Anlage 2 - BSI-Gesetz (BSIG)

Artikel 1 G. v. 02.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 301, S. 2; zuletzt geändert durch Artikel 8 Abs. 1 G. v. 23.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 226
Geltung ab 06.12.2025; FNA: 206-9 Öffentliche Informationstechnik
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Anlage 2 Sektoren wichtiger Einrichtungen


Anlage 2 wird in 2 Vorschriften zitiert

Spalte A Spalte B Spalte C Spalte D
NummerSektorBrancheEinrichtungsart
1Transport und
Verkehr
  
1.1 Post- und Kurierdienste  
1.1.1  Anbieter von Postdienstleistungen nach § 3
Nummer 15 PostG, einschließlich Anbieter von
Kurierdiensten
2Abfall-
bewirtschaftung
  
2.1.1  Unternehmen der Abfallbewirtschaftung nach
§ 3 Absatz 14 KrWG, ausgenommen
Unternehmen, für die Abfallbewirtschaftung
nicht ihre Hauptwirtschaftstätigkeit ist
3Produktion,
Herstellung und
Handel mit
chemischen Stoffen
  
3.1.1  Hersteller und Importeure nach Artikel 3
Nummer 9 und 11 der Verordnung (EG)
Nr. 1907/2006 von chemischen Stoffen und
Gemischen im Sinne des Artikels 3 Nummer 1
und 2 der genannten Verordnung, sofern diese
in Kategorie 20 der Statistischen Systematik der
Wirtschaftszweige in der Europäischen
Gemeinschaft (NACE Rev. 2) fallen und der
Registrierungspflicht nach Artikel 6 der
genannten Verordnung unterliegen
4Produktion,
Verarbeitung und
Vertrieb von
Lebensmitteln
  
4.1.1  Lebensmittelunternehmen nach Artikel 3
Nummer 2 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002,
die im Großhandel sowie in der industriellen
Produktion und Verarbeitung tätig sind
5Verarbeitendes
Gewerbe/Herstellung
von Waren
  
5.1 Herstellung von
Medizinprodukten und In-vitro-
Diagnostika
 
5.1.1  Unternehmen, die Medizinprodukte nach
Artikel 2 Nummer 1 der Verordnung (EU)
2017/745 herstellen, und Unternehmen, die
In-vitro-Diagnostika nach Artikel 2 Nummer 2 der
Verordnung (EU) 2017/746 herstellen, mit
Ausnahme von Unternehmen, die Medizin-
produkte herstellen, die während einer Notlage
im Bereich der öffentlichen Gesundheit als
kritisch nach Artikel 22 der Verordnung (EU)
2022/123 („Liste kritischer Medizinprodukte für
Notlagen im Bereich der öffentlichen Gesund-
heit") eingestuft werden
5.2  Herstellung von
Datenverarbeitungsgeräten,
elektronischen und optischen
Erzeugnissen
 
5.2.1  Unternehmen, die eine der Wirtschafts-
tätigkeiten nach Abschnitt C Abteilung 26 der
Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige
in der Europäischen Gemeinschaft (NACE
Rev. 2) ausüben
5.3 Herstellung von elektrischen
Ausrüstungen
 
5.3.1  Unternehmen, die eine der Wirtschaftstätig-
keiten im Sinne des Abschnitts C Abteilung 27
der Statistischen Systematik der Wirtschafts-
zweige in der Europäischen Gemeinschaft
(NACE Rev. 2) ausüben
5.4 Maschinenbau 
5.4.1  Unternehmen, die eine der Wirtschaftstätig-
keiten nach Abschnitt C Abteilung 28 der
Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige
in der Europäischen Gemeinschaft (NACE
Rev. 2) ausüben
5.5 Herstellung von Kraftwagen
und Kraftwagenteilen
 
5.5.1  Unternehmen, die eine der Wirtschaftstätig-
keiten nach Abschnitt C Abteilung 29 der
Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige
in der Europäischen Gemeinschaft (NACE
Rev. 2) ausüben
5.6 Sonstiger Fahrzeugbau  
5.6.1  Unternehmen, die eine der Wirtschaftstätig-
keiten nach Abschnitt C Abteilung 30 der
Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige
in der Europäischen Gemeinschaft (NACE
Rev. 2) ausüben
6Anbieter digitaler
Dienste
  
6.1.1  Anbieter von Online-Marktplätzen
6.1.2  Anbieter von Online-Suchmaschinen
6.1.3  Anbieter von Plattformen für Dienste sozialer
Netzwerke
7Forschung  
7.1.1  Forschungseinrichtungen


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Zitierungen von Anlage 2 BSIG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 BSIG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BSIG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 28 BSIG Besonders wichtige Einrichtungen und wichtige Einrichtungen (vom 17.03.2026)
... Personen entgeltlich Waren oder Dienstleistungen anbieten und die einer der in den Anlagen 1 und 2 bestimmten Einrichtungsarten zuzuordnen sind und a) mindestens 50 Mitarbeiter ... (3) Bei der Zuordnung zu einer der Einrichtungsarten nach den Anlagen 1 und 2 können solche Geschäftstätigkeiten unberücksichtigt bleiben, die im Hinblick ... § 2 Nummer 22 betreiben oder aufgrund weiterer Tätigkeiten einer der in Anlage 1 oder 2 bestimmten Einrichtungsarten zuzuordnen sind. Satz 2 gilt für alle ...
§ 33 BSIG Registrierungspflicht (vom 29.07.2026)
... öffentliche IP-Adressbereiche und Telefonnummern, 3. relevanter in Anlage 1 oder 2 genannter Sektor oder falls einschlägig Branche, 4. Auflistung derjenigen ... Mitgliedstaaten der Europäischen Union, in denen die Einrichtung Dienste der in Anlage 1 oder 2 genannten Einrichtungsarten erbringt, und 5. die für die Tätigkeiten, ...


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