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Anlage 2 - Gastronomieberufeausbildungsverordnung (GastroAusbV)

Artikel 2 V. v. 09.03.2022 BGBl. I S. 314, 349 (Nr. 8)
Geltung ab 01.08.2022; FNA: 806-22-1-137 Berufliche Bildung
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Anlage 2 (zu § 4 Absatz 2) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie und zur Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie


Anlage 2 wird in 3 Vorschriften zitiert

Abschnitt A: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Lfd.
Nr.
Berufsbildpositionen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
1. bis 18.
Monat
19. bis 36.
Monat
1234
1Umgang mit Gästen und
Teammitgliedern,
Reflexion der eigenen Rolle
im Betrieb, Gestaltung
des Gasterlebnisses als
Gastgeber oder Gastgeberin
(§ 6 Absatz 2 Nummer 1)
a) das persönliche Erscheinungsbild und Verhalten be-
triebsangemessen gestalten und die jeweiligen Aus-
wirkungen begründen
b) bei der Kommunikation des Betriebsgeschehens,
insbesondere über digitale Medien, die betrieblichen
und die rechtlichen Vorgaben beachten
c) Aufgaben, Befugnisse und Verantwortlichkeiten im
Rahmen der Aufbau- und Ablauforganisation berück-
sichtigen
d) das Auftreten gegenüber den Teammitgliedern, ins-
besondere Kollegen und Kolleginnen sowie Vorge-
setzten, reflektieren und sich teamorientiert ver-
halten sowie Feedback annehmen und reflektieren,
konstruktives Feedback geben
e) Gäste empfangen und deren Erwartungen und
Wünsche hinsichtlich Beratung, Betreuung und
Dienstleistungen ermitteln sowie die Umsetzung
der Erwartungen und Wünsche prüfen
f) Mitteilungen und Aufträge entgegennehmen, einord-
nen und angemessen reagieren
g) Gäste betreuen, sie über das Angebot an Dienst-
leistungen und Produkten informieren und beraten
und dabei individuelle und kulturelle Bedürfnisse
und Wünsche berücksichtigen, insbesondere Beson-
derheiten im Umgang mit Gästen mit Behinderung
h) das Auftreten und die Rolle gegenüber den Gästen
reflektieren und das Verhalten gastorientiert gestal-
ten; Gespräche gast- und betriebsorientiert führen
und dabei verbale und nonverbale Ausdrucksformen
anwenden
i) Gästereaktionen, insbesondere Reklamationen, ent-
gegennehmen, einordnen und situationsbezogen
nach den betrieblichen Vorgaben reagieren
j) Ursachen von Konflikten und Kommunikationsstö-
rungen erkennen und zu deren Lösung beitragen;
Konfliktpotenzial erkennen und Konflikte vermeiden
k) einfache Auskünfte in einer Fremdsprache erteilen
20  
2Annahme und Einlagerung
von Waren
(§ 6 Absatz 2 Nummer 2)
a) Lagerbestände nach Quantität und Qualität kontrol-
lieren, Differenzen zwischen Soll- und Ist-Beständen
dokumentieren und die betriebsüblichen Korrektur-
maßnahmen einleiten, bei Inventuren und Bestel-
lungen mitwirken
  
  b) Ware annehmen, dabei Lieferscheine zu Bestellun-
gen zuordnen und Ware anhand des Bestell- und
des Lieferscheins auf Gewicht, Quantität, Qualität
und sichtbare Mängel prüfen; bei Abweichungen
die betriebsüblichen Maßnahmen einleiten
c) Ware unter Einhaltung der hygienischen und der
rechtlichen Regelungen sowie der betrieblichen Vor-
gaben prüfen, insbesondere auf die Einhaltung der
Kühlkette und auf Haltbarkeit, auch unter Nutzung
technischer Hilfsmittel; bei Abweichungen die be-
triebsüblichen Maßnahmen einleiten
d) die Warenannahme, die Leergut- und die Transport-
gutannahme sowie die Leergut- und die Transport-
gutrückgabe dokumentieren
e) Ware ihren Anforderungen gemäß und unter An-
wendung der betrieblichen Vorgaben werterhaltend
einlagern
f) die Arbeitsschutz-, Sicherheits- und Hygienevor-
schriften im Lager beachten, das Lager nach den
betrieblichen Vorgaben prüfen und reinigen
10  
3Wahrnehmung der
grundlegenden Aufgaben
in der Küche oder
in der Produktion
(§ 6 Absatz 2 Nummer 3)
a) Arbeitsaufgaben erfassen
b) Art und Menge von Lebensmitteln unter Berücksich-
tigung des betrieblichen Angebotes an Speisen und
Gerichten bedarfsgerecht auswählen
c) Arbeitsschritte zeitlich und organisatorisch planen
d) Geräte, Maschinen und Gebrauchsgüter sicher, wirt-
schaftlich und nachhaltig einsetzen, reinigen und
pflegen; Geräte, Maschinen und Gebrauchsgüter
auf Funktionsfähigkeit prüfen, Störungen erkennen
und die betriebsüblichen Maßnahmen einleiten
e) den Arbeitsplatz unter Berücksichtigung der hygie-
nischen und ergonomischen Anforderungen vorbe-
reiten
f) Lebensmittel bereitstellen und auf Beschaffenheit,
Verwendbarkeit und Allergene prüfen
g) einfache betriebstypische Speisen oder Gerichte
nach Rezepturen herstellen, auch unter Verwen-
dung vorgefertigter Produkte und unter Anwendung
von Arbeitstechniken sowie unter Beachtung von
Ernährungsformen, der Hygienevorschriften, der
Wirtschaftlichkeit und der Vermeidung von Lebens-
mittelverschwendung
h) Speisen oder Gerichte nach Vorgabe portionieren
und anrichten sowie bei der Produktpräsentation
mitwirken
i) Lebensmittel unter Einhaltung der Hygienestandards
fachgerecht einlagern, andere Verwertungsmöglich-
keiten prüfen oder entsorgen
j) die eigenen Arbeitsergebnisse kontrollieren, be-
werten und optimieren
14  
4 Wahrnehmung der
grundlegenden Aufgaben
im Wirtschaftsdienst
(§ 6 Absatz 2 Nummer 4)
a) die Bedeutung der Gestaltung, Pflege und Reini-
gung von Gasträumen sowie von Wirtschaftsräumen
für das Gasterlebnis erläutern
b) Reinigungs-, Desinfektions- und Pflegemaßnahmen
unter Beachtung von Nachhaltigkeitsaspekten in
Gast- und in Wirtschaftsräumen durchführen, prüfen
und dokumentieren
c) Gast- und Wirtschaftsräume im Hinblick auf ihre
Nutzung und ihre Sicherheit kontrollieren, den Be-
darf an Reparaturen und Ersatz ermitteln und die
betriebsüblichen Maßnahmen ergreifen
d) betriebliche Gebrauchsgegenstände, insbesondere
Geschirr, Besteck und Gläser, anlassbezogen aus-
wählen und in ausreichender Menge bereitstellen
sowie fachgerecht pflegen und reinigen
e) zur Abfallvermeidung beitragen und die fachgerechte
Abfallentsorgung unter Beachtung der Hygienevor-
schriften und von Umweltaspekten durchführen
8  
5Wahrnehmung der
grundlegenden Aufgaben
im Service
(§ 6 Absatz 2 Nummer 5)
a) den Arbeitsbereich aufgrund der Tagesplanung an-
lassbezogen vorbereiten und die erforderlichen
Betriebsmittel bereitstellen
b) die Verkaufsfähigkeit von Produkten prüfen
c) alkoholische oder nichtalkoholische Getränke aus-
schenken sowie Aufguss- und Heißgetränke nach
den betrieblichen Vorgaben zubereiten
d) Service von Speisen, Gerichten und Getränken nach
der betrieblichen Serviceform durchführen
e) das betriebliche Kassensystem bedienen
20  
6 Unterstützung verkaufs-
fördernder Maßnahmen
(§ 6 Absatz 2 Nummer 6)
a) verkaufsfördernde Maßnahmen und Aktionen, ins-
besondere im Gastkontakt, umsetzen
2 
b) Gastbereiche für verschiedene Zwecke und Anlässe
dekorieren
c) die Bedeutung von Dekoration, Beleuchtung, Musik
und Temperatur für die Atmosphäre und das Gast-
erlebnis beachten
d) bei Maßnahmen zur Verkaufsförderung unter Einsatz
geeigneter Werbemittel und Werbeträger und digita-
ler Medien sowie bei der Erfolgskontrolle mitwirken
 10
7Herrichten und Pflegen
von Gasträumen
(§ 6 Absatz 2 Nummer 7)
a) das Reinigen und Pflegen sowie das anlass-, saison-
und themenbezogene Herrichten von Gast- und
Eventräumen planen und durchführen
b) Bestuhlung und Gestaltung von Eventräumen planen
und umsetzen
c) betriebliche Textilien und Materialien auf verwen-
dungsfähigen Zustand prüfen, geeignete Maßnah-
men zur Reinigung und zur Pflege ergreifen und
dabei insbesondere Werterhaltung, Hygiene und
Ressourcenschonung beachten
 4
  d) den Zustand von Geräten, Maschinen und Ge-
brauchsgütern kontrollieren und die Wartung von
Geräten und Maschinen sowie die Instandsetzung
von Gebrauchsgütern nach den betrieblichen Vor-
gaben veranlassen
e) den Beschaffungsbedarf von Gebrauchs- und Ver-
brauchsgütern ermitteln und an der Auswahl unter
Berücksichtigung qualitativer, ökonomischer und
ökologischer Aspekte mitwirken
  
8Betreuung und
Beratung von und
Kommunikation mit Gästen,
Verkauf von Produkten und
Dienstleistungen
(§ 6 Absatz 2 Nummer 8)
a) Speisen, Gerichte, Getränke und Dienstleistungen
den Gästen aktiv anbieten und Zusatzverkäufe täti-
gen, dabei insbesondere regionale oder saisonale
Spezialitäten herausstellen
b) Speisen, Gerichte und Getränke geschmacklich be-
schreiben und deren Herkunft, Beschaffenheit und
Zubereitung den Gästen erklären
c) Gäste über Inhaltsstoffe, Allergene und Zusatzstoffe
der angebotenen Speisen, Gerichte und Getränke
informieren und unter Berücksichtigung von Unver-
träglichkeiten, besonderen Ernährungsformen und
Trends beraten sowie Alternativen anbieten
d) Gäste unter Berücksichtigung der Menükunde zu
Speisefolgen beraten und hierzu korrespondierende
Getränke empfehlen
e) Gästerückmeldungen, insbesondere Reklamationen,
entgegennehmen, einordnen, situationsbezogen da-
rauf reagieren und eigenständige Lösungsvorschläge
aufzeigen
f) einfache Verkaufsgespräche in einer Fremdsprache
führen
 4
9Wahrnehmung von
Aufgaben an der Bar und
am Getränkebuffet
(§ 6 Absatz 2 Nummer 9)
a) den Arbeitsbereich aufgrund der Tagesplanung gast-
orientiert und anlassbezogen vorbereiten, die erfor-
derlichen Getränke und Zutaten bereitstellen sowie
Garnituren herstellen
b) bei Betriebsöffnung und -schließung Warenbe-
stände prüfen und dokumentieren sowie Fehlbe-
stände ermitteln
c) bei Bestandsabweichungen, insbesondere durch
Eigenverbrauch, Bruch, Verderb, Schwund und
Diebstahl, die betriebsüblichen Maßnahmen ein-
leiten
d) mit Gästen kommunizieren und durch aktive Bera-
tung das Gasterlebnis gestalten, nichtalkoholische
Getränke, insbesondere Wasser, Limonaden und
Säfte sowie Bierspezialitäten den Gästen aktiv an-
bieten, erläutern und empfehlen
e) Weine und Schaumweine sowie Spirituosen den
Gästen aktiv anbieten und empfehlen, dabei die
Herkunft der Getränke erklären sowie diese senso-
risch, insbesondere geschmacklich, beschreiben
f) Mischgetränke, insbesondere klassische Cocktails
und Trendcocktails, den Gästen aktiv anbieten,
erklären und unter Anwendung entsprechender
Arbeitstechniken nach Rezepturen herstellen
 8
  g) Heiß- und Kaltgetränke, insbesondere Kaffee- und
Teespezialitäten, den Gästen aktiv anbieten, erklären
und unter Anwendung entsprechender Arbeitstech-
niken nach Rezepturen herstellen
h) beim Getränkeservice passende Gläser einsetzen
und empfohlene Trinktemperaturen gewährleisten
i) den Arbeitsbereich, die Geräte und die Arbeitsmittel
unter Berücksichtigung der hygienischen und be-
trieblichen Vorgaben organisieren und reinigen
  
10Bedienung von
Reservierungs- und Kassen-
systemen
(§ 6 Absatz 2 Nummer 10)
a) Reservierungen unter Nutzung verschiedener Kom-
munikationskanäle entgegennehmen, bearbeiten
und ausführen
b) Stations- und Tischpläne erstellen und die erforder-
liche Anzahl an Plätzen ermitteln
c) Rechnungen und Belege nach den rechtlichen Vor-
gaben erstellen
d) die Kasse unter Beachtung der betrieblichen Kas-
sieranweisungen bedienen, Zahlungen abwickeln
und dabei Vorsichtsmaßnahmen bei der Annahme
von Zahlungsmitteln anwenden
e) den eigenen Kassenabschlag erstellen, Einnahmen
und Belege weiterleiten und Ursachen für Kassen-
differenzen ermitteln
 6
11Planung und Koordinierung
von Serviceabläufen
(§ 6 Absatz 2 Nummer 11)
a) Vor- und Nacharbeiten, insbesondere für den Ser-
viceablauf, planen und ausführen
b) Gasträume anlassbezogen vorbereiten, insbeson-
dere Tische unter Verwendung von Dekorations-
elementen eindecken
c) die Gastgeberfunktion wahrnehmen, Gäste willkom-
men heißen und nach den betrieblichen Standards
platzieren
d) Bestellungen entgegennehmen, dabei gast- und
unternehmensorientiert beraten sowie Bestellungen
nach den betrieblichen Vorgaben elektronisch er-
fassen und weitergeben
e) den Serviceablauf der Gasttische planen und koor-
dinieren
f) Belastungssituationen im Service bewältigen und
Handlungsstrategien für den Umgang mit Gästen
anwenden
g) das eigene Verhalten auf der Grundlage von Arbeits-
ergebnissen und Gästerückmeldungen reflektieren
und weiterentwickeln
 6
12Servicearbeiten am Tisch
des Gastes
(§ 6 Absatz 2 Nummer 12)
a) Speisen und Getränke präsentieren, servieren und
ausheben, dabei mit den Gästen kommunizieren
b) Mehrgangmenüs servieren, dabei klassische Servier-
arten anlassbezogen anwenden und insbesondere
Speisen vorlegen
c) Fleischteile tranchieren und Fische filetieren
d) Weiß-, Rosé-, Rot- und Schaumweine fachgerecht
servieren
e) Rotweine dekantieren
 8
13 Konzeption von
Veranstaltungen, Tagungen
und Banketts
(§ 6 Absatz 2 Nummer 13)
a) Beratungs- und Verkaufsgespräche planen, vorbe-
reiten, gast- und unternehmensorientiert führen und
nachbereiten
b) Bestuhlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten von
Räumen den Gästewünschen entsprechend und
nach den betrieblichen Vorgaben planen und an-
bieten
c) anlassbezogen Speisen und Getränke sowie deren
Präsentationsformen empfehlen
d) den Gästen zusätzliche Dienstleistungen, insbeson-
dere Dekoration, Technik, Musik oder Rahmen-
programme, anbieten und bei der Auswahl beraten
e) bei der Auswahl und Planung der technischen Aus-
stattung nach den betrieblichen Vorgaben mitwirken
f) Angebote für Eigen- und Fremdleistungen einholen,
vergleichen und koordinieren
g) Angebote unter Berücksichtigung der Geschäfts-
bedingungen und der geltenden Rechtsvorschriften
kalkulieren, ausarbeiten und abwickeln, Schrift-
verkehr führen und Verträge unterschriftsreif vorbe-
reiten
 8
14Organisation von
Veranstaltungen, Tagungen
und Banketts
(§ 6 Absatz 2 Nummer 14)
a) interne und externe Abläufe planen sowie mit Küche,
Service und weiteren internen und externen beteilig-
ten Bereichen abstimmen
b) Veranstaltungspläne, einschließlich Arbeitsabläufe
und -anweisungen sowie Speisen- und Getränke-
folge mit Preisangaben erstellen und diese intern
und extern kommunizieren
c) Räume entsprechend der Veranstaltung gestalten,
Tische stellen, eindecken und dekorieren sowie
Menükarten erstellen und Gästeinformationen prä-
sentieren
 8
15Durchführung von
Veranstaltungen, Tagungen
und Banketts
(§ 6 Absatz 2 Nummer 15)
a) Veranstaltungen begleiten und deren erfolgreichen
Ablauf als Team- und Schnittstellenaufgabe gewähr-
leisten
b) die zeitliche und personelle Serviceeinteilung tages-
aktuell anpassen
c) interne Service- und Menübesprechungen vorbe-
reiten
d) den zeitlich abgestimmten, fachgerechten Veran-
staltungsservice, insbesondere Bankettservice,
durchführen und koordinieren
e) das eigene Handeln im Arbeitsprozess im Hinblick
auf die Belange der Gäste und den Erfolg der Ver-
anstaltung reflektieren und anpassen
f) Feedback der Gäste einholen, erfassen, bei der Aus-
wertung der Veranstaltung berücksichtigen und Ver-
besserungsmaßnahmen ableiten
g) bei der Erstellung von Gästerechnungen sowie der
internen Nachkalkulation von Veranstaltungen mit-
wirken
 8
16 Anleitung und Führung von
Mitarbeitenden
(§ 6 Absatz 2 Nummer 16)
a) sich unter Beachtung von Diversität und Gruppen-
dynamik auf unterschiedliche Persönlichkeiten im
Team einstellen und konstruktiv Feedback geben
b) Mitarbeitende aufgabenbezogen und teamorientiert
anleiten und motivieren sowie deren Arbeitsergeb-
nisse reflektieren
c) Mitarbeitenden Anerkennung und Wertschätzung
vermitteln sowie die Wirkung des eigenen Auftretens
auf Mitarbeitende und andere Teammitglieder reflek-
tieren
d) Dienstpläne nach den betrieblichen und den recht-
lichen Vorgaben erstellen und Arbeitszeiten doku-
mentieren
e) an der Planung, Durchführung und Nachbereitung
von Mitarbeitergesprächen mitwirken
f) an Maßnahmen der Personalentwicklung mitwirken
g) Einweisungen und Unterweisungen im Umgang mit
Maschinen, Geräten und Betriebsmitteln durch-
führen
h) Bedarfe an vorgeschriebenen Schulungen und
Belehrungen, insbesondere zu Infektionsschutz und
Arbeitssicherheit, erkennen und Maßnahmen ein-
leiten
i) Teammitglieder für nachhaltiges Handeln sensibili-
sieren
 8


Abschnitt B: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Lfd.
Nr.
BerufsbildpositionenFertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Zeitliche Zuordnung
1234
1Organisation des
Ausbildungsbetriebes,
Berufsbildung sowie
Arbeits- und Tarifrecht
(§ 6 Absatz 3 Nummer 1)
a) den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Ge-
schäftsprozesse des Ausbildungsbetriebes erläutern
b) Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag
sowie Dauer und Beendigung des Ausbildungsver-
hältnisses erläutern und Aufgaben der im System
der dualen Berufsausbildung Beteiligten beschreiben
c) die Bedeutung, die Funktion und die Inhalte der Aus-
bildungsordnung und des betrieblichen Ausbildungs-
plans erläutern sowie zu deren Umsetzung beitragen
d) die für den Ausbildungsbetrieb geltenden arbeits-,
sozial-, tarif- und mitbestimmungsrechtlichen Vor-
schriften erläutern
e) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der be-
triebsverfassungs- oder personalvertretungsrecht-
lichen Organe des Ausbildungsbetriebes erläutern
f) Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner
Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen und Ge-
werkschaften erläutern
g) Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erläutern
  h) wesentliche Inhalte von Arbeitsverträgen erläutern
i) Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs und der be-
ruflichen Weiterentwicklung erläutern
während
der gesamten
Ausbildung
2Sicherheit und Gesundheit
bei der Arbeit
(§ 6 Absatz 3 Nummer 2)
a) Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen
Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften
kennen und diese Vorschriften anwenden
b) Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am
Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg prüfen und
beurteilen
c) sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten erläu-
tern
d) technische und organisatorische Maßnahmen zur Ver-
meidung von Gefährdungen sowie von psychischen
und physischen Belastungen für sich und andere,
auch präventiv, ergreifen
e) ergonomische Arbeitsweisen beachten und anwen-
den
f) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und erste
Maßnahmen bei Unfällen einleiten
g) betriebsbezogene Vorschriften des vorbeugenden
Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei
Bränden beschreiben und erste Maßnahmen zur
Brandbekämpfung ergreifen
3Umweltschutz und
Nachhaltigkeit
(§ 6 Absatz 3 Nummer 3)
a) Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Be-
lastungen für Umwelt und Gesellschaft im eigenen
Aufgabenbereich erkennen und zu deren Weiterent-
wicklung beitragen
b) bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte,
Waren oder Dienstleistungen Materialien und Energie
unter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und so-
zialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzen
c) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen
des Umweltschutzes einhalten
d) Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer
umweltschonenden Wiederverwertung oder Entsor-
gung zuführen
e) Vorschläge für nachhaltiges Handeln für den eigenen
Arbeitsbereich entwickeln
f) unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne
einer ökonomischen, ökologischen und sozial nach-
haltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adres-
satengerecht kommunizieren
4 Digitalisierte Arbeitswelt
(§ 6 Absatz 3 Nummer 4)
a) mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit
Daten Dritter umgehen und dabei die Vorschriften
zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
b) Risiken bei der Nutzung von digitalen Medien und
informationstechnischen Systemen einschätzen und
bei deren Nutzung betriebliche Regelungen einhalten
c) ressourcenschonend, adressatengerecht und effi-
zient kommunizieren sowie Kommunikationsergeb-
nisse dokumentieren
d) Störungen in Kommunikationsprozessen erkennen
und zu ihrer Lösung beitragen
  e) Informationen in digitalen Netzen recherchieren und
aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informatio-
nen, auch fremde, prüfen, bewerten und auswählen
f) Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des
selbstgesteuerten Lernens anwenden, digitale Lern-
medien nutzen und Erfordernisse des lebensbeglei-
tenden Lernens erkennen und ableiten
g) Aufgaben zusammen mit Beteiligten, einschließlich
der Beteiligten anderer Arbeits- und Geschäftsberei-
che, auch unter Nutzung digitaler Medien, planen,
bearbeiten und gestalten
h) Wertschätzung anderer unter Berücksichtigung ge-
sellschaftlicher Vielfalt praktizieren
Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
1. bis 18.
Monat
19. bis 36.
Monat
5Durchführung von
Hygienemaßnahmen
(§ 6 Absatz 3 Nummer 5)
a) die Grundsätze und die Vorschriften zur Personal-,
Betriebs- und Produkthygiene sowie zum Arbeits-
und Gesundheitsschutz anwenden
b) die rechtlichen Hygienevorschriften und das betrieb-
liche Hygienekonzept, insbesondere das HACCP-
Konzept, umsetzen
c) Schädlingsbefall erkennen und Maßnahmen einleiten
d) Desinfektions- und Reinigungsmittel lagern, unter
Berücksichtigung ökologischer Auswirkungen aus-
wählen und ökonomisch einsetzen
e) die Meldepflichten nach dem Infektionsschutzrecht
beachten und die Beschäftigungsverbote einhalten
4  




 

Zitierungen von Anlage 2 GastroAusbV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 GastroAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GastroAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 GastroAusbV Gegenstand der Berufsausbildungen und Ausbildungsrahmenpläne
... für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan ( Anlage 2 ) genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. (3) Gegenstand der ...
§ 21 GastroAusbV Inhalt des Teiles 1
... 1 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf 1. die im Ausbildungsrahmenplan ( Anlage 2 ) für die ersten 18 Monate genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie ... den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan ( Anlage 2 ) genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten ...
§ 23 GastroAusbV Inhalt des Teiles 2
... Teil 2 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf 1. die im Ausbildungsrahmenplan ( Anlage 2 ) genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie 2. den im ... den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan ( Anlage 2 ) genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht. (2) In Teil 2 der ...