Artikel 11 - Verordnung zur Anpassung von Straf- und Bußgeldvorschriften in pflanzenschutzrechtlichen Verordnungen (PflSchRBußGAnpV k.a.Abk.)

Artikel 11 Änderung der Verordnung zur Bekämpfung der Scharkakrankheit


Artikel 11 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 17. Oktober 2012 ScharkaV § 6

§ 6 der Verordnung zur Bekämpfung der Scharkakrankheit vom 7. Juni 1971 (BGBl. I S. 804), die zuletzt durch Artikel 3 § 6 des Gesetzes vom 13. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2930) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a)
Die Absatzbezeichnung „(1)" wird gestrichen.

b)
Die Wörter „§ 40 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a des Pflanzenschutzgesetzes vom 15. September 1986 (BGBl. I S. 1505)" werden durch die Wörter „§ 68 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a des Pflanzenschutzgesetzes" ersetzt.

c)
Nach Nummer 1 wird folgende neue Nummer 1a eingefügt:

„1a.
einer vollziehbaren Anordnung nach § 1 Absatz 2, § 2 Absatz 1, § 3 oder § 4 zuwiderhandelt,".

d)
Nach Nummer 2 wird folgende neue Nummer 2a eingefügt:

„2a.
einer mit einer Genehmigung nach § 2 Absatz 2 Satz 2 oder § 5 Absatz 2 Satz 1 verbundenen vollziehbaren Auflage zuwiderhandelt,".

2.
Absatz 2 wird aufgehoben.

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Zitierungen von Artikel 11 Verordnung zur Anpassung von Straf- und Bußgeldvorschriften in pflanzenschutzrechtlichen Verordnungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 11 PflSchRBußGAnpV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PflSchRBußGAnpV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Neuregelung pflanzengesundheitsrechtlicher Vorschriften
V. v. 13.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 277
Artikel 5 PflGesNeuRV Aufhebung bisherigen Rechts
... zur Bekämpfung der Scharkakrankheit vom 7. Juni 1971 (BGBl. I S. 804), die zuletzt durch Artikel 11 der Verordnung vom 10. Oktober 2012 (BGBl. I S. 2113 ) geändert worden ...


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