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Anlage 2 - Besondere Gebührenverordnung der Beschlusskammern Post und Telekommunikation der Bundesnetzagentur (BKGebV)

V. v. 13.09.2019 BGBl. I S. 1394 (Nr. 34); aufgehoben durch § 7 V. v. 19.08.2021 BGBl. I S. 3715
Geltung ab 01.10.2019; FNA: 202-5-5 Verwaltungsgebühren
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Anlage 2 (zu § 3) Gebührenverzeichnis der Beschlusskammern nach § 132 des Telekommunikationsgesetzes


Anlage 2 wird in 2 Vorschriften zitiert

Laufende
Nummer
GebührentatbestandGebührenrahmen
(Angaben in Euro)
1Erlass einer Regulierungsverfügung im Verfahren nach § 13 TKG 8.000 bis 90.000
2Einheitliche Entscheidungen nach § 23 Absatz 3 und 4 TKG 4.000 bis 76.500
3Anordnung der Zugangsgewährung nach § 25 TKG 3.000 bis 34.000
4Anordnungen im Rahmen der Entgeltregulierung nach § 29 TKG 3.000 bis 34.000
5Erteilung einer Entgeltgenehmigung im Verfahren nach § 31 Absatz 1 Num-
mer 1 i. V. m. § 35 Absatz 3 TKG
6.500 bis 171.000
6Erteilung einer Entgeltgenehmigung im Verfahren nach § 31 Absatz 1 Num-
mer 2 i. V. m. § 35 Absatz 3 TKG
9.000 bis 177.000
7Erteilung einer Entgeltgenehmigung im Verfahren nach § 31 Absatz 2 i. V. m.
§ 35 Absatz 3 TKG
6.500 bis 171.000
8Entscheidungen nach § 38 Absatz 1 Satz 2, Absatz 4 TKG, ggf. auch i. V. m.
§ 39 TKG
1.000 bis 40.500
9Entscheidungen nach § 38 Absatz 2 Satz 1, Absatz 4 TKG, ggf. auch i. V. m.
§§ 46 und 47 TKG
1.000 bis 36.000
10Entscheidungen nach § 42 Absatz 4 TKG 3.000 bis 32.500
11Maßnahmen auf Grundlage des § 126 TKG 1.500 bis 13.500
12Entscheidungen im Streitschlichtungsverfahren nach § 133 Absatz 1 Satz 1,
Absatz 2 TKG
4.000 bis 48.000


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Zitierungen von Anlage 2 BKGebV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 BKGebV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BKGebV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 BKGebV Gebührenhöhe
... der zu erhebenden Gebühren richtet sich nach den Gebührenverzeichnissen in Anlage 1 und 2 . Die Möglichkeit, eine niedrigere Gebühr oder eine Gebührenbefreiung ...
§ 5 BKGebV Zeitlicher Anwendungsbereich
... und Auslagen nach § 1 in Verbindung mit Anlage 1 oder 2 werden für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen der Beschlusskammern erhoben, ...