Artikel 6 - Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen sowie der Zivilprozessordnung, des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung (BAnzDiG k.a.Abk.)

Artikel 6 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am 1. April 2012 in Kraft.

(2) Am Tag nach der Verkündung*) treten in Artikel 1 Nummer 8 der § 9 sowie Artikel 3 Nummer 4 Buchstabe b in Kraft.

(3) Artikel 3 Nummer 1, 2, 3, 4 Buchstabe a und Nummer 5, die Artikel 4 und 5 treten am 1. Januar 2013 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 29. Dezember 2011.



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