Bekanntmachung - Bekanntmachung der Neufassung des Seesicherheits-Untersuchungs-Gesetzes (SUGNB k.a.Abk.)

B. v. 01.03.2012 BGBl. I S. 390 (Nr. 12); Geltung ab 01.12.2011
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Bekanntmachung

Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 1. Dezember 2011 SUG Eingangsformel, § 3, § 5, § 6, § 43, § 48, § 50, § 54, § 55

Auf Grund des Artikels 4 des Gesetzes vom 22. November 2011 (BGBl. I S. 2279) wird nachstehend der Wortlaut des Seesicherheits-Untersuchungs- Gesetzes in der seit dem 1. Dezember 2011 geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt:

1.
das am 20. Juni 2002 in Kraft getretene Gesetz vom 16. Juni 2002 (BGBl. I S. 1815, 1817),

2.
den am 8. November 2006 in Kraft getretenen Artikel 322 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407),

3.
den am 12. Februar 2009 in Kraft getretenen Artikel 15 Absatz 114 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160),

4.
den am 1. Dezember 2011 in Kraft getretenen Artikel 1 des eingangs genannten Gesetzes.

Der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Peter Ramsauer

(gesamter Text und Änderungshistorie siehe Seesicherheits-Untersuchungs-Gesetz - SUG)



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