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§ 8 - Versicherungs-Sanierungs-und-Abwicklungs-Gesetz (VSAG)

§ 8 Maßstäbe für die Festlegung vereinfachter Anforderungen



Bei der Festlegung vereinfachter Anforderungen nach § 7 berücksichtigen die Aufsichtsbehörde und die Abwicklungsbehörde insbesondere

1.
die Auswirkungen, die der Ausfall eines Versicherungsunternehmens aufgrund der Art seiner Geschäftstätigkeit, seiner Beteiligungsstruktur, seiner Rechtsform, seines Risikoprofils, seiner Größe, seines Rechtsstatus, seiner Verflechtungen mit anderen regulierten Unternehmen oder mit dem Finanzsystem im Allgemeinen sowie aufgrund des Umfangs und der Komplexität seiner Tätigkeiten haben könnte, und

2.
die Wahrscheinlichkeit, dass der Ausfall eines Versicherungsunternehmens und seine anschließende Liquidation im Wege eines regulären Insolvenzverfahrens erhebliche negative Auswirkungen auf die Finanzmärkte, auf andere Unternehmen, auf Versicherungsnehmer, auf die Finanzierungsbedingungen oder auf die Gesamtwirtschaft haben wird.



 

Zitierungen von § 8 VSAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 VSAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VSAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 11 VSAG Informationsübermittlung an die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung
... 7 unterliegen; 3. quantitative Informationen über die Anwendung der Kriterien nach § 8 ; 4. eine Beschreibung der auf der Grundlage der Kriterien nach § 8 angewandten ... Kriterien nach § 8; 4. eine Beschreibung der auf der Grundlage der Kriterien nach § 8 angewandten vereinfachten Anforderungen im Vergleich zu den vollständigen Anforderungen sowie ... 7 unterliegen; 3. quantitative Informationen über die Anwendung der Kriterien nach § 8 ; 4. eine Beschreibung der auf der Grundlage der Kriterien nach § 8 angewandten ... Kriterien nach § 8; 4. eine Beschreibung der auf der Grundlage der Kriterien nach § 8 angewandten vereinfachten Anforderungen im Vergleich zu den vollständigen Anforderungen sowie ...
§ 12 VSAG Präventive Sanierungspläne
... für das Versicherungsunternehmen vereinfachte Anforderungen nach den §§ 7 und 8 gelten. (2) Die Aufsichtsbehörde trifft die Entscheidung nach Absatz 1 ...
§ 26 VSAG Anforderungen an Abwicklungspläne
... Finanzierungsmechanismen, ausgegangen. (4) Unbeschadet der §§ 7 und 8 sind in den Abwicklungsplänen Optionen für die Anwendung der Abwicklungsinstrumente und ...