Die
Anreizregulierungsverordnung vom
29. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2529), die zuletzt durch Artikel
1 der Verordnung vom
14. März 2012 (BGBl. I S. 489) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- Im ersten Teilsatz wird die Angabe „4, 6 bis" gestrichen.
- b)
- Im dritten Teilsatz wird die Angabe „Nummer 4, 6" durch die Wörter „Nummer 4 bis 6" ersetzt.
- 2.
- In § 5 Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „Nummer 4, 6" durch die Wörter „Nummer 4 bis 6" ersetzt.
- 3.
- Nach § 11 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 wird folgende Nummer 5 eingefügt:
- „5.
- der Nachrüstung von Wechselrichtern nach § 10 Absatz 1 der Systemstabilitätsverordnung,".
- 4.
- In § 24 Absatz 3 wird nach der Angabe „§ 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4" die Angabe „, 5" eingefügt.
- 5.
- Nach § 32 Absatz 1 Nummer 4a wird folgende Nummer 4b eingefügt:
- „4b.
- zu der Geltendmachung der Kosten nach § 10 Absatz 1 der Systemstabilitätsverordnung gemäß § 11 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5, einschließlich der Verpflichtung zur Anpassung pauschaler Kostensätze,".
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 25. Juli 2012.
Der Bundesrat hat zugestimmt.
Die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie
Dr. Philipp Rösler