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Artikel 9 - Verordnung zur Anpassung von Verordnungen nach dem BMELV-Vertrag von Lissabon-Anpassungsgesetz (BMELVAnpV k.a.Abk.)

V. v. 13.12.2011 BGBl. I S. 2720 (Nr. 67); Geltung ab 22.12.2011
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Artikel 9 Änderung der Lebensmittelspezialitätenverordnung


Artikel 9 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 22. Dezember 2011 LSpV § 1, § 2, § 3, § 4

(2125-42-1)

Die Lebensmittelspezialitätenverordnung vom 21. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2428), die zuletzt durch Artikel 361 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 1 Absatz 1 werden die Wörter „Kommission der Europäischen Gemeinschaft" durch die Wörter „Europäische Kommission" ersetzt.

2.
In § 2 Absatz 1 und 3 werden jeweils die Wörter „Kommission der Europäischen Gemeinschaft" durch die Wörter „Europäische Kommission" ersetzt.

3.
§ 3 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 2 werden

aa)
die Wörter „Kommission der Europäischen Gemeinschaft" durch die Wörter „Europäische Kommission" und

bb)
die Wörter „Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft" durch die Wörter „Mitgliedstaat der Europäischen Union"

ersetzt.

b)
In Absatz 3 werden die Wörter „Kommission der Europäischen Gemeinschaft" durch die Wörter „Europäische Kommission" ersetzt.

4.
In § 4 werden die Wörter „Kommission der Europäischen Gemeinschaft" durch die Wörter „Europäischen Kommission" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 9 Verordnung zur Anpassung von Verordnungen nach dem BMELV-Vertrag von Lissabon-Anpassungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 9 BMELVAnpV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BMELVAnpV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 66 10. ZustAnpV Änderung der Lebensmittelspezialitätenverordnung
... vom 21. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2428), die zuletzt durch Artikel 9 der Verordnung vom 13. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2720) geändert worden ist, werden die ...