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Anlage 30 - Binnenschiffspersonalverordnung (BinSchPersV)

Artikel 1 V. v. 26.11.2021 BGBl. I S. 4982 (Nr. 81); zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 18.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 100
Geltung ab 07.12.2021; FNA: 9500-1-6 Verwaltung und allgemeine Ordnung der Binnenschifffahrt
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Anlage 30 (zu § 89 Absatz 1) Technische und funktionale Anforderungen an Fahrsimulatoren und Radarsimulatoren in der Binnenschifffahrt








 

Frühere Fassungen von Anlage 30 BinSchPersV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 30.09.2022Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Binnenschiffspersonalverordnung und anderer Vorschriften des Binnenschifffahrtsrechts
vom 22.09.2022 BGBl. I S. 1518

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 30 BinSchPersV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 30 BinSchPersV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BinSchPersV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 89 BinSchPersV Voraussetzungen für die Zulassung und den Widerruf der Zulassung von Simulatoren (vom 30.09.2022)
... sind für den Einsatz in praktischen Prüfungen zuzulassen, wenn sie die Anforderungen der Anlage 30 erfüllen. (2) Die zuständige Behörde hat die Zulassung eines Simulators ... die Zulassung eines Simulators auszusetzen oder zu widerrufen, wenn dieser die Anforderungen der Anlage 30 nicht mehr ...
 
Zitat in folgenden Normen

BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung (BMDV-WS-BesGebV)
V. v. 28.10.2021 BGBl. I S. 4744; zuletzt geändert durch Artikel 5 V. v. 22.11.2023 BGBl. 2023 II Nr. 321
Anlage BMDV-WS-BesGebV (zu § 2) Gebühren- und Auslagenverzeichnis (vom 01.12.2023)
...  1101 Zulassung eines Fahrsimulators § 89 i. V. m. Anlage 30 BinSchPersV 5531 1102 Zulassung eines Radarsimulators § ... 1102 Zulassung eines Radarsimulators § 89 i. V. m. Anlage 30 BinSchPersV 2777 112 Befreiung von Fahrerlaubnissen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Binnenschiffspersonalverordnung und anderer Vorschriften des Binnenschifffahrtsrechts
V. v. 22.09.2022 BGBl. I S. 1518
Artikel 1 1. BinSchPersVuaÄndV Änderung der Binnenschiffspersonalverordnung
... (zu § 78 Absatz 3 Nummer 5) Muster Kleinschifferzeugnis". l) Die Angabe zu Anlage 30 wird wie folgt gefasst: „Anlage 30 (zu § 89 Absatz 1)".  ... l) Die Angabe zu Anlage 30 wird wie folgt gefasst: „ Anlage 30 (zu § 89 Absatz 1)". m) Die Angabe zu Anlage 33 wird wie folgt gefasst: ... die Zulassung eines Simulators auszusetzen oder zu widerrufen, wenn dieser die Anforderungen der Anlage 30 nicht mehr erfüllt." 51. § 91 Absatz 1 wird wie folgt geändert: ... „Kleinschifferzeugnis" das Wort „Muster" eingefügt. 78. In Anlage 30 wird die Angabe „(zu § 89)" durch die Wörter „(zu § 89 Absatz ...

Erste Verordnung zur Änderung rheinschifffahrtsrechtlicher Vorschriften und weiterer Vorschriften des Binnenschifffahrtrechts
V. v. 05.04.2023 BGBl. 2023 II Nr. 105
Artikel 4 1. RheinSchRuaÄndV Änderung der BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung
...  1101 Zulassung eines Fahrsimulators § 89 i. V. m. Anlage 30 BinSchPersV 5531 1102 Zulassung eines Radarsimulators § ... 1102 Zulassung eines Radarsimulators § 89 i. V. m. Anlage 30 BinSchPersV 2777 112 Befreiung von Fahrerlaubnissen ...

Verordnung zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt
V. v. 26.11.2021 BGBl. I S. 4982, 5204, 2023 I Nr. 144
Artikel 2 BinSchPersVEV 2021 Änderungen anderer Rechtsvorschriften
...  1121 Zulassung eines Fahrsimulators § 89 i. V. m. Anlage 30 BinSchPersV 5531 1122 Zulassung eines ... 1122 Zulassung eines Radarsimulators § 89 i. V. m. Anlage 30 BinSchPersV 2777 113 Befreiung von Fahrerlaubnissen ...