstabilisierungsgesetz (2. FMStG)
vom 24.02.2012 BGBl. I S. 206
aktuellvor 01.03.2012Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 8 StFG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 StFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StFG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3e StFG Kostenerstattungen (vom 01.01.2022)
... 1. Unternehmen des Finanzsektors, welche Stabilisierungsmaßnahmen nach den §§ 6 bis 8a beantragen oder beantragt haben, auch in Bezug auf Kosten im Zusammenhang mit der ...
§ 4 StFG Entscheidung über Stabilisierungsmaßnahmen; Verwaltung (vom 04.11.2022)
... Über vom Fonds gemäß den §§ 5a, 6, 7 und 8 vorzunehmende Stabilisierungsmaßnahmen entscheidet das Bundesministerium der Finanzen, in ... entscheidet das Bundesministerium der Finanzen, in den Fällen der §§ 6, 7 und 8 auf Antrag des Unternehmens des Finanzsektors, nach pflichtgemäßem Ermessen unter ... der Finanzagentur die Entscheidung über Maßnahmen nach den §§ 6, 7 und 8 und die Verwaltung des Fonds übertragen; Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Der ...
§ 8a StFG Bundesrechtliche Abwicklungsanstalten (vom 01.03.2023)
... Anstalt kann sonstige Bedingungen festlegen, die auch an Stabilisierungsmaßnahmen nach § 8 geknüpft werden können. Die Bedingungen können in den Statuten ...
§ 9 StFG Kreditermächtigung (vom 29.12.2020)
... den Fonds zur Deckung von Aufwendungen und von Maßnahmen nach den §§ 5a, 7 und 8 und § 8a Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 und 1a dieses Gesetzes und von Maßnahmen nach den ...
§ 10 StFG Bedingungen für Stabilisierungsmaßnahmen; Verordnungsermächtigung (vom 28.03.2020)
... des Finanzsektors, die Stabilisierungsmaßnahmen des Fonds nach den §§ 6, 7 und 8 dieses Gesetzes in Anspruch nehmen, müssen die Gewähr für eine solide und ... des Finanzsektors, das Stabilisierungsmaßnahmen gemäß den §§ 6 bis 8a in Anspruch nimmt, sollen Vertreter der Anstalt im Zusammenhang mit den ihr nach § 8a ...
§ 14 StFG Steuern (vom 01.07.2021)
... eine notwendige Vorbereitung von Stabilisierungsmaßnahmen im Sinne der §§ 6 bis 8 dieses Gesetzes darstellen, ist § 15 Absatz 3 des Umwandlungssteuergesetzes in der Fassung ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Finanzmarktstabilisierungsfonds-Verordnung
V. v. 20.10.2008 eBAnz AT123 2008 V1; zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 1 G. v. 10.07.2020 BGBl. I S. 1633
 
Zitat in folgenden Normen

Finanzmarktstabilisierungsfonds-Verordnung
V. v. 20.10.2008 eBAnz AT123 2008 V1; zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 1 G. v. 10.07.2020 BGBl. I S. 1633
§ 5 FMStFV Bedingungen für Stabilisierungsmaßnahmen (vom 17.07.2020)
... gilt Absatz 2 Nummer 1 und 3 entsprechend. (4) Bei Stabilisierungsmaßnahmen nach § 8 des Stabilisierungsfondsgesetzes gilt Absatz 2 entsprechend. (5) Sofern durch die Stabilisierungsmaßnahmen ... Insbesondere im Rahmen von Stabilisierungsmaßnahmen nach den §§ 7 und 8 des Stabilisierungsfondsgesetzes soll der Fonds von dem begünstigten Unternehmen die Abgabe einer Verpflichtungserklärung ...

Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetz (WStBG)
Artikel 2 G. v. 17.10.2008 BGBl. I S. 1982, 1986; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 20.12.2021 BGBl. I S. 5247
§ 2 WStBG Anwendungsbereich (vom 28.03.2020)
... verfasste Unternehmen vorsieht, denen Stabilisierungsmaßnahmen nach den §§ 6 bis 8 , 21, 22 des Stabilisierungsfondsgesetzes gewährt werden, gelten diese Vorgaben für durch ...
§ 7e WStBG Kapitalmaßnahmen durch Dritte im Zusammenhang mit einer Stabilisierungsmaßnahme (vom 28.03.2020)
... Einlagen, im Zusammenhang mit einer Stabilisierungsmaßnahme nach den §§ 6 bis 8 , 21, 22 des Stabilisierungsfondsgesetzes, wenn die neuen Aktien aus der Kapitalmaßnahme auch ...
§ 14 WStBG Wertpapiererwerbs- und Übernahmeangebote; Ausschluss von Minderheitsaktionären (vom 28.03.2020)
... jeweiligen Tochterunternehmen im Zusammenhang mit Stabilisierungsmaßnahmen nach § 7, 8 oder 22 des Stabilisierungsfondsgesetzes über die Ausübung von Stimmrechten oder in ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Abwicklungsmechanismusgesetz (AbwMechG)
G. v. 02.11.2015 BGBl. I S. 1864
Artikel 6 AbwMechG Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes
... 1. Unternehmen des Finanzsektors, welche Stabilisierungsmaßnahmen nach den §§ 6 bis 8a beantragen oder beantragt haben, auch in Bezug auf Kosten im Zusammenhang mit der ...

BRRD-Umsetzungsgesetz
G. v. 10.12.2014 BGBl. I S. 2091
Artikel 5 BRRDUG Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes
... Januar 2013" durch die Angabe „1. Januar 2015" ersetzt. 11. In § 8 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „1. Oktober 2012" durch die Angabe „1. Juni 2014" ... des Finanzsektors, das Stabilisierungsmaßnahmen gemäß den §§ 6 bis 8a in Anspruch nimmt, sollen Vertreter der Anstalt als Sachverständige oder ...

Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung
G. v. 16.07.2009 BGBl. I S. 1959
Artikel 10 BürgEntlG-KV Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes
... eine notwendige Vorbereitung von Stabilisierungsmaßnahmen im Sinne der §§ 6 bis 8 dieses Gesetzes darstellen, ist § 15 Absatz 3 des Umwandlungssteuergesetzes in der Fassung ...

Drittes Finanzmarktstabilisierungsgesetz (3. FMStG)
G. v. 20.12.2012 BGBl. I S. 2777
Artikel 1 3. FMStG Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes
... 2012" durch die Angabe „1. Januar 2013" ersetzt. 10. In § 8 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „1. Dezember 2011" durch die Angabe „1. Oktober ...

Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz (FMStErgG)
G. v. 07.04.2009 BGBl. I S. 725
Artikel 1 FMStErgG Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes
... Unternehmen des Finanzsektors, die eine Stabilisierungsmaßnahme nach den §§ 6 bis 8 beantragen, die Erstattung von Kosten auf der Grundlage einer Verpflichtungserklärung oder ... folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „§§ 6 bis 8 " durch die Angabe „§§ 5a bis 8" ersetzt und werden nach den Wörtern ... 1 wird die Angabe „§§ 6 bis 8" durch die Angabe „§§ 5a bis 8 " ersetzt und werden nach den Wörtern „Bundesministerium der Finanzen" die ... der Finanzen" die Wörter „in den Fällen der §§ 6 bis 8 " sowie nach den Wörtern „auf Antrag des Unternehmens des Finanzsektors" ein ... „nach diesem Gesetz" durch die Wörter „nach den §§ 6 bis 8 " ersetzt. 3b. Nach § 5 wird folgender § 5a eingefügt:  ... 5. In § 9 Absatz 1 werden die Wörter „nach den §§ 7 und 8 dieses Gesetzes" durch die Wörter „nach den §§ 5a, 7 und 8 dieses ... 7 und 8 dieses Gesetzes" durch die Wörter „nach den §§ 5a, 7 und 8 dieses Gesetzes und von Maßnahmen nach den §§ 1 und 4 des ...
Artikel 2 FMStErgG Änderung des Gesetzes zur Beschleunigung und Vereinfachung des Erwerbs von Anteilen an sowie Risikopositionen von Unternehmen des Finanzsektors durch den Fonds „Finanzmarktstabilisierungsfonds - FMS"
... im Zusammenhang mit einer Stabilisierungsmaßnahme nach den §§ 6 bis 8 des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes, bei denen die neuen Aktien auch oder ... Tochterunternehmen im Zusammenhang mit Stabilisierungsmaßnahmen nach § 7 oder § 8 des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes über die Ausübung von Stimmrechten oder in ...
Artikel 5 FMStErgG Änderung der Finanzmarktstabilisierungsfonds-Verordnung
... Insbesondere im Rahmen von Stabilisierungsmaßnahmen nach den §§ 7 und 8 des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes soll der Fonds von dem begünstigten Unternehmen ...

Gesetz zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes und des Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes
G. v. 20.12.2021 BGBl. I S. 5247
Artikel 1 StFGuaÄndG Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes
... nach diesem Gesetz oder" eingefügt und wird die Angabe „nach den §§ 6 bis 8a oder" gestrichen. 2. In § 19 Absatz 2 wird jeweils die Angabe ...

Gesetz zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung
G. v. 17.07.2009 BGBl. I S. 1980
Artikel 1 FStFEntwG Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes
...  § 6d Frist für Antragstellung". c) Nach der Angabe zu § 8 werden die folgenden Angaben eingefügt: „§ 8a Bundesrechtliche ... 3. In § 3a Absatz 5 Satz 4 werden die Wörter „nach den §§ 6 bis 8 " durch die Wörter „nach den §§ 6, 7 bis 8a" ersetzt. 4. ... „nach den §§ 6 bis 8" durch die Wörter „nach den §§ 6, 7 bis 8a" ersetzt. 4. § 4 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 ... aa) In Satz 1 werden die Wörter „gemäß den §§ 5a bis 8 " durch die Wörter „gemäß den §§ 5a, 6, 7 und 8" ersetzt, ... 5a bis 8" durch die Wörter „gemäß den §§ 5a, 6, 7 und 8 " ersetzt, nach den Wörtern „Bundesministerium der Finanzen" ein Komma ... der Finanzen" ein Komma eingefügt und die Wörter „der §§ 6 bis 8 " durch die Wörter „der §§ 6, 7 und 8" ersetzt. bb) In ... „der §§ 6 bis 8" durch die Wörter „der §§ 6, 7 und 8 " ersetzt. bb) In Satz 2 wird das Wort ... durch das Wort „Anstalt" und werden die Wörter „nach den §§ 6 bis 8 " durch die Wörter „nach den §§ 6, 7 und 8" ersetzt. 5. ... den §§ 6 bis 8" durch die Wörter „nach den §§ 6, 7 und 8 " ersetzt. 5. In § 6 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „31. Dezember ... 6a Absatz 4 kann nur bis zum 22. Januar 2010 gestellt werden." 7. Nach § 8 werden die folgenden §§ 8a und 8b eingefügt: „§ 8a ... kann sonstige Bedingungen festlegen, die auch an Stabilisierungsmaßnahmen nach § 8 geknüpft werden können. Die Bedingungen können in den Statuten der ... wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird die Angabe „§§ 5a, 7 und 8 " durch die Angabe „§§ 5a, 7 und 8 und 8a Absatz 4 Satz 1 Nummer 1a" ... die Angabe „§§ 5a, 7 und 8" durch die Angabe „§§ 5a, 7 und 8 und 8a Absatz 4 Satz 1 Nummer 1a" ersetzt. b) In Absatz 5 wird die Angabe ... 9. In § 10 Absatz 1 werden die Wörter „nach den §§ 6 bis 8 " durch die Wörter „nach den §§ 6, 7 und 8" ersetzt. 10. ... den §§ 6 bis 8" durch die Wörter „nach den §§ 6, 7 und 8 " ersetzt. 10. § 13 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird ...

Restrukturierungsgesetz
G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1900
Artikel 5 RStruktG Änderung des Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes
... Einlagen, im Zusammenhang mit einer Stabilisierungsmaßnahme nach den §§ 6 bis 8 des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes, wenn die neuen Aktien aus der Kapitalmaßnahme ...

Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetz (WStFG)
G. v. 27.03.2020 BGBl. I S. 543
Artikel 1 WStFG Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes
... 6c Verpflichtung zum weiteren Verlustausgleich § 7 Rekapitalisierung § 8 Risikoübernahme; Verordnungsermächtigung § 8a Bundesrechtliche ... Verordnungsermächtigung". 5. Die Überschrift zu § 8 wird wie folgt gefasst: „§ 8 Risikoübernahme; ... 5. Die Überschrift zu § 8 wird wie folgt gefasst: „ § 8 Risikoübernahme; Verordnungsermächtigung". 6. Die Überschrift zu ...
Artikel 2 WStFG Änderung des Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes
... verfasste Unternehmen vorsieht, denen Stabilisierungsmaßnahmen nach den §§ 6 bis 8 , 21, 22 des Stabilisierungsfondsgesetzes gewährt werden, gelten diese Vorgaben für durch ... Einlagen, im Zusammenhang mit einer Stabilisierungsmaßnahme nach den §§ 6 bis 8 , 21, 22 des Stabilisierungsfondsgesetzes, wenn die neuen Aktien aus der Kapitalmaßnahme auch ... jeweiligen Tochterunternehmen im Zusammenhang mit Stabilisierungsmaßnahmen nach § 7, 8 oder 22 des Stabilisierungsfondsgesetzes über die Ausübung von Stimmrechten oder in ...

Zweites Finanzmarktstabilisierungsgesetz (2. FMStG)
G. v. 24.02.2012 BGBl. I S. 206
Artikel 1 2. FMStG Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes
... März 2012" ersetzt. 11. § 6d wird aufgehoben. 12. In § 8 Absatz 1 werden die Wörter „vor dem 13. Oktober 2008" durch die Wörter ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Satzung der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung
Anlage V. v. 05.07.2010 BGBl. I S. 874; aufgehoben durch § 2 V. v. 21.02.2011 BGBl. I S. 271
§ 7 FMSASatzung Aufgaben und Zuständigkeiten des Leitungsausschusses
... antragstellenden Unternehmen, g) die Bewertung von Risikopositionen im Sinne des § 8 des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes und die Art des Erwerbs dieser Positionen,  ...
§ 10 FMSASatzung Erstattung von Kosten und Auslagen
... des Finanzsektors, die eine Stabilisierungsmaßnahme nach § 6, § 7, § 8 oder § 8a des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes beantragen, die Erstattung von Kosten ...