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Artikel 10 - Verordnung zur Anpassung von Straf- und Bußgeldvorschriften in pflanzenschutzrechtlichen Verordnungen (PflSchRBußGAnpV k.a.Abk.)

Artikel 10 Änderung der Feuerbrandverordnung


Artikel 10 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 17. Oktober 2012 FeuerbrandV § 10

§ 10 der Feuerbrandverordnung vom 20. Dezember 1985 (BGBl. I S. 2551), die zuletzt durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2930) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a)
Die Absatzbezeichnung „(1)" wird gestrichen.

b)
Die Wörter „§ 40 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a des Pflanzenschutzgesetzes vom 15. September 1986 (BGBl. I S. 1505)" werden durch die Wörter „§ 68 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a des Pflanzenschutzgesetzes" ersetzt.

c)
Nach Nummer 1 wird folgende neue Nummer 1a eingefügt:

„1a.
einer vollziehbaren Anordnung nach § 2 Absatz 2, § 5, § 6 Absatz 1 oder § 7 zuwiderhandelt,".

d)
In Nummer 3 wird das Wort „oder" am Ende der Vorschrift durch ein Komma ersetzt.

e)
Folgende neue Nummer 3a wird eingefügt:

„3a.
einer mit einer Genehmigung nach § 6 Absatz 2 oder § 8 Absatz 2 verbundenen vollziehbaren Auflage zuwiderhandelt oder".

2.
Absatz 2 wird aufgehoben.



 

Zitierungen von Artikel 10 Verordnung zur Anpassung von Straf- und Bußgeldvorschriften in pflanzenschutzrechtlichen Verordnungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 10 PflSchRBußGAnpV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PflSchRBußGAnpV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Neuregelung pflanzengesundheitsrechtlicher Vorschriften
V. v. 13.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 277
Artikel 5 PflGesNeuRV Aufhebung bisherigen Rechts
...  4. die Feuerbrandverordnung vom 20. Dezember 1985 (BGBl. I S. 2551), die zuletzt durch Artikel 10 der Verordnung vom 10. Oktober 2012 (BGBl. I S. 2113 ) geändert worden ist, 5. die Verordnung zur Bekämpfung der Scharkakrankheit ...