Das
Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom
3. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3830), das durch Artikel
6 des Gesetzes vom
23. Mai 2011 (BGBl. I S. 898, 2094) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
- a)
- Nach der Angabe zu § 55 wird folgende Angabe eingefügt:
„§ 56 Sonderregelungen für die Vollstreckungsabwehrklage".
- b)
- In der bisherigen Angabe zu § 56 wird die Angabe „56" durch die Angabe „57" ersetzt.
- 2.
- In § 14 Absatz 2 Satz 2, zweiter Halbsatz werden die Wörter „der Zivilprozessordnung" durch die Wörter „des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit" ersetzt.
- 3.
- In § 55 Absatz 1 wird die Angabe „sowie § 18" durch die Wörter „sowie die §§ 12, 14 und 18" ersetzt.
- 4.
- Nach § 55 wird folgender § 56 eingefügt:
„§ 56 Sonderregelungen für die Vollstreckungsabwehrklage
- 5.
- Der bisherige § 56 wird § 57.
Bekanntmachung der Neufassung des Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetzes
B. v. 30.11.2015 BGBl. I S. 2146
Bekanntmachung AVAGNB 2015 ... Mai 2011 (BGBl. I S. 898, 2094), 3. den am 26. Februar 2013 in Kraft getretenen Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Februar 2013 (BGBl. I S. 273), 4. den am 10. Januar 2015 in Kraft ...
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
G. v. 08.07.2014 BGBl. I S. 890