Das
Vierte Buch Sozialgesetzbuch - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - in der Fassung der Bekanntmachung vom
12. November 2009 (BGBl. I S. 3710, 3973; 2011 I S. 363), das zuletzt durch Artikel
4 des Gesetzes vom
23. November 2011 (BGBl. I S. 2298) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 22 Absatz 1 Satz 3 wird die Angabe „§ 183" durch die Angabe „§ 165" ersetzt.
- 2.
- In § 28e Absatz 3a Satz 1 wird die Angabe „§ 175" durch die Angabe „§ 101" ersetzt.
- 3.
- § 71b Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- Der bisherigen Nummer 1 wird folgende Nummer 1 vorangestellt:
- „1.
- die Erstattung von Maßnahmekosten nach § 54 des Dritten Buches,".
- b)
- Die bisherige Nummer 1 wird Nummer 1a und wie folgt geändert:
abweichendes Inkrafttreten am 28.12.2011
-
-
- aa)
- Die Angabe „Absatz 2" wird gestrichen.
Ende abweichendes Inkrafttreten
-
-
- bb)
- Die Angabe „§ 58" wird durch die Angabe „§ 94" ersetzt.
- c)
- In Nummer 2 wird die Angabe „§ 60" durch die Angabe „§ 57" ersetzt.
- d)
- In Nummer 3 wird die Angabe „§ 98" durch die Angabe „§ 113" ersetzt.
- e)
- Nummer 4 wird wie folgt gefasst:
- „4.
- den Zuschuss zur Ausbildungsvergütung für schwerbehinderte Menschen nach § 73 des Dritten Buches und den Eingliederungszuschuss nach § 90 Absatz 2 bis 4 des Dritten Buches und".
- f)
- In Nummer 5 wird die Angabe „§ 434s" durch die Angabe „§ 440" ersetzt und wird das Komma gestrichen.
- g)
- Die Nummern 6 und 7 werden aufgehoben.
Artikel 51 EinglVerbG Inkrafttreten ... Mai 2011 in Kraft. (3) Artikel 1 Nummer 1 bis 6, Nummer 8 und Nummer 11 bis 16, Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa, Artikel 8 Nummer 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa, ...