§ 9 - Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG)

§ 9 Datenmeldungen


§ 9 wird in 7 Vorschriften zitiert

(1) 1Hersteller nach § 7 Absatz 1 Satz 1 sind verpflichtet, die im Rahmen einer Systembeteiligung getätigten Angaben zu den Verpackungen unverzüglich nach Übermittlung an das System auch der Zentralen Stelle Verpackungsregister unter Nennung mindestens der folgenden Daten zu übermitteln:

1.
Registrierungsnummer;

2.
Materialart und Masse der beteiligten Verpackungen;

3.
Name des Systems, bei dem die Systembeteiligung vorgenommen wurde, und

4.
Zeitraum, für den die Systembeteiligung vorgenommen wurde.

2Änderungen der Angaben sowie eventuelle Rücknahmen nach § 7 Absatz 3 Satz 1 sind der Zentralen Stelle Verpackungsregister entsprechend zu übermitteln. 3Die Angaben nach Satz 1 Nummer 2 sind nach den in § 42 Absatz 2 Satz 1 genannten Materialarten aufzuschlüsseln; sonstige Materialien sind jeweils zu einer einheitlichen Angabe zusammenzufassen.

(2) 1Hat ein Hersteller im vorangegangenen Kalenderjahr im Bundesgebiet eine Masse an systembeteiligungspflichtigen Verpackungen von insgesamt weniger als 10 Tonnen als Hersteller bereitgestellt und im Falle von Artikel 3 Absatz 1 Nummer 15 Buchstabe e der Verordnung (EU) 2025/40 ausgepackt, ist er von den Pflichten nach Absatz 1 Satz 1 und 2 befreit. 2Stattdessen sind Hersteller nach Satz 1 verpflichtet, sämtliche Angaben nach Absatz 1 Satz 1 für die von ihnen in einem Kalenderjahr erstmals im Bundesgebiet bereitgestellten oder nach Artikel 3 Absatz 1 Nummer 15 Buchstabe e der Verordnung (EU) 2025/40 ausgepackten systembeteiligungspflichtigen Verpackungen bis zum 1. Juni des darauffolgenden Kalenderjahres an die Zentrale Stelle Verpackungsregister zu übermitteln. 3Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend.

(3) Die Zentrale Stelle Verpackungsregister kann für die Datenmeldung nach den Absätzen 1 und 2 einheitliche elektronische Formulare zur Verfügung stellen und nähere Verfahrensanweisungen erteilen.

(4) Die Zentrale Stelle Verpackungsregister kann Systemen die Möglichkeit einräumen, die sich auf ihr System beziehenden Datenmeldungen elektronisch abzurufen.

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Zitierungen von § 9 VerpackDG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 VerpackDG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VerpackDG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 VerpackDG Ergänzende Begriffsbestimmungen
...  2. als Umweltgutachter oder Umweltgutachterorganisation aufgrund einer Zulassung nach den §§ 9 und 10 oder nach Maßgabe des § 18 des Umweltauditgesetzes in dem Bereich tätig ...
§ 5 VerpackDG Beauftragung Dritter und Bevollmächtigung
... für die Registrierung nach § 6 und nicht für die Abgabe von Datenmeldungen nach § 9 . (2) Hersteller nach Artikel 45 Absatz 3 Satz 1 der Verordnung (EU) 2025/40, ...
§ 7 VerpackDG Systembeteiligungspflicht
... der Systembeteiligungspflicht gehen auch die Herstellerpflichten nach den §§ 6, 9 und 10 insoweit auf den verpflichteten Vorvertreiber über; der Hersteller nach Absatz 1 Satz ...
§ 11 VerpackDG Ausnahmen von der Systembeteiligungspflicht
... §§ 7 bis 10 gelten nicht für Hersteller von 1. wiederverwendbaren Verpackungen, deren ...
§ 54 VerpackDG Aufgaben
... im Sinne von Artikel 44 der Verordnung (EU) 2025/40, 5. prüft die nach § 9 übermittelten Datenmeldungen, 6. kann den Systemen nach § 9 Absatz 4 die ... die nach § 9 übermittelten Datenmeldungen, 6. kann den Systemen nach § 9 Absatz 4 die Möglichkeit einräumen, die sich auf ihr System beziehenden Datenmeldungen ... auf ihre Übereinstimmung mit den Registerangaben nach § 6, mit den Datenmeldungen nach § 9 und mit den Jahresmeldungen nach § 25 Absatz 1 Nummer 2, kann erforderlichenfalls Anordnungen ... für die Registrierung nach § 6 Absatz 3 Satz 3, die Datenmeldungen nach § 9 Absatz 3 , die Hinterlegung der Vollständigkeitserklärungen nach § 10 Absatz 3 Satz 3, die ... Landesbehörden auf deren Verlangen Einsicht in die bei ihr hinterlegten Datenmeldungen nach § 9 , Vollständigkeitserklärungen nach § 10, Zulassungsdaten der Hersteller nach § ... nach § 6 und Artikel 44 der Verordnung (EU) 2025/40, die Übermittlung der Daten nach den §§ 9 , 10 und 25, den automatisierten Datenabgleich nach § 13 Absatz 4 Satz 3, die Zulassung von ...
§ 66 VerpackDG Bußgeldvorschriften
... nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig hinterlegt, 7. entgegen § 9 Absatz 1 Satz 1 , auch in Verbindung mit Satz 2, jeweils auch in Verbindung mit § 68 Absatz 3 Satz 1, oder ... in Verbindung mit Satz 2, jeweils auch in Verbindung mit § 68 Absatz 3 Satz 1, oder entgegen § 9 Absatz 2 Satz 2 , auch in Verbindung mit § 68 Absatz 3 Satz 1, eine Angabe nicht, nicht richtig, nicht ...
§ 68 VerpackDG Übergangsvorschriften
... 3 Absatz 1 Nummer 15 der Verordnung (EU) 2025/40 sind, gelten die Pflichten zur Datenmeldung nach § 9 und zur Hinterlegung einer Vollständigkeitserklärung nach § 10 in Bezug auf diese ... übermittelt wurden, ist für dieselbe Verpackung keine zusätzliche Datenmeldung nach § 9 vorzunehmen. Für Verpackungen, die im Kalenderjahr 2026 im Bundesgebiet ... die Aufschlüsselung der Angaben aus dem Kalenderjahr 2026 in der Datenmeldung nach § 9 und in der Vollständigkeitserklärung nach § 10 finden § 3 Absatz 5 des ...


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