Artikel 3 - Achte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (8. FeVuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung der Fahrschüler-Ausbildungsordnung


Artikel 3 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 19. Januar 2013 FahrschAusbO § 2, § 7, Anlage 7.2

Die Fahrschüler-Ausbildungsordnung vom 19. Juni 2012 (BGBl. I S. 1318), die durch Artikel 3 der Verordnung vom 26. Juni 2012 (BGBl. I S. 1394) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

a)
Die Angabe zu Anlage 2.1 wird wie folgt gefasst:

„Anlage 2.1 (zu § 4) Rahmenplan für den klassenspezifischen Zusatzstoff in den Klassen A, A2, A1 (4 Doppelstunden), in der Klasse AM (2 Doppelstunden)".

b)
Die Angabe zu Anlage 2.2 wird wie folgt gefasst:

„Anlage 2.2 (zu § 4) Rahmenplan für den klassenspezifischen Zusatzstoff in der Klasse B (2 Doppelstunden)".

c)
Die Angabe zu Anlage 4 wird wie folgt gefasst:

„Anlage 4 (zu § 5 Absatz 3) Die besonderen Ausbildungsfahrten für die Klassen A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C und CE".

d)
Die Angabe zu Anlage 7.2 wird wie folgt gefasst:

„Anlage 7.2 (zu § 6 Absatz 2) Ausbildungsbescheinigung für den praktischen Unterricht der Klassen AM, A, A1, A2, B, BE, C1, C1E, C, CE und T (§ 2 Abs. 2 Nr. 4 StVG)".

2.
§ 2 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:

„(2) Die Ausbildung in der Bundeswehr zur Erlangung der Dienstfahrerlaubnis, die nicht den Klassen nach § 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung entsprechen oder die über den Mindestumfang der Ausbildung nach dieser Verordnung hinausgehen, darf durch Verwendung von Fahrsimulatoren ergänzt werden."

3.
In § 7 Absatz 1 Nummer 8 wird die Angabe „Satz 2" durch die Angabe „Satz 3" ersetzt.

4.
In Anlage 7.2 wird in der Tabelle der Tabellenkopf wie folgt gefasst:

„Besondere Ausbildungsfahrten A1 A2 A B A1 auf A2
A1 auf A
A2 auf A
B auf BE
B auf C1
C1 auf C
C1 auf C1E
B auf C
C auf CE
C1 und C1E
in einem gemeinsamen
Ausbildungsgang
C und CE
in einem gemeinsamen
Ausbildungsgang
SoloZugGesamtSoloZugGesamt".


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Zitierungen von Artikel 3 Achte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 8. FeVuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 8. FeVuaÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 9 8. FeVuaÄndV Inkrafttreten
... Artikel 2, 3 und 7 treten am 19. Januar 2013 in Kraft. Im Übrigen tritt diese Verordnung am Tag nach der ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Neunte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 05.11.2013 BGBl. I S. 3920; zuletzt geändert durch Artikel 7b V. v. 16.04.2014 BGBl. I S. 348
Artikel 9 9. FeVuaÄndV Änderung der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
... Fahrschüler-Ausbildungsordnung vom 19. Juni 2012 (BGBl. I S. 1318), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 10. Januar 2013 (BGBl. I S. 35) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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