Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.09.2021 aufgehoben
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Anlage 1 - Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für den Bereich des Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetzes und des Funkanlagengesetzes (EMVG-FuAG-BGebV)

V. v. 17.10.2017 BGBl. I S. 3576 (Nr. 69); aufgehoben durch § 7 V. v. 19.08.2021 BGBl. I S. 3715
Geltung ab 24.10.2017; FNA: 202-5-2 Verwaltungsgebühren
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Anlage 1 (zu § 2 i. V. m. § 1 Nummer 1 und 2) Gebühren- und Auslagenverzeichnis nach dem Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz und dem Funkanlagengesetz


Anlage 1 wird in 2 Vorschriften zitiert

Nr.Gebühren- oder Auslagentatbestand Höhe der Gebühr
oder der Auslage
1Maßnahmen nach § 22 Absatz 2 und den §§ 23 bis 26 EMVG sowie
nach § 23 Absatz 2 und den §§ 24 bis 30 FuAG bei Verstoß gegen die
dort genannten Vorschriften
Nach Zeitaufwand gemäß Anlage 5
2Administrative oder messtechnische Prüfung eines Gerätes oder einer
Geräteserie gemäß § 22 Absatz 2 EMVG in Verbindung mit § 4 EMVG
bei Verstoß gegen die gesetzlichen Anforderungen des EMVG
Nach Zeitaufwand gemäß Anlage 5
(zusätzlich zu der Gebühr gemäß
Nummer 1)
3Administrative oder messtechnische Prüfung eines Gerätes oder einer
Geräteserie gemäß § 23 Absatz 2 FuAG in Verbindung mit § 4 FuAG
bei Verstoß gegen die gesetzlichen Anforderungen des FuAG
Nach Zeitaufwand gemäß Anlage 5
(zusätzlich zu der Gebühr gemäß
Nummer 1)
4Prüfung eines Gerätes in einem beauftragten Labor bei Verstoß gegen
§ 4 FuAG
In voller Höhe einschließlich der
Umsatzsteuer
(zusätzlich zu der Gebühr gemäß
Nummer 1)
5Maßnahmen zur Ermittlung oder Beseitigung von Störungen nach § 27
Absatz 1 bis 3 EMVG bei Verstoß gegen die Vorschriften des § 6, des
§ 7 Absatz 2 und des § 20 Absatz 1 EMVG gegenüber den Betreibern
von Betriebsmitteln
Nach Zeitaufwand gemäß Anlage 5


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Zitierungen von Anlage 1 EMVG-FuAG-BGebV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 EMVG-FuAG-BGebV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EMVG-FuAG-BGebV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 EMVG-FuAG-BGebV Höhe der Gebühren und Auslagen
... gebührenfähige Leistungen richtet sich nach den Gebührenverzeichnissen in den Anlagen 1 bis 5 zu dieser ...
§ 3 EMVG-FuAG-BGebV Gebührenbefreiung
... für Maßnahmen nach Anlage 1 Nummer 5 oder nach Anlage 4 werden nicht erhoben, wenn ein Betriebsmittel unverschuldet entgegen den ...


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