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Anlage 21 - Pfandbrief-Meldeverordnung (PfandMeldeV)

Artikel 1 V. v. 04.10.2022 BGBl. I S. 1614 (Nr. 36)
Geltung ab 08.10.2022; FNA: 7628-8-6 Gedeckte Schuldverschreibungen
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Anlage 21 Meldung: Flugzeugpfandbriefe - Deckung (FlgDck)


Anlage 21 wird in 2 Vorschriften zitiert

I. Kopf des Meldebogens

Im Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen:

1.
Name der Pfandbriefbank

2.
BAK-Nummer der Pfandbriefbank

3.
Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise)

4.
Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ

5.
Kurzbezeichnung des Meldebogens: „Flugzeugpfandbriefe - Deckung (FlgDck)"

6.
Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: „Angaben zur nennwertigen, barwertigen, stressbarwertigen und liquiditätssichernden Deckungsmasse für Flugzeugpfandbriefe sowie zur Zinsbindung, Kapitalbindung, Verzinsung und Währung von Deckungswerten".

II. Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 16 Spalten und 93 Zeilen gebildet.

III. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs

1.
In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links spaltenweise fortlaufend mit den Angaben „001" bis „015" zu versehen.

2.
In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von oben zeilenweise fortlaufend mit den Angaben „001" bis „092" zu versehen.

IV. Kennzeichnungsbereich des spezifischen Datenbereichs

1.
Die Felder der mit „001" versehenen Zeile in den mit „007" bis „015" versehenen Spalten sind rot zu unterlegen.

2.
Die Felder der mit „001" versehenen Spalte in den mit „003" bis „092" versehenen Zeilen sind grün zu unterlegen.

V. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs

Folgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen:

1.
das Feld der ersten Spalte (links der mit „001" versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit „001" versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs,

2.
der Bereich der mit „001" bis „006" versehenen Spalten in den mit „001" bis „092" versehenen Zeilen mit Ausnahme der Felder an den folgenden Koordinaten:

a)
in der mit „001" versehenen Spalte die Felder der mit „003" bis „092" versehenen Zeilen,

b)
in der mit „002" versehenen Spalte das Feld der mit „003" versehenen Zeile,

c)
in der mit „003" versehenen Spalte die Felder der mit „004", „011" bis „014", „052" bis „075" und „084" versehenen Zeilen,

d)
in der mit „004" versehenen Spalte die Felder der mit „005", „010", „015" bis „018", „023", „028", „033", „037", „041", „046", „051", „076" bis „083" und „085" bis „092" versehenen Zeilen,

e)
in der mit „005" versehenen Spalte die Felder der mit „006", „007", „019" bis „021", „024" bis „026", „029" bis „031", „034", „035", „038", „039", „042" bis „044", „047" und „050" versehenen Zeilen sowie

f)
in der mit „006" versehenen Spalte die Felder der mit „008", „009", „022", „027", „032", „036", „040", „045", „048" und „049" versehenen Zeilen,

3.
in

a)
der mit „007" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „011" bis „013" versehenen Zeilen,

b)
den mit „007" bis „012" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „053" bis „072" versehenen Zeilen,

c)
den mit „009" bis „011" und „013" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „004" bis „052" und „073" bis „092" versehenen Zeilen sowie

d)
den mit „014" und „015" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „053" bis „071", „083" und „092" versehenen Zeilen.

VI. Beschriftung der Spaltenköpfe

1.
Das Feld der mit „007" versehenen Spalte in der mit „002" versehenen Zeile ist mit „Anzahl Deckungswerte" zu überschreiben.

2.
Das Feld der mit „008" versehenen Spalte in der mit „002" versehenen Zeile ist mit „Gesamtnennbetrag in Euro" zu überschreiben.

3.
Das Feld der mit „009" versehenen Spalte in der mit „002" versehenen Zeile ist mit „Gesamtbarwert in Euro" zu überschreiben.

4.
Das Feld der mit „010" versehenen Spalte in der mit „002" versehenen Zeile ist mit „Gesamtrisikobarwert in Euro (Szenario Marktzinsanstieg)" zu überschreiben.

5.
Das Feld der mit „011" versehenen Spalte in der mit „002" versehenen Zeile ist mit „Gesamtrisikobarwert in Euro (Szenario Marktzinsrückgang)" zu überschreiben.

6.
Das Feld der mit „012" versehenen Spalte in der mit „002" versehenen Zeile ist mit „mit dem Nennbetrag gewichteter Durchschnitt der Restlaufzeit (Kapitalbindung) in ganzen Monaten" zu überschreiben.

7.
Das Feld der mit „013" versehenen Spalte in der mit „002" versehenen Zeile ist mit „Betrag bzw. Gesamtbetrag in Euro" zu überschreiben.

8.
Das Feld der mit „014" versehenen Spalte in der mit „002" versehenen Zeile ist mit „mit dem Nennbetrag gewichteter Durchschnitt der verbleibenden Zinsbindungsdauer in ganzen Monaten" zu überschreiben.

9.
Das Feld der mit „015" versehenen Spalte in der mit „002" versehenen Zeile ist mit „mit dem Nennbetrag gewichteter Durchschnitt der Verzinsung in Prozent pro Jahr" zu überschreiben.

VII. Beschriftung der Zeilenköpfe

1.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „003" versehenen Zeile ist mit „Deckungswerte gesamt" zu überschreiben.

2.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „004" versehenen Zeile ist mit „ordentliche Deckungswerte (einschließlich Werte nach § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 PfandBG) gesamt" zu überschreiben.

3.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „011" versehenen Zeile ist mit „der nach Nennwerten größte ordentliche Deckungswert" zu überschreiben.

4.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „012" versehenen Zeile ist mit „die nach Nennwerten fünf größten ordentlichen Deckungswerte" zu überschreiben.

5.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „013" versehenen Zeile ist mit „die nach Nennwerten zehn größten ordentlichen Deckungswerte" zu überschreiben.

6.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „014" versehenen Zeile ist mit „weitere Deckungswerte gesamt" zu überschreiben.

7.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „052" versehenen Zeile ist mit „Gesamtheit mit dem größten Gesamtnennbetrag von weiteren Deckungswerten, deren Erfüllung von Kreditinstituten derselben Institutsgruppe oder Finanzholdinggruppe geschuldet wird" zu überschreiben.

8.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „053" versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 30 Tagen" zu überschreiben.

9.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „054" versehenen Zeile ist mit „aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 30 Tagen" zu überschreiben.

10.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „055" versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 60 Tagen (ohne Beträge aus Zeile „053")" zu überschreiben.

11.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „056" versehenen Zeile ist mit „aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 60 Tagen (ohne Beträge aus Zeile „054")" zu überschreiben.

12.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „057" versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 90 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „053" und „055")" zu überschreiben.

13.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „058" versehenen Zeile ist mit „aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 90 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „054" und „056")" zu überschreiben.

14.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „059" versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 120 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „053", „055" und „057")" zu überschreiben.

15.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „060" versehenen Zeile ist mit „aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 120 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „054", „056" und „058")" zu überschreiben.

16.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „061" versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 150 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „053", „055", „057" und „059")" zu überschreiben.

17.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „062" versehenen Zeile ist mit „aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 150 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „054", „056", „058" und „060")" zu überschreiben.

18.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „063" versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 180 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „053", „055", „057", „059" und „061")" zu überschreiben.

19.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „064" versehenen Zeile ist mit „aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 180 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „054", „056", „058", „060" und „062")" zu überschreiben.

20.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „065" versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 360 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „053", „055", „057", „059", „061" und „063")" zu überschreiben.

21.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „066" versehenen Zeile ist mit „aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 360 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „054", „056", „058", „060", „062" und „064")" zu überschreiben.

22.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „067" versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 540 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „053", „055", „057", „059", „061", „063" und „065")" zu überschreiben.

23.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „068" versehenen Zeile ist mit „aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 540 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „054", „056", „058", „060", „062", „064" und „066")" zu überschreiben.

24.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „069" versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 720 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „053", „055", „057", „059", „061", „063", „065" und „067")" zu überschreiben.

25.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „070" versehenen Zeile ist mit „aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 720 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „054", „056", „058", „060", „062", „064", „066" und „068")" zu überschreiben.

26.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „071" versehenen Zeile ist mit „Betrag der größten sich ergebenden negativen Summe nach § 4 Absatz 1a Satz 3 PfandBG" zu überschreiben.

27.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „072" versehenen Zeile ist mit „Deckungswerte, soweit sie zur Berücksichtigung nach § 4 Absatz 1a Satz 3 PfandBG geeignet sind" zu überschreiben.

28.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „073" versehenen Zeile ist mit „Deckungswerte mit fester Verzinsung" zu überschreiben.

29.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „074" versehenen Zeile ist mit „Deckungswerte mit variabler Verzinsung" zu überschreiben.

30.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „075" versehenen Zeile ist mit „ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung, das sichernde Registerpfandrecht oder die ausländische Flugzeughypothek nicht in Euro denominiert ist" zu überschreiben.

31.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „084" versehenen Zeile ist mit „weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung nicht in Euro denominiert ist" zu überschreiben.

32.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „005" versehenen Zeile ist mit „darunter: an in Staaten außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums registrierten Flugzeugen besicherte Deckungswerte" zu überschreiben.

33.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „010" versehenen Zeile ist mit „darunter: registerpfandrechtlich oder hypothekarisch besicherte Forderungen mit negativer Verzinsung" zu überschreiben.

34.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „015" versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungswerte nach § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 PfandBG" zu überschreiben.

35.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „016" versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungswerte nach § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c PfandBG" zu überschreiben.

36.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „017" versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungswerte nach § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe d PfandBG" zu überschreiben.

37.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „018" versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungswerte nach § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a PfandBG und mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b PfandBG" zu überschreiben.

38.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „023" versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungswerte nach § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc PfandBG und mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe c PfandBG" zu überschreiben.

39.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „028" versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungswerte nach § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a PfandBG" zu überschreiben.

40.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „033" versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungswerte nach § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa PfandBG und mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe c PfandBG" zu überschreiben.

41.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „037" versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungswerte nach § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb PfandBG und mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe c PfandBG" zu überschreiben.

42.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „041" versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungswerte nach § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 PfandBG" zu überschreiben.

43.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „046" versehenen Zeile ist mit „darunter: Deckungswerte, deren Schuldner oder im Fall gewährleisteter Deckungswerte Gewährleistungsgeber in der Schweiz, im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (einschließlich der unter § 49 Absatz 4 Nummer 4 PfandBG fallenden Forderungen), in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Kanada oder in Japan ansässig sind" zu überschreiben.

44.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „051" versehenen Zeile ist mit „darunter: Geldforderungen mit negativer Verzinsung" zu überschreiben.

45.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „076" versehenen Zeile ist mit „davon: ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung, das sichernde Registerpfandrecht oder die ausländische Flugzeughypothek in U.S. Dollar denominiert ist" zu überschreiben.

46.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „077" versehenen Zeile ist mit „davon: ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung, das sichernde Registerpfandrecht oder die ausländische Flugzeughypothek in japanischen Yen denominiert ist" zu überschreiben.

47.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „078" versehenen Zeile ist mit „davon: ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung, das sichernde Registerpfandrecht oder die ausländische Flugzeughypothek in Pfund Sterling denominiert ist" zu überschreiben.

48.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „079" versehenen Zeile ist mit „davon: ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung, das sichernde Registerpfandrecht oder die ausländische Flugzeughypothek in Schweizer Franken denominiert ist" zu überschreiben.

49.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „080" versehenen Zeile ist mit „davon: ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung, das sichernde Registerpfandrecht oder die ausländische Flugzeughypothek in australischen Dollar denominiert ist" zu überschreiben.

50.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „081" versehenen Zeile ist mit „davon: ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung, das sichernde Registerpfandrecht oder die ausländische Flugzeughypothek in kanadischen Dollar denominiert ist" zu überschreiben.

51.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „082" versehenen Zeile ist mit „davon: ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung, das sichernde Registerpfandrecht oder die ausländische Flugzeughypothek in schwedischen Kronen denominiert ist" zu überschreiben.

52.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „083" versehenen Zeile ist mit „davon: ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung, das sichernde Registerpfandrecht oder die ausländische Flugzeughypothek in einer sonstigen Währung denominiert ist" zu überschreiben.

53.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „085" versehenen Zeile ist mit „davon: weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung in U.S. Dollar denominiert ist" zu überschreiben.

54.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „086" versehenen Zeile ist mit „davon: weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung in japanischen Yen denominiert ist" zu überschreiben.

55.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „087" versehenen Zeile ist mit „davon: weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung in Pfund Sterling denominiert ist" zu überschreiben.

56.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „088" versehenen Zeile ist mit „davon: weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung in Schweizer Franken denominiert ist" zu überschreiben.

57.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „089" versehenen Zeile ist mit „davon: weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung in australischen Dollar denominiert ist" zu überschreiben.

58.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „090" versehenen Zeile ist mit „davon: weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung in kanadischen Dollar denominiert ist" zu überschreiben.

59.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „091" versehenen Zeile ist mit „davon: weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung in schwedischen Kronen denominiert ist" zu überschreiben.

60.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „092" versehenen Zeile ist mit „davon: weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung in einer sonstigen Währung denominiert ist" zu überschreiben.

61.
Das Feld der mit „005" versehenen Spalte in der mit „006" versehenen Zeile ist mit „darunter: unter § 49 Absatz 4 Nummer 3 PfandBG fallende Deckungswerte" zu überschreiben.

62.
Das Feld der mit „005" versehenen Spalte in der mit „007" versehenen Zeile ist mit „darunter: Deckungswerte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger besonders sichergestellt ist" zu überschreiben.

63.
Die Felder der mit „005" versehenen Spalte in den mit „019" und „024" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Deckungswerte nach § 26f Absatz 1 Satz 5 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 6 PfandBG" zu überschreiben.

64.
Die Felder der mit „005" versehenen Spalte in den mit „020" und „025" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Deckungswerte, die nach § 4 Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 PfandBG genutzt werden" zu überschreiben.

65.
Die Felder der mit „005" versehenen Spalte in den mit „021", „026", „031", „035", „039" und „044" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Deckungswerte, die nach § 4 Absatz 1a Satz 3 PfandBG genutzt werden" zu überschreiben.

66.
Die Felder der mit „005" versehenen Spalte in den mit „029" und „042" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Deckungswerte, die nach § 4 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 PfandBG genutzt werden" zu überschreiben.

67.
Die Felder der mit „005" versehenen Spalte in den mit „030" und „043" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Deckungswerte, die nach § 4 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 PfandBG genutzt werden" zu überschreiben.

68.
Die Felder der mit „005" versehenen Spalte in den mit „034" und „038" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Deckungswerte, die nach § 4 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 Buchstabe a PfandBG genutzt werden" zu überschreiben.

69.
Das Feld der mit „005" versehenen Spalte in der mit „047" versehenen Zeile ist mit „darunter: Deckungswerte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger besonders sichergestellt ist" zu überschreiben.

70.
Das Feld der mit „005" versehenen Spalte in der mit „050" versehenen Zeile ist mit „darunter: Deckungswerte, bei denen für den Fall des rechtlichen Entzugs ein Anspruch nach § 26f Absatz 1 Satz 5 PfandBG in Verbindung mit § 20 Absatz 3 Satz 3 PfandBG auf Schadlosstellung besteht" zu überschreiben.

71.
Die Felder der mit „006" versehenen Spalte in den mit „008" und „048" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: Deckungswerte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger gesetzlich sichergestellt ist" zu überschreiben.

72.
Die Felder der mit „006" versehenen Spalte in den mit „009" und „049" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: Deckungswerte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger vertraglich sichergestellt ist" zu überschreiben.

73.
Die Felder der mit „005" versehenen Spalte in den mit „022", „027", „032", „036", „040" und „045" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Deckungswerte, die ausschließlich nach § 4 Absatz 1a Satz 3 PfandBG genutzt werden (§ 4 Absatz 1a Satz 4 PfandBG)" zu überschreiben.



 

Zitierungen von Anlage 21 PfandMeldeV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 21 PfandMeldeV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PfandMeldeV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 PfandMeldeV Meldeumfang
... in der Gattung Flugzeugpfandbriefe betreiben, die Meldungen nach den Anlagen 20 bis 24 abzugeben. (2) Pfandbriefbanken, die 1. für ...
Anlage 2 PfandMeldeV Meldung: Gattungsübergreifend (GttÜbg)
...  t) das Feld der ersten Spalte von links in der 21. Zeile von oben mit „ Anlage 21 (FlgDck)", u) das Feld der ersten Spalte von links in der 22. Zeile von oben mit ...