Tools:
Update via:
Achtung: Dieser Titel gilt komplett oder überwiegend erst ab 01.01.2027
§ 92 - Pflegefachassistenz-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (PflFAssAPrV)
V. v. 02.06.2026 BGBl. 2026 I Nr. 166
Geltung ab 01.01.2027, abweichend siehe § 96; FNA: 2124-30-1 Hebammen und Heilhilfsberufe
|
Geltung ab 01.01.2027, abweichend siehe § 96; FNA: 2124-30-1 Hebammen und Heilhilfsberufe
|
§ 92 Überprüfung und Anpassung der Rahmenpläne
§ 92 wird in 1 Vorschrift zitiert
(1) 1Die Fachkommission nach § 44 des Pflegefachassistenzgesetzes überprüft die Rahmenpläne mindestens alle fünf Jahre. 2Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesministerium für Gesundheit können eine Überprüfung jederzeit gemeinsam veranlassen. 3Die Fachkommission schließt das Verfahren zur Prüfung und gegebenenfalls Anpassung der Rahmenpläne in diesen Fällen innerhalb von neun Monaten ab.
(2) 1Die Fachkommission legt die Rahmenpläne oder das Ergebnis einer späteren Überprüfung dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung der Vereinbarkeit mit dem Pflegefachassistenzgesetz vor. 2Die Bundesministerien schließen die Prüfung innerhalb von drei Monaten ab.
(3) Stellen das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesministerium für Gesundheit gemeinsam fest, dass die Rahmenpläne nicht mit dem Pflegefachassistenzgesetz zu vereinbaren sind, überarbeitet die Fachkommission ihre Empfehlungen unter Beachtung der Feststellungen der beiden Bundesministerien innerhalb von drei Monaten.
Zitierungen von § 92 PflFAssAPrV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 92 PflFAssAPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PflFAssAPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 96 PflFAssAPrV Inkrafttreten
... §§ 90 bis 95 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. Im Übrigen tritt diese ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/92_PflFAssAPrV.htm
