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§ 3 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen und zur Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen (ArbMaFAAusbV k.a.Abk.)

V. v. 24.05.2012 BGBl. I S. 1206 (Nr. 23)
Geltung ab 01.08.2012; FNA: 806-22-1-76 Berufliche Bildung

§ 3 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild



(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 1, Sachliche Gliederung) aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit). Eine von dem Ausbildungsrahmenplan (Anlage 2, Zeitliche Gliederung) abweichende Organisation der Ausbildung ist insbesondere zulässig, soweit betriebspraktische Besonderheiten die Abweichung erfordern.

(2) Die Berufsausbildung zum Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen und zur Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen gliedert sich wie folgt (Ausbildungsberufsbild):

Abschnitt A

Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:

1.
Kundenorientierte Kommunikation:

1.1
Adressaten- und situationsgerechte Kommunikation,

1.2
Klärung des Kundenanliegens,

1.3
Konfliktmanagement;

2.
Rechtsanwendungen;

3.
Dienstleistungen des Arbeitsmarktausgleichs und der sozialen Sicherung:

3.1
Anliegensteuerung,

3.2
Beratung und Vermittlung sowie Integration,

3.3
Leistungen zur Förderung des Arbeitsmarktausgleichs,

3.4
Leistungen der sozialen Sicherung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch,

3.5
Leistungen der sozialen Sicherung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch sowie Auftragsleistungen nach dem Steuer- und Sozialrecht;

4.
Interne Dienstleistungen:

4.1
Personalsachbearbeitung,

4.2
Controlling und Finanzen;

Abschnitt B

Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:

1.
Der Ausbildungsbetrieb:

1.1
Stellung, Rechtsform, Kernaufgaben und Organisationsstruktur,

1.2
Organisationsziele, Qualitäts- und Prozessmanagement,

1.3
Markt- und Wettbewerbssituation,

1.4
Berufsbildung, arbeits-, sozial- sowie tarif- und dienstrechtliche Vorschriften,

1.5
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

1.6
Umweltschutz und nachhaltiges Handeln;

2.
Arbeitsorganisation:

2.1
Arbeits- und Selbstorganisation,

2.2
Teamarbeit und Kooperation,

2.3 Interkulturelle Kompetenz,

2.4 Informations- und Kommunikationssysteme,

2.5
Datenschutz und Datensicherheit.



 

Zitierungen von § 3 Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen und zur Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 ArbMaFAAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ArbMaFAAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage 1 ArbMaFAAusbV (zu § 3 Absatz 1 Satz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen und zur Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen - Sachliche Gliederung -
... Kommunikation (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1)   1.1 Adressaten- und ... und situationsgerechte Kommunikation (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1.1) a) eigene Rolle als Dienstleister und die ... und äußern 1.2 Klärung des Kundenanliegens (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1.2) a) Anliegen und unterschiedliche Lebenslagen von ... weitere Handlungsschritte einleiten 1.3 Konfliktmanagement (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1.3) a) Konflikte erkennen, analysieren, versachlichen ... Konfliktlösungsstrategien anwenden 2 Rechtsanwendungen (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2) a) Rechtsgrundlagen bei der Wahrnehmung der ... des Arbeitsmarkt- ausgleichs und der sozialen Siche- rung (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3)   3.1 Anliegensteuerung ... Abschnitt A Nummer 3)   3.1 Anliegensteuerung (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3.1) a) bei Anträgen, Anzeigen und Erklärungen ... 3.2 Beratung und Vermittlung sowie Integration (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3.2) a) Kunden über das Beratungs- und ... zur Förderung des Arbeitsmarktausgleichs (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3.3) a) Kunden arbeitsmarktpolitische Ziele der ... der sozialen Sicherung nach dem Dritten Buch Sozialge- setzbuch (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3.4) a) Kunden über Bedeutung und Zielsetzung von ... setzbuch sowie Auftragsleistungen nach dem Steuer- und Sozialrecht (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3.5) a) Kunden über Bedeutung und Zielsetzung von ... Anträge entscheiden 4 Interne Dienstleistungen (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4) ... A Nummer 4)   4.1 Personalsachbearbeitung (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4.1) a) Personalangelegenheiten bearbeiten und dabei ... administrativ bearbeiten 4.2 Controlling und Finanzen (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4.2) a) Zweck, Zustandekommen und Gliederung des ... Ausbildungsbetrieb (§ 3 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 1)   1.1 Stellung, Rechtsform, ... Rechtsform, Kernaufgaben und Organisationsstruktur (§ 3 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 1.1) a) Stellung des Ausbildungsbetriebes im System der ... Qualitäts- und Prozessmanagement (§ 3 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 1.2) a) Organisationsziele und Geschäftsprozesse ... sicherstellen 1.3 Markt- und Wettbewerbssituation (§ 3 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 1.3) a) Stellung des Ausbildungsbetriebes im Wettbewerb ... arbeits-, sozial- sowie tarif- und dienstrechtliche Vorschriften (§ 3 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 1.4) a) Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag ... 1.5 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 3 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 1.5) a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am ... ergreifen 1.6 Umweltschutz und nachhaltiges Handeln (§ 3 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 1.6) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen ... nenden Entsorgung zuführen 2 Arbeitsorganisation (§ 3 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 2)   2.1 Arbeits- und ... 2)   2.1 Arbeits- und Selbstorganisation (§ 3 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 2.1) a) Lernformen der beruflichen Bildung und ... und kontrollieren 2.2 Teamarbeit und Kooperation (§ 3 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 2.2) a) Aufgaben im Team planen, durchführen und ... gestalten 2.3 Interkulturelle Kompetenz (§ 3 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 2.3) a) kulturelle Hintergründe und ... erteilen 2.4 Informations- und Kommunikations- systeme (§ 3 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 2.4) a) Standardsoftware und betriebsspezifische ... Ergebnisse aufbereiten 2.5 Datenschutz und Datensicherheit (§ 3 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 2.5) a) gesetzliche und betriebliche Vorschriften des ...
Anlage 2 ArbMaFAAusbV (zu § 3 Absatz 1 Satz 2) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen und zur Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen - Zeitliche Gliederung -
... nachfolgende zeitliche Gliederung nennt die Zeiträume des Abschnittes B nach § 3 Absatz 2, in denen die jeweiligen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erstmals ... erforderlich. Die Fortführung der Inhalte des Abschnittes A nach § 3 Absatz 2 ist, abweichend davon, in den nachfolgend aufgeführten Zeiträumen in den ... die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus § 3 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 2.3 Interkulturelle Kompetenzen, Lernziel b,  ... die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus § 3 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 1.1 Stellung, Rechtsform, Kernaufgaben und ... die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus § 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1.1 Adressaten- und situationsgerechte Kommunikation, ... die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus § 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1.1 Adressaten- und situationsgerechte Kommunikation, ... die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus § 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4.1 Personalsachbearbeitung, Lernziele a bis c,  ... die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus § 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3.2 Beratung und Vermittlung sowie Integration, Lernziele c ... die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus § 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1.1 Adressaten- und situationsgerechte Kommunikation, ... die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus § 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4.1 Personalsachbearbeitung, Lernziel d,  ... die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus § 3 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 1.3 Markt- und Wettbewerbssituation, Lernziel b,  ... Monaten sind die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus § 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2 Rechtsanwendungen, Lernziel h, Abschnitt A ...