Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz - ZAG)

Artikel 1 G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2446, 2019 I 1113; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Geltung ab 13.01.2018, abweichend siehe Artikel 15; FNA: 7610-22 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
| |
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Unterabschnitt 1 Begriffsbestimmungen, Anwendungsbereich, Aufsicht
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 1a Unzuverlässigkeit von sanktionierten Personen
§ 2 Ausnahmen; Verordnungsermächtigung
§ 3 Für Institute zugelassene Tätigkeiten und verbotene Geschäfte
§ 4 Aufgaben und allgemeine Befugnisse der Bundesanstalt, Entscheidung in Zweifelsfällen
§ 4a Elektronische Bekanntgabe oder Zustellung von Verwaltungsakten; Verordnungsermächtigung
§ 5 Zusammenarbeit mit anderen Behörden
§ 6 Verschwiegenheitspflicht
Unterabschnitt 2 Durchsetzung des Erlaubnisvorbehalts
§ 7 Einschreiten gegen unerlaubte Zahlungsdienste und E-Geld-Geschäfte
§ 8 Verfolgung unerlaubter Zahlungsdienste und E-Geld-Geschäfte
Unterabschnitt 3 Sofortige Vollziehbarkeit
§ 9 Sofortige Vollziehbarkeit
Abschnitt 2 Erlaubnis; Inhaber bedeutender Beteiligungen
Unterabschnitt 1 Erlaubnis
§ 10 Erlaubnis für das Erbringen von Zahlungsdiensten; Verordnungsermächtigung
§ 11 Erlaubnis für das Betreiben von E-Geld-Geschäften; Verordnungsermächtigung
§ 12 Versagung der Erlaubnis
§ 13 Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis
Unterabschnitt 2 Inhaber bedeutender Beteiligungen
§ 14 Inhaber bedeutender Beteiligungen; Verordnungsermächtigung
Abschnitt 3 Eigenmittel, Absicherung im Haftungsfall
§ 15 Eigenmittel; Verordnungsermächtigung
§ 16 Absicherung für den Haftungsfall für Zahlungsauslösedienste; Verordnungsermächtigung
Abschnitt 4 Sicherungsanforderungen
§ 17 Sicherungsanforderungen für die Entgegennahme von Geldbeträgen im Rahmen der Erbringung von Zahlungsdiensten und des Betreibens des E-Geld-Geschäfts
§ 18 Sicherungsanforderungen für die Entgegennahme von Geldbeträgen für die Ausgabe von E-Geld
Abschnitt 5 Vorschriften über die laufende Beaufsichtigung von Instituten
§ 19 Auskünfte und Prüfungen
§ 20 Abberufung von Geschäftsleitern und Mitgliedern des Verwaltungs- und Aufsichtsorgans, Übertragung von Organbefugnissen auf Sonderbeauftragte
§ 21 Maßnahmen in besonderen Fällen und Insolvenzantrag
§ 22 Vorlage von Jahresabschluss, Lagebericht und Prüfungsberichten
§ 23 Anzeigepflicht bei Bestellung des Abschlussprüfers, Bestellung in besonderen Fällen
§ 24 Besondere Pflichten des Prüfers; Verordnungsermächtigung
§ 25 Inanspruchnahme von Agenten; Verordnungsermächtigung
§ 26 Auslagerung
§ 27 Organisationspflichten
§ 28 Anzeigen; Verordnungsermächtigung
§ 29 Monatsausweise; Verordnungsermächtigung
§ 30 Aufbewahrung von Unterlagen
Abschnitt 6 Sondervorschriften für das E-Geld-Geschäft und den Vertrieb und die Rücktauschbarkeit
§ 31 Verbot der Ausgabe von E-Geld über andere Personen
§ 32 Vertrieb und Rücktausch von E-Geld durch E-Geld-Agenten
§ 33 Verpflichtungen des E-Geld-Emittenten bei der Ausgabe und dem Rücktausch von E-Geld
Abschnitt 7 Sonderbestimmungen für Kontoinformationsdienste
§ 34 Registrierungspflicht; Verordnungsermächtigung
§ 35 Versagung der Registrierung
§ 36 Absicherung für den Haftungsfall; Verordnungsermächtigung
§ 37 Erlöschen und Aufhebung der Registrierung
Abschnitt 8 Europäischer Pass, Zweigniederlassung und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr, Zweigstellen aus Drittstaaten
§ 38 Errichten einer Zweigniederlassung, grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr durch inländische Institute
§ 39 Errichten einer Zweigniederlassung, grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr von Unternehmen mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums
§ 40 Berichtspflicht
§ 41 Zentrale Kontaktperson; Verordnungsermächtigung
§ 42 Zweigstellen von Unternehmen mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Abschnitt 9 Register
§ 43 Zahlungsinstituts-Register
§ 44 E-Geld-Instituts-Register
Abschnitt 10 Gemeinsame Bestimmungen für alle Zahlungsdienstleister
Unterabschnitt 1 Kartengebundene Zahlungsinstrumente
§ 45 Pflichten des kontoführenden Zahlungsdienstleisters
§ 46 Rechte und Pflichten des kartenausgebenden Zahlungsdienstleisters
§ 47 Ausnahme für E-Geld-Instrumente
Unterabschnitt 2 Zugang von Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdienstleistern zu Zahlungskonten
§ 48 Pflichten des kontoführenden Zahlungsdienstleisters bei Zahlungsauslösediensten
§ 49 Pflichten des Zahlungsauslösedienstleisters
§ 50 Pflichten des kontoführenden Zahlungsdienstleisters bei Kontoinformationsdiensten
§ 51 Pflichten des Kontoinformationsdienstleisters
§ 52 Zugang zu Zahlungskonten
Unterabschnitt 3 Risiken und Meldung von Vorfällen
§ 53 Beherrschung operationeller und sicherheitsrelevanter Risiken
§ 54 Meldung schwerwiegender Betriebs- oder Sicherheitsvorfälle
Unterabschnitt 4 Starke Kundenauthentifizierung
§ 55 Starke Kundenauthentifizierung
Unterabschnitt 5 Zugang zu Konten und Zahlungssystemen
§ 56 Zugang zu Zahlungskontodiensten bei CRR-Kreditinstituten
§ 57 Zugang zu Zahlungssystemen
§ 58 Aufgaben der Bundesanstalt bei Kartenzahlverfahren, Ausnahmen für neue Zahlverfahren im Massenzahlungsverkehr; Verordnungsermächtigung
Unterabschnitt 5a Technische Infrastrukturleistungen
§ 58a Zugang zu technischen Infrastrukturleistungen bei der Erbringung von Zahlungsdiensten oder dem Betreiben des E-Geld-Geschäfts
Abschnitt 11 Datenschutz
§ 59 Datenschutz
Abschnitt 12 Beschwerden; Außergerichtliche Streitbeilegung und kollektive Verbraucherinformation
§ 60 Beschwerden über Zahlungsdienstleister
§ 61 Beschwerden über E-Geld-Emittenten
§ 62 Streitbeilegung bei einem Zahlungsdienstleister
§ 62a Kollektive Verbraucherinformation
Abschnitt 13 Strafvorschriften, Bußgeldvorschriften
§ 63 Strafvorschriften
§ 64 Bußgeldvorschriften
§ 65 Mitteilung in Strafsachen
Abschnitt 14 Übergangsvorschriften
§ 66 Übergangsvorschriften für Zahlungsinstitute, die bereits über eine Erlaubnis verfügen
§ 67 Übergangsvorschriften für E-Geld-Institute, die bereits über eine Erlaubnis verfügen
§ 68 Übergangsvorschriften für bestimmte Zahlungsdienste und für die starke Kundenauthentifizierung


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed