Artikel 1 - Zweite Verordnung zur Änderung der Versicherungsberichterstattungs-Verordnung (2. BerVersVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 23.12.2011 BGBl. I S. 3135 (Nr. 72); Geltung ab 31.12.2011
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Artikel 1 Änderung der Versicherungsberichterstattungs-Verordnung


Artikel 1 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 31. Dezember 2011 BerVersV § 26, Anlage 2

Die Versicherungsberichterstattungs-Verordnung vom 29. März 2006 (BGBl. I S. 622), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 27. April 2010 (BGBl. I S. 490) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Dem § 26 wird folgender Absatz 4 angefügt:

„(4) Das Formblatt 100 mit den Änderungen, die durch Artikel 1 Nummer 2 der Zweiten Verordnung zur Änderung der Versicherungsberichterstattungs-Verordnung vom 23. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3135) erfolgt sind, ist erstmals für das nach dem 31. Dezember 2010 beginnende Geschäftsjahr anzuwenden."

2.
Anlage 2 wird wie folgt geändert:

a)
Abschnitt A Nummer 1 (Anmerkungen zum Formblatt 100) wird wie folgt geändert:

aa)
Unternummer 1 wird aufgehoben.

bb)
Die bisherigen Unternummern 2 bis 4 werden die Unternummern 1 bis 3.

cc)
Nach der neuen Unternummer 3 wird folgende neue Unternummer 4 eingefügt:

„4.
An die Stelle des Aktivpostens 7.c „Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital" tritt bei Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit in der Bilanz der Aktivposten „Wechsel der Zeichner des Gründungsstocks" und bei anderen Versicherungsunternehmen, die kein gezeichnetes Kapital haben, der den ausstehenden Einlagen auf das gezeichnete Kapital entsprechende Posten."

b)
Das Formblatt 100 erhält die aus Anlage 1 zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.

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Zitierungen von Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Versicherungsberichterstattungs-Verordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 2. BerVersVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. BerVersVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Versicherungsberichterstattungs-Verordnung
V. v. 16.12.2013 BGBl. I S. 4353
Artikel 1 3. BerVersVÄndV Änderung der Versicherungsberichterstattungs-Verordnung
... vom 29. März 2006 (BGBl. I S. 622), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 23. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3135) geändert worden ist, wird wie folgt ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Versicherungsberichterstattungs-Verordnung (BerVersV)
V. v. 29.03.2006 BGBl. I S. 622; aufgehoben durch Artikel 2 Nr. 2 V. v. 16.12.2015 BGBl. I S. 2345
§ 26 BerVersV Übergangsvorschriften (vom 31.12.2011)
... Geschäftsjahr Anwendung. (4) Das Formblatt 100 mit den Änderungen, die durch Artikel 1 Nummer 2 der Zweiten Verordnung zur Änderung der Versicherungsberichterstattungs-Verordnung vom 23. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3135) erfolgt sind, ist erstmals für das nach dem 31. ...


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