Artikel 1 - Verordnung zur Änderung arbeitszeitrechtlicher Vorschriften (ArbZRÄndV k.a.Abk.)

V. v. 14.09.2012 BGBl. I S. 2017 (Nr. 44); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 08.01.2020 BGBl. I S. 27
Geltung ab 20.09.2012, abweichend siehe Artikel 3
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Artikel 1 Änderung der Verordnung zur Änderung arbeitszeit- und urlaubsrechtlicher Vorschriften


Artikel 1 ändert mWv. 20. September 2012 BArbZuUrlRÄndV Artikel 4

Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung zur Änderung arbeitszeit- und urlaubsrechtlicher Vorschriften vom 13. August 2008 (BGBl. I S. 1684) wird aufgehoben.



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