Artikel 7 - Verordnung zur Anpassung von Straf- und Bußgeldvorschriften in pflanzenschutzrechtlichen Verordnungen (PflSchRBußGAnpV k.a.Abk.)

Artikel 7 Änderung der Verordnung zur Bekämpfung des Kartoffelkrebses und der Kartoffelzystennematoden


Artikel 7 ändert mWv. 17. Oktober 2012 KartKrebsV § 16

§ 16 der Verordnung zur Bekämpfung des Kartoffelkrebses und der Kartoffelzystennematoden vom 6. Oktober 2010 (BGBl. I S. 1383), die durch Artikel 2 Absatz 84 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3044) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a)
Die Absatzbezeichnung „(1)" wird gestrichen.

b)
Die Wörter „§ 40 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a des Pflanzenschutzgesetzes" werden durch die Wörter „§ 68 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a des Pflanzenschutzgesetzes" ersetzt.

c)
Nach Nummer 6 wird folgende neue Nummer 6a eingefügt:

„6a.
einer vollziehbaren Anordnung nach § 12 Absatz 1 Satz 2 zuwiderhandelt,".

2.
Absatz 2 wird aufgehoben.



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