Artikel 17 - Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt (EinglVerbG k.a.Abk.)

Artikel 17 Änderung des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes


Artikel 17 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. April 2012 BerRehaG § 6, § 7

Das Berufliche Rehabilitierungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Juli 1997 (BGBl. I S. 1625), das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 22. Juni 2011 (BGBl. I S. 1202) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 6 Absatz 1 werden die Wörter „§ 77 Abs. 1 Nr. 3 in Verbindung mit §§ 84, 85" durch die Wörter „§ 81 Absatz 1 Nummer 3 in Verbindung mit den §§ 176 bis 180" und wird die Angabe „§ 124a" durch die Angabe „§ 144" ersetzt.

2.
In § 7 wird die Angabe „§§ 79 bis 83" durch die Angabe „§§ 83 bis 87" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 17 Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 17 EinglVerbG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EinglVerbG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünftes Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR
G. v. 22.12.2014 BGBl. I S. 2408
Artikel 2 5. DDROpfRehaVG Änderung des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Juli 1997 (BGBl. I S. 1625), das zuletzt durch Artikel 17 des Gesetzes vom 20. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2854) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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