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Artikel 4 - Verordnung zur Änderung arbeitszeit- und urlaubsrechtlicher Vorschriften (BArbZuUrlRÄndV k.a.Abk.)

V. v. 13.08.2008 BGBl. I S. 1684 (Nr. 36); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 14.09.2012 BGBl. I S. 2017
Geltung ab 01.09.2008, abweichend siehe Artikel 4
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Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 4 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

(1) Diese Verordnung tritt am 1. September 2008 in Kraft.

(2) (aufgehoben)



 
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Frühere Fassungen von Artikel 4 Verordnung zur Änderung arbeitszeit- und urlaubsrechtlicher Vorschriften

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 20.09.2012Artikel 1 Verordnung zur Änderung arbeitszeitrechtlicher Vorschriften
vom 14.09.2012 BGBl. I S. 2017

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Artikel 4 Verordnung zur Änderung arbeitszeit- und urlaubsrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 BArbZuUrlRÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BArbZuUrlRÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung arbeitszeitrechtlicher Vorschriften
V. v. 14.09.2012 BGBl. I S. 2017; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 08.01.2020 BGBl. I S. 27
Artikel 1 ArbZRÄndV Änderung der Verordnung zur Änderung arbeitszeit- und urlaubsrechtlicher Vorschriften
...  4 Absatz 2 der Verordnung zur Änderung arbeitszeit- und urlaubsrechtlicher Vorschriften vom 13. ...