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XVII. - Organisationserlass des Bundeskanzlers (BKOrgErl k.a.Abk.)
XVII.
1Dem Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes werden übertragen
- 1.
- aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern die Zuständigkeiten für Sportpolitik sowie für das Themenfeld Ehrenamt;
- 2.
- aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Zuständigkeit für die Engagementpolitik.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/XVII_BKOrgErl.htm