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Anlage 1 - Gesellschaftsregisterverordnung (GesRV)

Anlage 1 (zu § 2 Absatz 2 und § 4) Allgemeines Muster für Eintragungen in das Gesellschaftsregister


Anlage 1 wird in 1 Vorschrift zitiert

Allgemeines Muster für Eintragungen in das Gesellschaftsregister (BGBl. 2022 I S. 2424)


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Zitierungen von Anlage 1 GesRV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 GesRV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GesRV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 GesRV Einteilung und Gestaltung des Gesellschaftsregisters
... einzutragen. (2) Bei der Führung des Registers sind die Muster der Anlagen 1 bis 4 zu ...