Gesetz zur Änderung agrarmarktrechtlicher Bestimmungen (AgrarMSGEG k.a.Abk.)

G. v. 20.04.2013 BGBl. I S. 917 (Nr. 19); Geltung ab 25.04.2013
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Eingangsformel
Artikel 1 Gesetz zur Weiterentwicklung der Marktstruktur im Agrarbereich
Artikel 2 Änderung des Weingesetzes
Artikel 3 Änderung des Milch- und Margarinegesetzes
Artikel 4 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 5 Inkrafttreten; Außerkrafttreten
Schlussformel

Eingangsformel



Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

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Artikel 1 Gesetz zur Weiterentwicklung der Marktstruktur im Agrarbereich


Artikel 1 ändert mWv. 25. April 2013 AgrarOLkG

(gesamter Text siehe Agrarmarktstrukturgesetz - AgrarMSG)

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Artikel 2 Änderung des Weingesetzes


Artikel 2 wird in 3 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 25. April 2013 WeinG § 16

§ 16 Absatz 4 des Weingesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2011 (BGBl. I S. 66), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2592) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Satz 1 wird wie folgt gefasst:

„Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Durchführung von für den Weinbau und die Weinwirtschaft anwendbaren Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union Vermarktungsregeln zur Steuerung des Angebots im Sinne des Artikels 113c der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 festzusetzen."

2.
In Satz 2 werden die Wörter „Satz 1 Nummer 2" durch die Angabe „Satz 1" ersetzt.

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Artikel 3 Änderung des Milch- und Margarinegesetzes


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 25. April 2013 MilchMargG § 2, § 4

Das Milch- und Margarinegesetz vom 25. Juli 1990 (BGBl. I S. 1471), das zuletzt durch Artikel 22 des Gesetzes vom 9. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1934) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 2 Absatz 1 Nummer 9 wird das Wort „gewerbliches" durch das Wort „ein" ersetzt.

2.
In § 4 Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „mit den Bundesministerien der Justiz und für Wirtschaft und Technologie" durch die Wörter „mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie" ersetzt.

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Artikel 4 Bekanntmachungserlaubnis



Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz kann den Wortlaut des Marktorganisationsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juni 2005 (BGBl. I S. 1847), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 95 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3044) geändert worden ist, in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

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Artikel 5 Inkrafttreten; Außerkrafttreten


Artikel 5 ändert mWv. 25. April 2013 MarktStrG

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig tritt das Marktstrukturgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 1990 (BGBl. I S. 2134), das zuletzt durch Artikel 21 des Gesetzes vom 9. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1934) geändert worden ist, außer Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 24. April 2013.

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Schlussformel



Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.

Der Bundespräsident

Joachim Gauck

Die Bundeskanzlerin

Dr. Angela Merkel

Die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Ilse Aigner



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