- 1.
- in der allgemeinen Rentenversicherung auf 90.600 Euro jährlich; umgerechnet auf den Monat ergeben sich 7.550 Euro, und
- 2.
- in der knappschaftlichen Rentenversicherung auf 111.600 Euro jährlich; umgerechnet auf den Monat ergeben sich 9.300 Euro.
- 1.
- in der allgemeinen Rentenversicherung auf 89.400 Euro jährlich; umgerechnet auf den Monat ergeben sich 7.450 Euro, und
- 2.
- in der knappschaftlichen Rentenversicherung auf 110.400 Euro jährlich; umgerechnet auf den Monat ergeben sich 9.200 Euro.
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
Der Bundesrat hat zugestimmt.
Der Bundeskanzler
Olaf Scholz
Der Bundesminister für Arbeit und Soziales
Hubertus Heil