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Gesetz zur Übertragung von Aufgaben der Bundeswehrverwaltung auf neue Behörden der Personalmanagementorganisation der Bundeswehr (Wehrverwaltungsaufgabenübertragungsgesetz - WVwAÜG)


§ 1 Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr



Dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr werden die Aufgaben und Befugnisse des Bundesamtes für Wehrverwaltung und der Wehrbereichsverwaltungen übertragen, die diese wahrnehmen nach

1.
dem Wehrpflichtgesetz,

2.
dem Soldatengesetz,

3.
der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung,

4.
der KV-/PV-Pauschalbeitragsverordnung,

5.
der RV-Wehr- und Zivildienstpauschalbeitragsverordnung,

6.
der Unabkömmlichstellungsverordnung,

7.
der Verordnung über die Feststellung und Deckung des Arbeitskräftebedarfs nach dem Arbeitssicherstellungsgesetz,

8.
der Berufsförderungsverordnung und

9.
der Personalaktenverordnung Soldaten.


§ 2 Karrierecenter der Bundeswehr



Die Aufgaben und Befugnisse, die in Rechtsvorschriften des Bundes den Kreiswehrersatzämtern zugewiesen sind, werden den Karrierecentern der Bundeswehr übertragen.

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