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§ 20 - Pfandbriefgesetz (PfandBG)

§ 20 Deckungswerte



(1) Zur Deckung Öffentlicher Pfandbriefe dürfen nur Geldforderungen aus der Vergabe von Darlehen, aus Schuldverschreibungen oder aus einem vergleichbaren Rechtsgeschäft oder andere, von den in Nummer 1 genannten Stellen schriftlich als einredefrei anerkannte Geldforderungen benutzt werden,

1.
die sich unmittelbar richten gegen

a)
inländische Gebietskörperschaften und solche Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, für die eine Anstaltslast oder eine auf Gesetz beruhende Gewährträgerhaftung oder eine staatliche Refinanzierungsgarantie gilt oder die das gesetzliche Recht zur Erhebung von Gebühren, Umlagen oder anderen Abgaben innehaben,

b)
Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sowie deren Zentralnotenbanken,

c)
Regionalverwaltungen sowie Gebietskörperschaften der in Buchstabe b genannten Staaten,

d)
die Vereinigten Staaten von Amerika, Japan, die Schweiz, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland und Kanada sowie deren Zentralnotenbanken, sofern das Risikogewicht nach Tabelle 1 des Artikels 114 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 entsprechend der von den zuständigen Behörden vorgenommenen Zuordnung des Ratings anerkannter internationaler Ratingagenturen der Bonitätsstufe 1 zugeordnet worden ist,

e)
Regionalverwaltungen sowie Gebietskörperschaften der in Buchstabe d genannten Staaten, sofern sie von der jeweiligen nationalen Behörde dem Zentralstaat gleichgestellt worden sind oder sofern ihnen ein der Bonitätsstufe 1 entsprechendes Risikogewicht nach Tabelle 5 des Artikels 121 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nach den nationalen Regelungen zugeordnet worden ist, die zur Umsetzung der Rahmenvereinbarung „Internationale Konvergenz der Kapitalmessung und Eigenkapitalanforderungen" des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht vom Juni 2004 erlassen worden sind; für die Zuordnung zur Bonitätsstufe 1 sind die Ratings anerkannter internationaler Ratingagenturen maßgeblich; hierfür gilt Artikel 115 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 entsprechend,

f)
die Europäische Zentralbank sowie multilaterale Entwicklungsbanken und internationale Organisationen im Sinne von Artikel 117 Absatz 2 und Artikel 118 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013,

g)
öffentliche Stellen eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum,

h)
öffentliche Stellen im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 der unter Buchstabe d genannten Staaten, sofern sie die in Buchstabe e aufgeführten Anforderungen erfüllen, oder

2.
1für die eine der in Nummer 1 Buchstabe a bis f genannten Stellen oder ein Exportkreditversicherer mit Sitz in einem der in Nummer 1 Buchstabe b und d genannten Staaten, sofern die Anforderungen der Nummer 1 Buchstabe g oder Buchstabe h erfüllt sind, die Gewährleistung übernommen hat. 2Eine Gewährleistung liegt insoweit vor, als auf Grund eines Gesetzes, einer Verordnung, einer Satzung oder eines Rechtsgeschäfts der Forderungsinhaber einen Anspruch gegen den Gewährleistenden hat, dass dieser im Falle der Nichtzahlung des Schuldners die für die Erfüllung der Verpflichtung erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. 3Satz 2 gilt entsprechend, wenn die Pfandbriefbank einen Anspruch gegen eine inländische Gebietskörperschaft oder eine der in Nummer 1 Buchstabe b bis f genannten Stellen hat, dem Gewährleistenden die für die Erfüllung seiner Gewährleistungsverpflichtung erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen; Artikel 214 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ist entsprechend anzuwenden. 4Der Gewährleistende und, im Fall des Satzes 3, die zur Ausstattung des Gewährleistenden verpflichtete Stelle dürfen gegenüber der Pfandbriefbank nicht das Recht haben, Einwendungen aus dem Rechtsverhältnis mit Dritten geltend zu machen oder sich einseitig von ihren Verpflichtungen zu lösen, oder

3.
die von einer

a)
Zentralregierung, Zentralnotenbank, Regionalverwaltung oder örtlichen Gebietskörperschaft eines in Nummer 1 Buchstabe d aufgeführten Staates oder

b)
von einer öffentlichen Stelle eines in Nummer 1 Buchstabe d aufgeführten Staates

geschuldet oder von den in Buchstabe a genannten Einrichtungen gewährleistet werden, sofern der Schuldner oder Gewährleistungsgeber der Bonitätsstufe 2 zugeordnet ist und zum Zeitpunkt der Eintragung der konkreten Forderung in das Deckungsregister der Bonitätsstufe 1 zugeordnet war und diese Forderungen insgesamt 20 Prozent des Gesamtbetrages der ausstehenden Öffentlichen Pfandbriefe der Pfandbriefbank nicht übersteigen.

(2) 1Die in Absatz 1 vorgeschriebene Deckung kann auch erfolgen

1.
durch die in § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 genannten Deckungswerte unter den dort genannten Voraussetzungen und Begrenzungen mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Gesamtbetrages der im Umlauf befindlichen Hypothekenpfandbriefe der Gesamtbetrag der im Umlauf befindlichen Öffentlichen Pfandbriefe tritt;

2.
durch die in § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 genannten Deckungswerte unter den dort genannten Voraussetzungen und Begrenzungen mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Gesamtbetrages der im Umlauf befindlichen Hypothekenpfandbriefe der Gesamtbetrag der im Umlauf befindlichen Öffentlichen Pfandbriefe tritt;

3.
bis zu insgesamt 15 Prozent des Gesamtbetrages der im Umlauf befindlichen Öffentlichen Pfandbriefe

a)
durch Geldforderungen, sofern die Höhe der Forderungen der Pfandbriefbank bereits beim Erwerb bekannt ist, deren Erfüllung nicht bedingt, anderen Forderungen rechtsgeschäftlich nachgeordnet oder in sonstiger Weise eingeschränkt ist, gegen Kreditinstitute, die die Bedingungen des § 4 Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 erfüllen und denen ein der Bonitätsstufe 1 entsprechendes Risikogewicht zugewiesen ist,

b)
durch jeweilige Guthaben aus einer Kontoverbindung mit Kreditinstituten, die die Bedingungen des § 4 Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 erfüllen und denen ein der Bonitätsstufe 1 entsprechendes Risikogewicht zugewiesen ist,

c)
durch Ansprüche auf den bei vorzeitiger Beendigung des Rahmenvertrags einheitlich an die Pfandbriefbank zu zahlenden Betrag eines Derivategeschäfts, das abgeschlossen ist mit

aa)
dem Bund,

bb)
einem Land oder

cc)
einem Kreditinstitut, das die Bedingungen des § 4 Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 erfüllt und dem ein der Bonitätsstufe 1 entsprechendes Risikogewicht zugewiesen ist;

4.
durch jeweilige Guthaben aus einer Kontoverbindung mit

a)
der Europäischen Zentralbank oder

b)
der Zentralbank eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder der anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.

2Bei der Deckung gemäß Satz 1 Nummer 2 sind die in Satz 1 Nummer 1 genannten Deckungswerte anzurechnen. 3Bei der Deckung gemäß Satz 1 Nummer 3 sind die in Satz 1 Nummer 1 und 2 genannten Deckungswerte anzurechnen. 4§ 19 Absatz 1 Satz 5 gilt mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Gesamtbetrages der im Umlauf befindlichen Hypothekenpfandbriefe der Gesamtbetrag der im Umlauf befindlichen Öffentlichen Pfandbriefe tritt. 5§ 19 Absatz 1 Satz 6 gilt entsprechend.

(3) 1Der Gesamtbetrag der Forderungen gegen außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union ansässige Schuldner, bei denen nicht sichergestellt ist, dass sich das Vorrecht der Gläubiger der Öffentlichen Pfandbriefe nach § 30 Absatz 1 auf die Forderungen der Pfandbriefbank nach den Absätzen 1 und 2 erstreckt, darf 10 Prozent des Gesamtbetrags der Forderungen, bei denen das Vorrecht sichergestellt ist oder für die eine Verpflichtung nach Satz 3 besteht, nicht übersteigen. 2Satz 1 gilt entsprechend für Ansprüche gegen Gewährleistende und Ausstattungsverpflichtete nach Absatz 1 Nummer 2. 3Eine Anrechnung von Forderungen gegen die in den Sätzen 1 und 2 genannten Schuldner auf die in Satz 1 genannte Grenze unterbleibt, soweit eine der in Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b oder Buchstabe d genannten Stellen oder ein Exportkreditversicherer, der die Anforderungen des Absatzes 1 Nummer 2 erfüllt, gegenüber der Pfandbriefbank die Verpflichtung übernommen hat, die Pfandbriefbank mit beschränkter Geschäftstätigkeit im Falle der Entziehung der betreffenden Forderung schadlos zu stellen, und dieser Anspruch bei der betreffenden Forderung in das Deckungsregister für Öffentliche Pfandbriefe eingetragen wird; sofern der zur Schadlosstellung Verpflichtete seinen Sitz außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union hat, unterbleibt die Anrechnung auf die in Satz 1 genannte Grenze nur, wenn sichergestellt ist, dass sich das Vorrecht der Pfandbriefgläubiger auf den Anspruch auf Schadlosstellung erstreckt.

(4) Die eingetragenen Deckungswerte erstrecken sich auch auf alle Forderungen, deren Inhaber die Pfandbriefbank ist und die auf die wirtschaftliche Substanz des Deckungswertes gerichtet sind, im Falle einer nach Absatz 1 Nummer 2 gewährleisteten Hypothek insbesondere auch auf die in § 12 Abs. 3 genannten Forderungen.





 

Frühere Fassungen von § 20 PfandBG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 30.12.2023Artikel 9 Kreditzweitmarktförderungsgesetz
vom 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
aktuell vorher 08.07.2022Artikel 2 CBD-Umsetzungsgesetz
vom 12.05.2021 BGBl. I S. 1063
aktuell vorher 01.07.2021Artikel 1 CBD-Umsetzungsgesetz
vom 12.05.2021 BGBl. I S. 1063
aktuell vorher 29.03.2019Artikel 7 Brexit-Steuerbegleitgesetz (Brexit-StBG)
vom 25.03.2019 BGBl. I S. 357
aktuell vorher 06.11.2015Artikel 5 Abwicklungsmechanismusgesetz (AbwMechG)
vom 02.11.2015 BGBl. I S. 1864
aktuell vorher 19.12.2014Artikel 4 BRRD-Umsetzungsgesetz
vom 10.12.2014 BGBl. I S. 2091
aktuell vorher 01.01.2014Artikel 2 CRD IV-Umsetzungsgesetz
vom 28.08.2013 BGBl. I S. 3395
aktuell vorher 26.03.2009Artikel 1 Gesetz zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts
vom 20.03.2009 BGBl. I S. 607
aktuellvor 26.03.2009früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 20 PfandBG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 20 PfandBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PfandBG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 PfandBG Begriffsbestimmungen (vom 25.11.2010)
... im Sinne des Absatzes 1 Satz 2 Nummer 2 gegen öffentliche Schuldner im Sinne des § 20 Absatz 1 können Gegenstand des Abtretungs- und Übertragungsanspruchs auch Ansprüche ...
§ 4 PfandBG Deckungskongruenz; Anordnung erhöhter Mindestdeckungsanforderungen (vom 30.12.2023)
... Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a und b, Nummer 3 Buchstabe a bis c und Nummer 4, auch in Verbindung mit § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 , mit § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 5 oder mit § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 5, ... 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 5 oder mit § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 5, sowie des § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a und b sind insoweit nicht anzuwenden. (1a) Zusätzlich ist zur Sicherung der ... ins Deckungsregister eingetragen werden, sind die Begrenzungen der §§ 19, 20 , 26 und 26f nicht anzuwenden. (2) Die jederzeitige Deckung der umlaufenden ... eine ausländische Flugzeughypothek bestellt ist, noch eine Gewährleistung im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 2 Satz 2 bis 4 besteht und für die oder für deren Schuldner ein Ausfall im Sinne des Artikels 178 ...
§ 4a PfandBG Umschuldungsklauseln in Staatsanleihen (vom 30.12.2023)
... in den Emissionsbedingungen von Schuldverschreibungen anderer Schuldner im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 1 stehen einer Indeckungnahme nach § 4 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 und 2, § 19 Absatz 1 Satz ... Indeckungnahme nach § 4 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 und 2, § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4, § 20 Absatz 1 Nummer 1 , § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 oder § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 nicht ...
§ 19 PfandBG Weitere Deckungswerte (vom 30.12.2023)
... des Gesamtbetrages der im Umlauf befindlichen Hypothekenpfandbriefe durch Deckungswerte der in § 20 Absatz 1 bezeichneten Art, sofern es sich um Schuldverschreibungen handelt; Bei der ... von Deckungswerten entstehen, gilt § 4 Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 Buchstabe c nicht. § 20 Absatz 3 gilt entsprechend. (2) Im Falle des § 2 Abs. 3 kann die Bundesanstalt Ausnahmen ...
§ 26 PfandBG Weitere Deckungswerte (vom 08.07.2022)
... der im Umlauf befindlichen Schiffspfandbriefe tritt. § 19 Absatz 1 Satz 6 und § 20 Absatz 3 gelten entsprechend. (2) Im Falle des § 2 Abs. 3 kann die Bundesanstalt Ausnahmen ...
§ 26f PfandBG Weitere Deckungswerte (vom 08.07.2022)
... der im Umlauf befindlichen Flugzeugpfandbriefe tritt. § 19 Absatz 1 Satz 6 und § 20 Absatz 3 gelten entsprechend. (2) Im Falle des § 2 Abs. 3 kann die Bundesanstalt Ausnahmen ...
§ 28 PfandBG Transparenzvorschriften (vom 30.12.2023)
... an den Deckungsmassen gemäß § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, auch in Verbindung mit § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 , mit § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und mit § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, ... Nummer 2, gemäß § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c, auch in Verbindung mit § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 , mit § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und mit § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 3, ... 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 und mit § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 4, sowie gemäß § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe c , bei einem negativen Gesamtwert der Derivategeschäfte an Stelle des Anteils an den ... gemäß § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a und b, auch in Verbindung mit § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 , mit § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und mit § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 3, getrennt nach ... 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 und mit § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 4, und gemäß § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a und b und gemäß § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4, getrennt nach den Staaten, in denen die ... 4, und gemäß § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a und b und gemäß § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 , getrennt nach den Staaten, in denen die Schuldner oder im Falle einer Gewährleistung die ... die in das Deckungsregister eingetragenen Hypotheken nach § 12 Absatz 1, Forderungen nach § 20 Absatz 1 , Schiffshypotheken nach § 21 und Registerpfandrechte oder ausländische ... oder ausländische Flugzeughypotheken nach § 26a und die Werte nach § 19 Absatz 1, § 20 Absatz 2 , § 26 Absatz 1 und § 26f Absatz 1 jeweils den Gesamtbetrag der Forderungen, die die ... § 13 Absatz 1 Satz 2 zweiter Halbsatz, auch in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 7, in § 20 Absatz 3 , in § 22 Absatz 5 Satz 2, auch in Verbindung mit § 26 Absatz 1 Satz 6, oder in § ... 10 jeweils auch den Gesamtbetrag der Forderungen, die die Begrenzungen des § 19 Absatz 1, des § 20 Absatz 2 , des § 26 Absatz 1 und des § 26f Absatz 1 überschreiten, 13. den ... den Gesamtbetrag der zur Deckung von Öffentlichen Pfandbriefen verwendeten Forderungen nach § 20 Absatz 1 sind zusätzlich anzugeben: 1. die Verteilung mit den nennwertig als Deckung in ...
§ 30 PfandBG Trennungsprinzip bei Insolvenz der Pfandbriefbank; Fälligkeitsverschiebung (vom 08.07.2022)
... der Pfandbriefbank zu nutzen. Die Begrenzungen gemäß § 19 Absatz 1, § 20 Absatz 2 , § 26 Absatz 1 und § 26f Absatz 1 gelten nicht. (2a) Der Sachwalter ...
§ 49 PfandBG Fortgeltende Deckungsfähigkeit (vom 08.07.2022)
... Abweichend von § 20 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a sind Forderungen gegen solche Kreditinstitute, die in der Rechtsform einer Körperschaft oder ... Laufzeit nicht über den 31. Dezember 2015 hinausgeht. (2) Abweichend von § 20 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe d, e und h in der ab dem 26. März 2009 geltenden Fassung sind Forderungen gegen die dort genannten ... von 20 Prozent der ausstehenden Pfandbriefe der jeweiligen Pfandbriefgattung betragen; die von § 20 Absatz 1 Nummer 3 in der ab dem 26. März 2009 geltenden Fassung umfassten Deckungswerte sind anzurechnen. ... c, mit § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 und mit § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 4, sowie von § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 Buchstabe b sind Forderungen, die sich gegen das Vereinigte Königreich Großbritannien und ... zu behandeln ist, gemäß § 12 Absatz 1 in Verbindung mit § 13 Absatz 1 Satz 2, § 20 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b, c und g sowie Nummer 2 , § 21 in Verbindung mit § 22 Absatz 5 Satz 1 und § 26a in Verbindung mit § 26b ... Deckung verwendet worden sind, sind nicht auf die in § 13 Absatz 1 Satz 2 zweiter Halbsatz, § 20 Absatz 3 , § 22 Absatz 5 Satz 2 und § 26b Absatz 4 Satz 2 genannten Grenzen ...
 
Zitat in folgenden Normen

Deckungsregisterverordnung (DeckRegV)
V. v. 25.08.2006 BGBl. I S. 2074; zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 04.10.2022 BGBl. I S. 1614
§ 4 DeckRegV Haupt- und Unterregister (vom 09.10.2022)
... des § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a und b, auch in Verbindung mit § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 , mit § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und mit § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 3, des § 19 ... Verbindung mit § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 und mit § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 5, des § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a und b und der Nummer 4 des Pfandbriefgesetzes können weitere Unterregister geführt werden. ...
§ 11 DeckRegV Eintragung von Deckungswerten nach § 20 Abs. 1 des Pfandbriefgesetzes (vom 09.10.2022)
... von Deckungswerten nach § 20 Abs. 1 des Pfandbriefgesetzes sind entsprechend des in Anlage 2 dargestellten Formulars DR 2 in folgender Weise vorzunehmen: ... 9 Nummer 5 Satz 4 bis 8 gilt entsprechend. 5. Ansprüche auf Schadlosstellung nach § 20 Absatz 3 Satz 3 des Pfandbriefgesetzes sind bei der betreffenden Forderung unter Benennung des zur Schadlosstellung Verpflichteten (Name, ...
§ 13 DeckRegV Eintragung von Derivategeschäften (vom 09.10.2022)
... 9 Nummer 5 Satz 4 bis 8 gilt entsprechend. 9. Ansprüche auf Schadlosstellung nach § 20 Absatz 3 Satz 3 des Pfandbriefgesetzes sind bei dem betreffenden Derivategeschäft unter Benennung des zur Schadlosstellung ...
§ 14 DeckRegV Eintragung von Deckungswerten der barwertigen sichernden Überdeckung sowie anderer weiterer Deckungswerte (vom 09.10.2022)
... 4 Absatz 1 Satz 3, § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a und b, auch in Verbindung mit § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 , mit § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und mit § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 3, des § 19 ... Verbindung mit § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 und mit § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 5, des § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a und b und der Nummer 4 des Pfandbriefgesetzes sind grundsätzlich entsprechend § 11 ... aus Kontoverbindungen nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b, auch in Verbindung mit § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 , mit § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und mit § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 3, nach § ... mit § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 und mit § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 4, sowie nach § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b und Nummer 4 des Pfandbriefgesetzes , so kann in Spalte 3 die Betragsangabe unterbleiben. Ansprüche auf Schadlosstellung ... in Spalte 3 die Betragsangabe unterbleiben. Ansprüche auf Schadlosstellung nach § 20 Absatz 3 Satz 3 des Pfandbriefgesetzes sind bei der betreffenden Forderung unter Benennung des zur Schadlosstellung Verpflichteten (Name, ...

DG Bank-Umwandlungsgesetz
G. v. 13.08.1998 BGBl. I S. 2102; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 9 DGBankUmwG Ausgabe gedeckter Schuldverschreibungen (vom 30.12.2023)
... sein. Als Deckung sind zulässig Deckungswerte nach den §§ 12 bis 18 und § 20 Abs. 1 des Pfandbriefgesetzes , Darlehensforderungen, für die sichere Grundpfandrechte bestehen, Darlehensforderungen an ...

Finanzdienstleistungsaufsichtsgebührenverordnung (FinDAGebV)
V. v. 02.09.2021 BGBl. I S. 4077; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Anlage FinDAGebV (zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis (vom 30.12.2023)
... Absatz 2 PfandBG) nach Zeitaufwand 18.3 Begrenzungen des § 20 Absatz 2 PfandBG , Zulassung von Ausnahmen (§ 20 Absatz 3 PfandBG) nach Zeitaufwand  ... des § 20 Absatz 2 PfandBG, Zulassung von Ausnahmen ( § 20 Absatz 3 PfandBG ) nach Zeitaufwand 18.4 Vorschriften des § 22 Absatz ...

Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung (RechKredV)
neugefasst durch B. v. 11.12.1998 BGBl. I S. 3658; zuletzt geändert durch Artikel 25 Abs. 6 G. v. 07.08.2021 BGBl. I S. 3311
§ 15 RechKredV Forderungen an Kunden (Nr. 4) (vom 29.05.2009)
... Schuldverschreibungen dienen oder nicht. Hier sind auch Kredite gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b bis e des Pfandbriefgesetzes auszuweisen. (4) ...

Pfandbrief-Meldeverordnung (PfandMeldeV)
Artikel 1 V. v. 04.10.2022 BGBl. I S. 1614
Anlage 4 PfandMeldeV Meldung: Hypothekenpfandbriefe - Deckung (HypDck)
... Fall des rechtlichen Entzugs ein Anspruch nach § 19 Absatz 1 Satz 7 PfandBG in Verbindung mit § 20 Absatz 3 Satz 3 PfandBG auf Schadlosstellung besteht" zu überschreiben. 71. Die Felder der mit ...
Anlage 10 PfandMeldeV Meldung: Öffentliche Pfandbriefe - Deckung (ÖpfDck)
... Spalte in der mit „033" versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungswerte nach § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 PfandBG" zu überschreiben.  ... Spalte in der mit „034" versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungswerte nach § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c PfandBG" zu ... Spalte in der mit „035" versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungswerte nach § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe c PfandBG " zu überschreiben. 41. Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in ... Spalte in der mit „036" versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungswerte nach § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a PfandBG und mit § 19 Absatz ... Spalte in der mit „041" versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungswerte nach § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a PfandBG auch in Verbindung mit § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b PfandBG" zu ... Deckungswerte nach § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a PfandBG auch in Verbindung mit § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b PfandBG " zu überschreiben. 43. Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in ... und „042" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Deckungswerte nach § 20 Absatz 2 Satz 5 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 6 PfandBG" zu überschreiben. 64. ... Deckungswerte, bei denen für den Fall des rechtlichen Entzugs ein Anspruch nach § 20 Absatz 3 Satz 3 PfandBG auf Schadlosstellung besteht" zu überschreiben. 68. Die Felder der mit ... Deckungswerte, bei denen für den Fall des rechtlichen Entzugs ein Anspruch nach § 20 Absatz 3 Satz 3 PfandBG auf Schadlosstellung besteht" zu überschreiben. 71. Die Felder der mit ...
Anlage 11 PfandMeldeV Meldung: Öffentliche Pfandbriefe - Deckung - Ordentliche Deckungswerte - Inland (ÖpfDckOrdInl)
... „Angaben zu den zur Deckung der Öffentlichen Pfandbriefe verwendeten Deckungswerte nach § 20 Absatz 1 PfandBG , deren Schuldner oder Gewährleistungsgeber ihren Sitz im Inland haben".  ...
Anlage 12 PfandMeldeV Meldung: Öffentliche Pfandbriefe - Deckung - Ordentliche Deckungswerte - Ausland (ÖpfDckOrdAus)
... „Angaben zu den zur Deckung der Öffentlichen Pfandbriefe verwendeten Deckungswerte nach § 20 Absatz 1 PfandBG , deren Schuldner oder Gewährleistungsgeber ihren Sitz im Ausland haben oder Internationale ...
Anlage 13 PfandMeldeV Meldung: Öffentliche Pfandbriefe - Deckung - Weitere Deckungswerte (ÖpfDckWtr)
... zu den zur Deckung der Öffentlichen Pfandbriefe verwendeten Deckungswerten nach § 20 Absatz 2 Satz 1 PfandBG , die keine Derivategeschäfte nach § 4b PfandBG sind". II. Der ...
Anlage 16 PfandMeldeV Meldung: Schiffspfandbriefe - Deckung (SchDck)
... Fall des rechtlichen Entzugs ein Anspruch nach § 26 Absatz 1 Satz 5 PfandBG in Verbindung mit § 20 Absatz 3 Satz 3 PfandBG auf Schadlosstellung besteht" zu überschreiben. 73. Die Felder der mit ...
Anlage 21 PfandMeldeV Meldung: Flugzeugpfandbriefe - Deckung (FlgDck)
... des rechtlichen Entzugs ein Anspruch nach § 26f Absatz 1 Satz 5 PfandBG in Verbindung mit § 20 Absatz 3 Satz 3 PfandBG auf Schadlosstellung besteht" zu überschreiben. 71. Die Felder der mit ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Abwicklungsmechanismusgesetz (AbwMechG)
G. v. 02.11.2015 BGBl. I S. 1864
Artikel 5 AbwMechG Änderung des Pfandbriefgesetzes
... maßgeblich." 2. In § 4a werden jeweils die Wörter „ § 20 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1" durch die Wörter „§ 20 Absatz 1 Nummer 1" ersetzt.  ... die Wörter „§ 20 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1" durch die Wörter „ § 20 Absatz 1 Nummer 1" ersetzt. 3. § 20 wird wie folgt geändert: a) In ... 1" durch die Wörter „§ 20 Absatz 1 Nummer 1" ersetzt. 3. § 20 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Sätze 2 und 3 ... 4. In § 28 Absatz 3 in dem Satzteil vor Nummer 1 werden die Wörter „ § 20 Absatz 1 Satz 1" durch die Angabe „§ 20 Absatz 1" ersetzt. 5. § 36a ... vor Nummer 1 werden die Wörter „§ 20 Absatz 1 Satz 1" durch die Angabe „ § 20 Absatz 1" ersetzt. 5. § 36a wird wie folgt geändert: a) ... 49 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „ § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a" durch die Wörter „§ 20 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a" ... Wörter „§ 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a" durch die Wörter „ § 20 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a" ersetzt. b) Absatz 2 wird wie folgt geändert: aa) ... Absatz 2 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 werden die Wörter „ § 20 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe d, e und h" durch die Wörter „§ 20 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe d, e und h" ... „§ 20 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe d, e und h" durch die Wörter „ § 20 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe d, e und h" ersetzt. bb) In Satz 2 werden die Wörter „§ 20 Absatz 1 ... 1 Buchstabe d, e und h" ersetzt. bb) In Satz 2 werden die Wörter „ § 20 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3" durch die Wörter „§ 20 Absatz 1 Nummer 3" ... 2 werden die Wörter „§ 20 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3" durch die Wörter „ § 20 Absatz 1 Nummer 3" ...

Brexit-Steuerbegleitgesetz (Brexit-StBG)
G. v. 25.03.2019 BGBl. I S. 357
Artikel 7 Brexit-StBG Änderung des Pfandbriefgesetzes
... Königreich Großbritannien und Nordirland," eingefügt. 3. In § 20 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe d werden nach den Wörtern „die Schweiz" die Wörter „, das Vereinigte ... Abweichend von § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3, § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, § 20 Absatz 2 Nummer 2 , § 26 Absatz 1 Nummer 3 sowie § 26f Absatz 1 Nummer 3 sind Forderungen, die sich gegen ... zu behandeln ist, gemäß § 12 Absatz 1 in Verbindung mit § 13 Absatz 1 Satz 2, § 20 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b, c und g sowie Nummer 2 , § 21 in Verbindung mit § 22 Absatz 5 Satz 1 und § 26a in Verbindung mit § 26b ... Deckung verwendet worden sind, sind nicht auf die in § 13 Absatz 1 Satz 2 zweiter Halbsatz, § 20 Absatz 2a , § 22 Absatz 5 Satz 2 und § 26b Absatz 4 Satz 2 genannten Grenzen ...

BRRD-Umsetzungsgesetz
G. v. 10.12.2014 BGBl. I S. 2091
Artikel 4 BRRDUG Änderung des Pfandbriefgesetzes
... „Für Nummer 2 gilt § 4 Absatz 1 Satz 4 bis 8 entsprechend." 8. § 20 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: aa) In ...

CBD-Umsetzungsgesetz
G. v. 12.05.2021 BGBl. I S. 1063
Artikel 1 CBD-UG Änderung des Pfandbriefgesetzes
... eine ausländische Flugzeughypothek bestellt ist, noch eine Gewährleistung im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 2 Satz 2 und 3 besteht und für die oder für deren Schuldner ein Ausfall im Sinne des Artikels 178 ... Wörter „nach Absatz 1 Satz 1 und § 19 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3, auch in Verbindung mit § 20 Abs. 2 Nr. 3 und § 26 Abs. 1 Nr. 5 sowie § 26f Abs. 1 Nr. 5," durch die Wörter „nach ... durch die Wörter „gilt § 4 Absatz 1 Satz 5 bis 9" ersetzt. 15. § 20 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... wird wie folgt gefasst: „Die Begrenzungen gemäß § 19 Absatz 1, § 20 Absatz 2 , § 26 Absatz 1 und § 26f Absatz 1 gelten nicht." c) Nach Absatz 2 ...
Artikel 2 CBD-UG Weitere Änderung des Pfandbriefgesetzes
... Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a und b, Nummer 3 Buchstabe a bis c und Nummer 4, auch in Verbindung mit § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 , mit § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 5 oder mit § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 5, ... 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 5 oder mit § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 5, sowie des § 20 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a und b sind insoweit nicht anzuwenden." b) In Absatz 1a Satz 3 werden die Wörter ... ersetzt. 5. In § 4a werden die Wörter „§ 19 Absatz 1 Nummer 3, § 20 Absatz 1 Nummer 1 , § 26 Absatz 1 Nummer 4 oder § 26f Absatz 1 Nummer 4" durch die Wörter ... des Gesamtbetrages der im Umlauf befindlichen Hypothekenpfandbriefe durch Deckungswerte der in § 20 Absatz 1 bezeichneten Art, sofern es sich um Schuldverschreibungen handelt. Bei der Deckung ... von Deckungswerten entstehen, gilt § 4 Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 Buchstabe c nicht. § 20 Absatz 3 gilt entsprechend." b) In Absatz 2 werden die Wörter „des Absatzes 1 ... 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa und bb und Nummer 4" ersetzt. 9. § 20 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:  ... Gesamtbetrag der im Umlauf befindlichen Schiffspfandbriefe tritt. § 19 Absatz 1 Satz 6 und § 20 Absatz 3 gelten entsprechend." b) In Absatz 2 wird die Angabe „Absatzes 1 Nr. 3 und ... Gesamtbetrag der im Umlauf befindlichen Flugzeugpfandbriefe tritt. § 19 Absatz 1 Satz 6 und § 20 Absatz 3 gelten entsprechend." b) In Absatz 2 werden die Wörter „Absatzes 1 Nr. ... an den Deckungsmassen gemäß § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, auch in Verbindung mit § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 , mit § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und mit § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, ... Nummer 2, gemäß § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c, auch in Verbindung mit § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 , mit § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und mit § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 3, ... 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 und mit § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 4, sowie gemäß § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe c , bei einem negativen Gesamtwert der Derivategeschäfte an Stelle des Anteils an den ... gemäß § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a und b, auch in Verbindung mit § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 , mit § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und mit § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 3, getrennt nach ... 26 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 und mit § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 4, und gemäß § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a bis c und gemäß § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4, getrennt nach den Staaten, in denen die ... 4, und gemäß § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a bis c und gemäß § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 , getrennt nach den Staaten, in denen die Schuldner oder im Falle einer Gewährleistung die ... die in das Deckungsregister eingetragenen Hypotheken nach § 12 Absatz 1, Forderungen nach § 20 Absatz 1 , Schiffshypotheken nach § 21 und Registerpfandrechte oder ausländische ... oder ausländische Flugzeughypotheken nach § 26a und die Werte nach § 19 Absatz 1, § 20 Absatz 2 , § 26 Absatz 1 und § 26f Absatz 1 jeweils den Gesamtbetrag der Forderungen, die die ... § 13 Absatz 1 Satz 2 zweiter Halbsatz, auch in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 6, in § 20 Absatz 3 , in § 22 Absatz 5 Satz 2, auch in Verbindung mit § 26 Absatz 1 Satz 5, oder in § ... 10 jeweils auch den Gesamtbetrag der Forderungen, die die Begrenzungen des § 19 Absatz 1, des § 20 Absatz 2 , des § 26 Absatz 1 und des § 26f Absatz 1 überschreiten, getrennt nach den Staaten, ... a) In Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „§ 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, § 20 Absatz 2 Nummer 2 , § 26 Absatz 1 Nummer 3 sowie § 26f Absatz 1 Nummer 3" durch die Wörter ... c, mit § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 und mit § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 4, sowie von § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 Buchstabe b" ersetzt. b) In Absatz 4 in dem Satzteil nach Nummer 4 wird die ... b" ersetzt. b) In Absatz 4 in dem Satzteil nach Nummer 4 wird die Angabe „ § 20 Absatz 2a" durch die Angabe „§ 20 Absatz 3" ersetzt. 20. Folgender ... Satzteil nach Nummer 4 wird die Angabe „§ 20 Absatz 2a" durch die Angabe „ § 20 Absatz 3" ersetzt. 20. Folgender § 55 wird angefügt:  ...

CRD IV-Umsetzungsgesetz
G. v. 28.08.2013 BGBl. I S. 3395
Artikel 2 CRDIVUG Änderung des Pfandbriefgesetzes
... in den Emissionsbedingungen von Schuldverschreibungen anderer Schuldner im Sinne des § 20 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 stehen einer Indeckungnahme nach § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 und 2, § 19 Absatz 1 ... einer Indeckungnahme nach § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 und 2, § 19 Absatz 1 Nummer 3, § 20 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 , § 26 Absatz 1 Nummer 4 oder § 26f Absatz 1 Nummer 4 nicht entgegen." 6. ... „§ 4" durch die Angabe „§ 12 Absatz 1" ersetzt. 10. § 20 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 wird wie folgt ...

Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
V. v. 07.02.2006 BGBl. I S. 311
Anlage 5. FinDAGKostVÄndV (zu § 2 Abs. 1) Gebührenverzeichnis

Gesetz zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts
G. v. 20.03.2009 BGBl. I S. 607
Artikel 1 PfandBFEG Änderung des Pfandbriefgesetzes

Gesetz zur Stärkung der Finanzmarkt- und der Versicherungsaufsicht
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2305
Artikel 5 FMVAStärkG Änderung des Pfandbriefgesetzes

Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
G. v. 19.11.2010 BGBl. I S. 1592
Artikel 3 2. BKRUG Änderung des Pfandbriefgesetzes

Kreditzweitmarktförderungsgesetz
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 9 KrZwMGEG Änderung des Pfandbriefgesetzes

Pfandbriefrechtliche Änderungsverordnung
V. v. 04.10.2022 BGBl. I S. 1614
Artikel 3 PfandRÄndV Änderung der Deckungsregisterverordnung
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Prüfungsberichtsverordnung (PrüfbV)
V. v. 23.11.2009 BGBl. I S. 3793; aufgehoben durch § 72 V. v. 11.06.2015 BGBl. I S. 930
Anlage 3 PrüfbV (zu § 60) SON03