Die
Aufenthaltsverordnung vom
25. November 2004 (BGBl. I S. 2945), die zuletzt durch Artikel
5 Absatz 1 des Gesetzes vom
1. Juni 2012 (BGBl. I S. 1224) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 47 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 3 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Satz 1 werden die Wörter „§ 5 Absatz 2 Satz 1" durch die Wörter „§ 5 Absatz 1 Satz 1" und die Wörter „§ 5 Absatz 6 Satz 2" durch die Wörter „§ 5 Absatz 5 Satz 2" ersetzt.
- bb)
- Satz 2 wird wie folgt geändert:
- aaa)
- In Nummer 1 werden die Wörter „§ 5 Absatz 2 Satz 1" durch die Wörter „§ 5 Absatz 1 Satz 1" ersetzt.
- bbb)
- In Nummer 2 werden die Wörter „§ 5 Absatz 6 Satz 2" durch die Wörter „§ 5 Absatz 5 Satz 2" ersetzt.
- cc)
- In Satz 4 werden die Wörter „§ 5 Absatz 6 Satz 1" durch die Wörter „§ 5 Absatz 5 Satz 1" ersetzt.
- b)
- In Absatz 4 werden die Wörter „§ 5 Absatz 2 Satz 1" durch die Wörter „§ 5 Absatz 1 Satz 1" und die Wörter „§ 5 Absatz 6 Satz 2" durch die Wörter „§ 5 Absatz 5 Satz 2" ersetzt.
- 2.
- § 58 Satz 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nummer 13 wird die Angabe „§ 5 Abs. 2" durch die Angabe „§ 5 Absatz 1" ersetzt.
- b)
- In Nummer 14 wird die Angabe „§ 5 Abs. 6" durch die Angabe „§ 5 Absatz 5" ersetzt.
- 3.
- § 65 Nummer 9 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Buchstabe a werden die Wörter „sowie einer Bescheinigung über das Bestehen des Freizügigkeitsrechts" gestrichen.
- b)
- In Buchstabe i wird die Angabe „§ 5 Abs. 5" durch die Wörter „§ 2 Absatz 7, § 5 Absatz 4" ersetzt.
- 4.
- In der Überschrift der Anlage D 15 wird die Angabe „§ 5 Abs. 2" durch die Angabe „§ 5 Absatz 1" ersetzt.
- 5.
- In der Überschrift der Anlage D 16 wird die Angabe „§ 5 Abs. 6" durch die Angabe „§ 5 Absatz 5" ersetzt.
V. v. 27.02.2013 BGBl. I S. 351